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Außergewöhnliche Belastung durch Krankheit

Frage von felicitas82 felicitas82

Mein Mann war letztes Jahr schwer erkrankt und lag von Juli-November in der Klinik und <reha. Ich habe ihn 4 x pro <woche besucht, das waren rund 400 km pro Woche. Außerdem hatte ich erhöhte Telefonkosten und viele Zuzahlungen für Hilfsmittel.

Kann ich die Besuchsfahrten steuerlich geltend machen?

Wäre nett, wenn das jemand wüsste.

Danke.

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Vlhdei1 Vlhdei1

    Die Medikamente können Sie steuerlich geltend machen.Bei den außergewöhnlichen Belastungen wird aber ein Selbstbehalt angerechnet. Erst was über diesen Selbstbehalt liegt wirkt sich steuerlich aus. Im Allgemeinen können Besuchsfahrten hier nicht geltend gemacht werden. Ausnahme: Falls die Besuche jedoch für den Heilungsverlauf Ihres Mannes förderlich und damit medizinisch indiziert sind, können Sie die Fahrtkosten absetzen. Dazu müssen Sie dem Finanzamt ein Attest des behandelnden Arztes vorlegen, dass "die Besuche zur Heilung oder Linderung der Krankheit entscheidend beitragen können" (BFH-Urteil vom 2.3.1984, BStBl. 1984 II S. 484; R 189 Abs. 1 EStR). In dem Fall lassen Sie sich die Fahrten noch von der Klinik und der Reha nachträglich bestätigen.

    Kommentar von felicitas82 felicitas82felicitas82

    Danke, das werde ich tun.

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Bei uns gab es noch nie Probleme mit der Absetzbarkeit von Besuchsfahrten oder Fahrten zum Bringen/Abholen. 0,30€ pro gefahrenem Kilometer.

    Ebenso Fahrten zu Ärzten und Apotheken. Ein Attest hilft aber in Zweifelsfällen.

    Bei längerer Abwesenheit von zuhause als 8h kommt auch noch eine Verpflegungspauschale dazu.

    Ausführlicher: www.klicktipps.de/einkommensteuer.php#aussergewoehnliche_belastung

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    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Nein, die Besuchsfahrten kannst Du nicht steuerlich geltend machen. Das war Dein privater Grund. Alles andere an Zuzahlungen kannst Du einreichen.

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Die Zuzahlungen kannst Du absetzen, den Rest nicht. Du kannst es probieren, aber dann benötigst Du einen sehr überzeugenden ärztlichen Beleg, daß die Besuchsfahrten medizinisch notwendig waren.

    Kommentar von felicitas82 felicitas82felicitas82

    Mein Mann hatte einen schweren <schlaganfall und ich denke, die Besuche waren schon nötig.

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