Meine Versicherung (Ineas) zieht mir die Gebühren ein, schickt aber keine Versicherungsbestätigung an die Zulassungsstelle. Laut denen habe ich bei der Ineas keine Versicherung. Wie stehen meine Chancen, dass ich mit einer außerordentlichen Kündigung Erfolg habe? Falls die mir die Kündigung verweigern, wie kann ich weiter gegen die Ineas vorgehen?
Antworten (7)
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KerstinLisaKerstinLisa
sorry,wenn du an soeinen oberamtsrat alfred klausen geraten bist ,kannst du es nur mit käffchen versuchen ansonsten bist du im recht,du kannst ja alles nachweisen.such dir ganz schnell ne andere versicherung.
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MikeFFMMikeFFM
Ich verstehe Dein Problem nicht. Du hast eine Versicherungspolice, Du hast Kontoauszüge, also geh zur Zulassungsstelle und leg denen alles auf den Tisch... Das müsste selbst dem dümmsten Beamten als Versicherungsnachweis genügen.
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krauthexekrauthexe DH
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IrisFaghiraIrisFaghira hab ich schon gemacht, reicht denen nicht, die müssen das von der Versicherung kriegen
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MikeFFMMikeFFM Dann sollen die sich doch selbst mal mit der Versicherung in Verbindung setzen! Mannomann, das regt mich wieder uff! Wie stur und blöd muss man eigentlich hierzulande sein, um Beamter zu werden?
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hanna2908hanna2908 Ohne diese Grundvorraussetzung wirste kein Beamter. Aber zu der Frage, das Strassenverkehrsamt kann aufgrund Ihrer Regelungen nur Doppelkarten akzeptieren. Ich würde mir eine andere VErischerung suchen. Mit der neuen Karte Hingehen und auf dem Rechtsweg miene bisherigen Gelder von der alten zurückfordern. Du hast deine Pflicht getan indem du die Beiträge gezahlt hasr. Gibt dir jeder Richter recht
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boomer24 Weiß nicht ob in dem Fall eine ausserordentliche Kündigung möglich ist: http://www.autoversicherung-kuendigung.de/ Das Problem ist da wohl eher die Zulassungsstelle die sich anstellt, oder?
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mallimalli
geld zurückbuchen, dann melden die sich schon bei dir! ;-)
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IrisFaghiraIrisFaghira ja, das hab ich gemacht, jetzt bin ich mal gespannt
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IchSchauMalIchSchauMal
Zunächst einmal: Eine sogennante Deckungskarte gibt es in dem Sinne nicht mehr.
Du kannst von der Versicherung eine eBV Nr. bekommen. Anhand dieser Nr. sieht die Zulassungsstelle wo du versichert bist.
Ich sehe den Fehler nicht unbedingt bei der Versicherung. Genau so kann der Haken bei der Zulassungsstelle liegen.
Also kontaktiere die Versicherung, erkläre den Sachverhalt und dann wird das geregelt.
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grooviegroovie
Lass dir von deiner Versicherung eine Deckungskarte schicken und geh damit zur Zulassungsstelle. Dann gibt es keine Problem. Kündigen kannst du nur, wenn die Versicherung ihre Preise anhebt.
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Saarland60Saarland60
Eine gute Freundin von mir fährt in einen ähnlich sonderbaren Zustand schon nahezu 10 Jahre! Sie hat eine Deckungskarte bekommen mit vorläufiger Versicherungszusage, aber nie einen Versicherungsvertrag, nie eine Rechnung, und sie hat auch in all den Jahren noch nie eine Versicherungsprämie bezahlt.
Eine Versicherung hast du ja auf jeden Fall über die Deckungskarte. Vielleicht drohst du erst mal mit einer Kündigung? Will denn die Zulassungsstelle dein Fahrzeug zwangsabmelden? Interessanter Fall! Ich hätte schon längst ein geharnischtes eingeschriebenes Schreiben an den Vorstand der Versicherungsgesellschaft aufgesetzt. Sich hier über irgend welche Sachbearbeiter zu ärgern, führt offenbar zu nichts.
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IrisFaghiraIrisFaghira die wollten es zwangsstillegen, daraufhin hab ich bei einer anderen Versicherung eine Doppelkarte angefordert, da liegt eine Versicherungsbestätiung vor (obwohl ich da noch nichts bezahlt hab) also verfolgen tun die mich nicht mehr....
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Saarland60Saarland60 Im schlimmsten Fall liegt eine Doppelversicherung vor. Der 1. Versicherung die Einzugsermächtigung entziehen und abwarten, was passiert.
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mecanoqueenmecanoqueen
Wenn du laut deren Aussage keine Versicherung bei denen hast, brauchst du auch nicht zu kündigen.
Wenn du bezahlt hast, dann hol dir das Geld zurück.
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holschholsch er meint die zulassungsstelle und deren aussage
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mecanoqueenmecanoqueen Ach so, sorry. Stand auf dem Schlauch.
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DH!