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:::::::::>> außerordentliche Kündigung der Mietwohnung <<:::::::::::::

Frage von Beate154 Beate154

Die Wohnung ist im 1. OG. Mein Mann ist gehbehindert und hat eine Prothese, zudem hat er sich letztes Jahr durch einen Sturz die Wirbelsäule gebrochen (BWK 12), er hatte Glück und entging knapp einer querschnittlähmung. Da seit dem Sturz zusätzliche gesundheitliche Einschränkungen dazu gekommen sind ist ihm zeitweise das Verlassen der Wohnung nicht möglich und er ist auch immer öfter auf den Rollstuhl angewiesen. Erschwerdend kommt hinzu das der Fußboden in der gesamten Wohnung "arbeitet" und dadurch Unebenheiten sind welche die Prothese beim Gehen nicht abfangen kann und mein Mann deswegen bereits mehrfach erneut stürzte. Auch kann er weder Bad noch Küche mit dem Rollstuhl befahren. Nach langer Suche haben wir nun eine behindertengerechte Wohnung gefunden. Unseren VM haben wir am 09.3.2010 telefonisch informiert das wir zum 1.5.2010 ausziehen werden weil die Situation so nicht mehr tragbar ist. Er signalisierte sofort Verständnis für eine frühere Kündigung und einen früheren Auszug. Die Kündigung haben wir wegen der geschilderten Sachlage als außerordentliche Kündigung geschrieben (mit der Erklärung warum). Ebenso boten wir ihm an uns mit einem Makler um einen durch diesen geprüften Nachmieter zu kümmern. 2 Interessenten hat unser VM bereits gebracht. Jetzt will er plötzlich auf die 3 Monate Frist bestehen. Zählt die mündliche Zusage nicht? Wer kann helfen? Danke

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Antworten (9)

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    Antwort von BuddyOverstreet BuddyOverstreet

    Ruf mal beim Sozialdienst Deiner Stadt an und schildere den Sachverhalt.

    Wenn der VM sieht, dass sich öffentliche Stellen der Sache annehmen, wird der vermutlich gaaanz klein werden.

    Du kannst ja auch mal einen Bekannten bei ihm anrufen lassen, der sich dann als Pressevertreter ausgibt. Der soll mal eine Stellungnahme einholen, evtl einen Termin für eine Ortsbesichtigung ... (ich sag mal berechtigter Terror dazu)

    Kommentar von pippi60 pippi60pippi60

    Super, das verursacht keine Kosten und hilft bestimmt! DH

    Kommentar von Beate154 Beate154

    was ist Sozialdienst? meinst du damit den Mieterschutzbund?

    Kommentar von BuddyOverstreet BuddyOverstreetBuddyOverstreet

    Nein, damit meine ich die Stelle, die z.B. auch für Heim- oder Pflegeplätze zuständig sind. Die müssen, wenn ihnen Missstände bekannt werden, aktiv werden. Frag mal bei der Stadtverwaltung nach der Stelle für Wohnraumsicherung, die kennen sich aus.

    Der Mieterschutzbund ist sicherlich auch eine gute Wahl, kostet aber. Außerdem, der Vermieter wird auch in so einem Bund sein.

    Kommentar von Beate154 Beate154

    Da bin ich mir nicht sicher.... Aber danke für deinen Rat werde gleich Montag mal einige Rundum Anrufe tätigen- Ich halte euch auf dem laufenden.... BITTE DRÜCKT MIR DIE DAUMEN

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    Antwort von DerHans DerHans

    Hallo Beate154 Die mündliche Zusage, ist leider nicht bindend. Der Mietvertrag hätte wirksam zum 1.5. nur gekündigt werden können, mit Eingang beim Vermieter am 2.3.2010. Dass ihr weine Makler beauftragt habt, braucht ihn auch nicht zu interessieren. Das ist leider so. Ihr müsst euch mit dem Versorgungsamt der Stadt in Verbindung setzen. Anscheinend habt ihr ja eine passende Wohnung zum 1.5.2010 gefunden .Die leider anfallenden Mehrkosten könnte ihr dann bei der Steererklärung als ausßergewöhnliche Belastung absetzen. Da dürfte ja wahrscheinlich einiges zusammen kommen, so dass der Betrag wenigstens nicht unter den Tisch fällt. Natürlich, wenn der Vermieter bereits zum 1.5. einen neuen Mieter gefunden haben sollte, braucht ihr nicht zu zahlen. Das ist aber auch nicht eben einfach, weil ja alle Leute eine Kündigungsfrist einzuhalten haben. Der § 323 BGB hilft euch hier nicht weiter, da der Vermieter ja keine Vertragsverletzung begangen hat. § 314 BGB sagt etwas übere den "wichtigen Grund" aus, das wird euch aber auch nicht weiter helfen, da es sich ja hier lediglich um die Fristabkürzung handelt. Wenn wirklich aus wichtigen Grund gekündigt werden sollte, müsstet ihr tatsächlich sofort die Wohnung räumen.

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    Antwort von heimwerker heimwerker

    Die Aussage des VM ist sehr schlecht zu beweisen. Ich würde mich auch darauf nicht stützen. Ich rate zum Mieterverein o.ä. Eine Härtefallregelung könnte hier greifen. Wer ist Mieter (Vertragspartner) der Wohnung, Sie oder Ihr Mann? Diese Geschichte mit den 3 Nachmietern, ist nicht generell falsch, nur die Auslegung darüber. So kann es bei einem Härtefall schon ausreichend sein, wenn 3 Nachmieter, die akzeptabel gewesen wären und vom VM abgelehnt wurden, dass ein Gericht darüber befindet, dass eine verkürzte Kündigungsfrist gewährt wird. Was hier nur immer wieder verwechselt wird, ist, ich habe 3 Nachmuieter, hier Vermieter und ich bin denn mal weg. So geht es nicht. Aber eben unter gewissen Umständen wird dem Mieter dies zu Gute gehalten und der VM muss beweisen, warum die Nachmieter nicht akzeptabel waren. Lassen Sie sich durhc den Mieterverein bearaten, dort wird man wissen, wie zu verfahren ist. MfG

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    Antwort von wunhtx wunhtx

    Da scheint etwas völlig falsch gelaufen zu sein.

    Sofort nach dem Telefonat hätte der Mieter dem VM den Inahlt des Gespräches bestätigen sollen, damit der VM in Zwangssituation gerät, wenn er den Vorgang bestreitet, sich aber nicht rührt, weshalb er dann Nachmieter angenommen hat.

    Dann würde ich - müßte ich Dich beraten - zuerst einmal klären, ob der VM eindeutig die Zusage gegeben hat, dass er einer Nachmieterstellung das Mieterverhältnis vorzeitig beendet werden kann.

    Das heißt der VM muss erklärt haben, dass wenn ein Nachmieter gestellt wird, das Mietverhältnis beendet ist.

    Eine Einlassung des VM in die Richtung, sie können einen Nachmieter suchen, ich werde moch dann entscheiden, ist keine Zusage.

    Generell gilt aber auch, wenn Nachmieterstellung erlaubt wird und der Mieter findet einen Mieter, der mindestens in den bestehenden Mietvertrag eintritt und der angebotenen Mieter ist wirtschaftlich in der Lage die Wohnung anzumieten, endet das Mietverhältnis zu dem Zeitpunkt, an dem der Nachmieter eingezogen wäre. #

    In solchen Fällen muss man dazu anraten, den Vorgang mit einem Fachmann ( Anwalt oder Anwalt im Mieterverein ) zu besprechen.

    Kommentar von Beate154 Beate154

    Der VM hat nach telefonischer Info das wir kündigen und warum sein Einverständnis signalisiert. Ebenso auf unser Angebot uns ebenfalls um einen Nachmieter zu kümmern. Mittlerweile hat der VM bereits 2 Interessenten zur Besichtigung der Wohnung hierher gebracht wo beide sehr interessiert sind. Die einen sogar evtl. die Wohnug als Eigentumswohnug erwerben wollen was unserem VM auch recht wäre. Jetzt meint er plötzlich, das wenn ein akzeptabler Nachmieter gefunden wäre zum 1.Mai würde er auf die weitere Mietzahlung verzichten. Eigentlich hieß es doch mal das nach drei gebrachten solventen Mietinteressenten die nicht akzeptiert werden sei die Miterpflicht erfüllt und soomit bestehen keine weiteren ANsprüche mehr gegen den Mieter. Nächste Woche hole ich mir rechtlichen Rat Danke

    Kommentar von wunhtx wunhtxwunhtx

    Dieser beinahe im gesamten westlichen Bundesgebiet herrschende Meinung über die drei Nachmieter ist wirklich nie totzuschlagen. Das gibt es einfach nicht. Gab es noch nie und niemand weiss, woher diese Aussage kommt.

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    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Hallo Beate, Schwerbehinderung ist kein Grund für eine außerordentlichen (fristlosen) Kündigung. Ihr könnt nur fristgerecht kündigen. Das wäre jetzt zum 30.06.2010, wenn die schriftliche Kündigung bis zum 3. Werktag im April dem Vermieter zugegangen ist. Beim Amt für Soziales und Versorgung könnt Ihr Euch erkundigen was es für Möglichkeiten bezüglich einer behindertengerechten Wohnung gibt bzw. dort um Hilfe bei der Suche bitten.

    Kommentar von Beate154 Beate154

    Danke für deine Antwort...bitte alles lesen....eine behindertengerechte Wohnung haben wir nach langer Suche endlich gefunden.

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Ich habe alles gelesen. Die mündliche Zusage des Vermieters zählt nicht, nur die gesetzliche Kündigungsfrist.

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    Antwort von MpaaGibeLord MpaaGibeLord

    Nein leider Zählt in Deutschland die Mündliche absprache nicht. Hier in der BRD gilt der Schriftverkehr.

    Aber eventuell könntet ihr euren Vermieter ja dazubewegen die Kündigung anzuerkennen, indem ihr ihm Droht die Wohnung behindertengerecht zu machen. Allerdings solltet ihr euch da vorher Rat bei einen RA holen, ich würde es auf jedenfall so in etwa versuchen.

    Kommentar von Beate154 Beate154

    ihm damit "drohen" bringt nichts, weil das Treppenhaus nicht die Möglichkeit bietet einen Treppenlift einbauen zu lassen. Somit bleibt das Problem mit dem Verlassen der Wohnung bestehen. Es handelt sich hier um ein Haus mit 9 Parteien, Mietwohnugen sowie Eigentumswohnungen. Auch das Bad oder die Küche können nicht rollstuhlgerecht verändert werden.

    Kommentar von wunhtx wunhtxwunhtx

    Selbstverständlich sind mündliche Vereinbarungen rechtswirksam.

    Hier liegt nur das Problem darin, wenn zwei streiten und jeder plötzlich was anderes verstanden haben will,es gibt keine Zeugen, stehen beide Seiten zuerst einmal ziemlich dumm da. Es steht Aussage gegen Aussage. Da hilft dann beten, wenn es vor Gericht gehen sollte, möglicherweise gibt es eine Instanz, die helfend eingreift, der Jurist wird dem glauben, der sich besser verkaufen kann.

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    Antwort von SteffSuse SteffSuse

    Auch die mündliche Zusage zählt eigentlich. Aber da steht Wort gegen Wort. Ich würde einen Anwalt befragen, ggf. erstmal kostengünstig über eine Anwaltshotline. Vielleicht gibt es ja auch ein Recht auf einen vorzeitigen Auszug unter diesen Bedingungen.

    Kommentar von Beate154 Beate154

    hab ich auch schon überlegt...... evtl. auch den Mietschutzbund fragen--- aber ohne bei denen Mitglied zu sein glaube ich kaum das die mir helfen würden.........

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Ihr zieht nicht zum Spaß um. Die außerordentliche Kündigung ist in diesem Fall zu akzeptieren! Außerdem ist es euch durch die geschilderten Probleme gar nicht möglich, die Wohnung zu nutzen. Auch mündliche Zusagen sind bindent, aber im Ernstfall schwer zu beweisen. Zeigt sich der Vermieter uneinsichtig, dann wendet euch an den Mieterverein oder auch an einen Anwalt!

    Kommentar von Chianti ChiantiChianti

    das ist ja alles richtig, allerdings ist der vermieter auch kein sozialamt! es geht nur schriftlich, mit zeugen oder aus kulanz (oder über einen rechtsstreit, wobei das ende offen ist) denn letztendlich zwingt ihn der vermieter ja nicht dort wohnen zu bleiben, sondern lediglich die miete bis zum ende zu bezahlen

    Kommentar von pippi60 pippi60pippi60

    Ich würde den Rat von Buddy beherzigen. Das verursacht keine Kosten. Und zwei Mieten zahlen zu müssen fällt nicht jedem leicht. Aber erst gestern hatte ich das Thema im realen Leben. Wenn ein Mieter verstirbt, dann ist auch noch 3 Monate lang die Miete zu zahlen. Egal, versucht, mit Hilfe von Buddys Tipp weiter zu kommen.

    Kommentar von Beate154 Beate154

    die Mängel an dem Fußboden hat der VM in der Vergangen immer mitgeteilt bekommen und sich angeschaut sowie im Anhang des Mietvertrages vermerkt. Da haben wir uns, denke ich, abgesichert. Das Problem ist ja, behindertengerechte Wohnungen gibt es nicht wirklich viele und daher mussten wir da jetzt sofort entscheiden sonst wäre die weg gewesen. Aber 2 Mieten zeitgleich ist enorm. Ich war am Überlegen unserem VM insofern entgegenzukommen die NK zu tragen für die Zeit die wir eher ausziehen. Muss ich ihm in diesem Fall auch schon die Schlüssel aushändigen? Hinterher habe ich NK-Nachzahlung in horenter Höhe!!! Ich weiß echt nicht was jetzt richtig ist/ wäre

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    Antwort von Chianti Chianti

    Wenn du Zeugen hast, dass die mündliche Zusage erteilt wurde, kannst du eventuell Chancen haben! Ansonsten ist der Vermieter weder verpflichtet, die von dir angebrachten Nachmieter zu akzeptieren =(=weitverbreiteter Irrglaube), noch muss er dir aufgrund der besonderen Härte entgegen kommen! Der Vermieter könnte aus Kulanz vieles tun, MÜSSEN tut er allerdings nicht, denn er muss ja sehen, dass er wirtschaftlich arbeitet!

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