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Außerordentliche Kündigung der KFZ-Versicherung?

Frage von IrisFaghira IrisFaghira

Meine Versicherung (Ineas) zieht mir die Gebühren ein, schickt aber keine Versicherungsbestätigung an die Zulassungsstelle. Laut denen habe ich bei der Ineas keine Versicherung. Wie stehen meine Chancen, dass ich mit einer außerordentlichen Kündigung Erfolg habe? Falls die mir die Kündigung verweigern, wie kann ich weiter gegen die Ineas vorgehen?

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Antworten (7)

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    Antwort von KerstinLisa KerstinLisa

    sorry,wenn du an soeinen oberamtsrat alfred klausen geraten bist ,kannst du es nur mit käffchen versuchen ansonsten bist du im recht,du kannst ja alles nachweisen.such dir ganz schnell ne andere versicherung.

    Kommentar von malli mallimalli

    DH!

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    Antwort von MikeFFM MikeFFM

    Ich verstehe Dein Problem nicht. Du hast eine Versicherungspolice, Du hast Kontoauszüge, also geh zur Zulassungsstelle und leg denen alles auf den Tisch... Das müsste selbst dem dümmsten Beamten als Versicherungsnachweis genügen.

    Kommentar von krauthexe krauthexekrauthexe

    DH

    Kommentar von IrisFaghira IrisFaghiraIrisFaghira

    hab ich schon gemacht, reicht denen nicht, die müssen das von der Versicherung kriegen

    Kommentar von MikeFFM MikeFFMMikeFFM

    Dann sollen die sich doch selbst mal mit der Versicherung in Verbindung setzen! Mannomann, das regt mich wieder uff! Wie stur und blöd muss man eigentlich hierzulande sein, um Beamter zu werden?

    Kommentar von hanna2908 hanna2908hanna2908

    Ohne diese Grundvorraussetzung wirste kein Beamter. Aber zu der Frage, das Strassenverkehrsamt kann aufgrund Ihrer Regelungen nur Doppelkarten akzeptieren. Ich würde mir eine andere VErischerung suchen. Mit der neuen Karte Hingehen und auf dem Rechtsweg miene bisherigen Gelder von der alten zurückfordern. Du hast deine Pflicht getan indem du die Beiträge gezahlt hasr. Gibt dir jeder Richter recht

    Kommentar von boomer24 boomer24

    Weiß nicht ob in dem Fall eine ausserordentliche Kündigung möglich ist: http://www.autoversicherung-kuendigung.de/ Das Problem ist da wohl eher die Zulassungsstelle die sich anstellt, oder?

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    Antwort von malli malli

    geld zurückbuchen, dann melden die sich schon bei dir! ;-)

    Kommentar von IrisFaghira IrisFaghiraIrisFaghira

    ja, das hab ich gemacht, jetzt bin ich mal gespannt

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    Antwort von IchSchauMal IchSchauMal

    Zunächst einmal: Eine sogennante Deckungskarte gibt es in dem Sinne nicht mehr.

    Du kannst von der Versicherung eine eBV Nr. bekommen. Anhand dieser Nr. sieht die Zulassungsstelle wo du versichert bist.

    Ich sehe den Fehler nicht unbedingt bei der Versicherung. Genau so kann der Haken bei der Zulassungsstelle liegen.

    Also kontaktiere die Versicherung, erkläre den Sachverhalt und dann wird das geregelt.

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    Antwort von groovie groovie

    Lass dir von deiner Versicherung eine Deckungskarte schicken und geh damit zur Zulassungsstelle. Dann gibt es keine Problem. Kündigen kannst du nur, wenn die Versicherung ihre Preise anhebt.

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Eine gute Freundin von mir fährt in einen ähnlich sonderbaren Zustand schon nahezu 10 Jahre! Sie hat eine Deckungskarte bekommen mit vorläufiger Versicherungszusage, aber nie einen Versicherungsvertrag, nie eine Rechnung, und sie hat auch in all den Jahren noch nie eine Versicherungsprämie bezahlt.

    Eine Versicherung hast du ja auf jeden Fall über die Deckungskarte. Vielleicht drohst du erst mal mit einer Kündigung? Will denn die Zulassungsstelle dein Fahrzeug zwangsabmelden? Interessanter Fall! Ich hätte schon längst ein geharnischtes eingeschriebenes Schreiben an den Vorstand der Versicherungsgesellschaft aufgesetzt. Sich hier über irgend welche Sachbearbeiter zu ärgern, führt offenbar zu nichts.

    Kommentar von IrisFaghira IrisFaghiraIrisFaghira

    die wollten es zwangsstillegen, daraufhin hab ich bei einer anderen Versicherung eine Doppelkarte angefordert, da liegt eine Versicherungsbestätiung vor (obwohl ich da noch nichts bezahlt hab) also verfolgen tun die mich nicht mehr....

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Im schlimmsten Fall liegt eine Doppelversicherung vor. Der 1. Versicherung die Einzugsermächtigung entziehen und abwarten, was passiert.

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    Antwort von mecanoqueen mecanoqueen

    Wenn du laut deren Aussage keine Versicherung bei denen hast, brauchst du auch nicht zu kündigen.

    Wenn du bezahlt hast, dann hol dir das Geld zurück.

    Kommentar von holsch holschholsch

    er meint die zulassungsstelle und deren aussage

    Kommentar von mecanoqueen mecanoqueenmecanoqueen

    Ach so, sorry. Stand auf dem Schlauch.

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