1

Außerordentliche Kündigung bei Mängel an Mietwohnung möglich?

Frage von clandestino clandestino

Ich wohne bereits seit 3 Wochen in meiner neuen Mietwohnung und habe Probleme mit meinem Vermieter. Die Wohnung weist einige Mängel auf. Zum Beispiel fehlt die halbe Dämmung, Einbauküche ist nicht installiert, es fehlt eine Tür und mehrere Schalter sind ebenfalls nicht installiert. Ich möchte sofort aus der Wohnung raus. Vertraglich wurde die Kündigungsfrist auf 3 Monate (BGB 573) festgelegt.

Kann ich irgendwie sofort raus?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von FragMich24 FragMich24

    Hast Du Deinen Vermieter schon in Verzug zur geschuldeten Leistung gesetzt ?

    Wenn die Frist abgelaufen ist, zahle keine Miete mehr bis die Mängel behoben sind und trete in den Mieterverein ein.

  • 1
    Antwort von Mismid Mismid

    Nein, du mußt schon die normale Kündigungsfrist einhalten! Ansonsten sind dies ja keine garvierenden Mängel, die man nicht besietigen könnte. Du mußt also den Vermieter die Chance gebendie Mängel zu beseitigen. Eine Einbauküche ist keine Pflicht! Nur wenn im Vertrag im Vertrag mitvermietet wird. Eine fehlende Tür ist kein Mangel. Nur wenn die Tür also solche explizit im Vertrag aufgeführt wird. Ein paar Schalter können ja schnell installiert werden

    Kommentar von clandestino clandestinoclandestino

    Also ich renn den Handwerkern und dem Vermieter seit 3 Wochen hinterher und "belästige" sie zu jeder Tageszeit. Jeder meint es sollte was gemacht werden aber gemacht wird jedoch nix.

    Einbauküche wird mitgemietet. Steht im Vertrag.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    dann mußt du halt dem Vermieter eine angemessene Frist setzen. Fristlos kommst du aufjeden Fall so nicht raus

    Kommentar von clandestino clandestinoclandestino

    Ich habe ihm eine einwöchige Frist gesetzt. Natürlich schriftlich. Was soll ich denn noch tun?!

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    ein Woche ist zu kurz. In der Zwischenzeit kannst du aber die Miete mindern.

  • 1
    Antwort von Conquist Conquist

    Warum bist du da eingezogen? Wurde denn ein Übernahmeprotokoll angefertigt.....? Setze deinem Vermieter eine Frist zur Mängelbeseitigung,ansonsten kürze die Miete(mache dich da beim Mieterbund oder Verbraucherzentrale kundig) Nichts geht mehr ohne schriftliche Absicherung,auch bei Bekannten nicht......

    Kommentar von clandestino clandestinoclandestino

    Übernahmeprotokoll wurde nicht angefertigt. Ich habe dem Vermieter eine einwöchige Frist gesetzt.

    Zudem wurde die schriftlich vereinbarte Mietsumme vom Vermieter nicht eingehalten. Ich zahle 110 Euro mehr als ich vertraglich müsste.

  • 1
    Antwort von clauzito clauzito

    Wenn du fest entschlossen bist auszuziehen s. antwort tomchat - kannst dich beim miterverein oder ähnl. organisationen (auch über inet) beraten lassen. Beraten lassen auch über die andere möglichkeit, die miete bis zur behebung der erheblichen mängel nicht unbeträchtlich zu mindern.

  • 1
    Antwort von maccis maccis

    In bestimmten Fällen ist bei Mängeln der Mietsache auch eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrages möglich. Nach § 569 BGB ist der Mieter insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn die Benutzung der Mietsache eine erhebliche Gesundheitsgefährdung begründet.

    Ich denke in Deinem Fall mußt Du die Kündigungsfrist leider einhalten, es sei denn Du bez. doppelte Miete, wenn Du eine andere mietest.

    Es bleibt die Möglichkeut einer Mietminderung. Hier ein Link, was da zugehört: http://www.superillu.de/framework/downloads/919264/Mieturteile.pdf

    Kommentar von maccis maccismaccis

  • 1
    Antwort von bienemaja79 bienemaja79

    Schau mal hier: http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/umzugsplaner/auszug/r111/r1111/r11115/i... Das hat mit vor einiger Zeit auch geholfen..

  • 1
    Antwort von tomchat tomchat

    Ja da kannst Du schon raus, aber Du mußt den Vermieter schriftlich auf die Mängel informieren, sollte der dann nichts machen, hat er den Vertrag dann nicht erfüllt. Somit bekommst du vor jedem Gericht recht.

    Kommentar von clandestino clandestinoclandestino

    Reicht denn eine Frist von einer Woche?

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    Vor Gericht? Ein Verfahren wird sicher nicht innerhalb von 3 Monaten eröffnet! Bis dahin kann er ja schon normal kündigen. Abgesehen davon sind die genannten Dinge kein extremer Mangel

    Kommentar von clandestino clandestinoclandestino

    Die Mängel sind nur ein paar Beispiele. Ich habe in der Wohnung zwei Gasheizungen. Eine habe ich repariert, die andere funktioniert nicht.

    Ist eine nichtvorhandene Dämmung kein extremer Mangel?

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    keiner, der zu einer vorzeitigen Kündigung führen kann

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.