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außerordentliche, fristlose Kündigung, hilfsweise fristgerechte Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Frage von motte18 motte18

Mein AG hat beim Landesamt für Verbraucherschutz (LAV); (da ich schwanger bin) eine Zulassung zur außerodentlichen, fristlosen Kündigung, hilfsweise fristgerechten Kündigung eingereicht. Beim LAV hatte ich einen Termin zur Schilderung/Stellungnahme zum Sachverhalt des Anschreibens Seitens des AG. Nun wird der AG noch vom LAV dazu befragt und eine Entscheidung bekomme ich nach Aussage des LAV erst Ende August. Frage: Bekomme ich noch Geld vom AG oder kann ich mich an eine andere Stelle wenden zwecks finanzieller Unterstützung?

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Antworten (1)

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    Antwort von 1hoss43 1hoss43

    Aua! Hast Du das Tafelsilber gestohlen oder was?

    Wieso will Dein AG die fristlose Kündigung?

    Wenn ein Verschulden deinerseits vorliegt, hast Du beim AA oder Arge schlechte Karten. Du mußt zwar einen Antrag abgeben, aber Dich auch gleich auf eine Sperre von 12 Wochen gefaßt machen, denn eine Schwangerschaft begründet für sich allein noch keine fristlose Kündigung!

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