Hallo Leute, bei einer privaten party einer meiner freundinnen ist es zu einer meinungsverschiedenheit zwischen uns und den nachbarn gekommen. da alle schon angetrunken waren (ich jedoch noch recht nüchtern) habe ich versucht die angelegenheit nach einigen minuten im intimen kreise zu schlichten. da es ja nicht besonders toll ist, ein gestörtes verhältnis zu den nachbarn zu haben! daraufhin vertrat er nicht meine meinung (völlige überreaktion von ihm, wie er auch tage dannach zugegeben hat), sodass er mich zu boden geworfen, am boden gewürgt und als meine freunde ihn losrissen mich getreten und mit der faust auf mich schlagen hat. habe mir verletzungen vom krankenhaus bestätigen lassen: an einer schon operierten schulter habe ich eine zerrung erlitten (schmerzte sehr, da sie sowieso anfällig ist), prellungen an der stirn (faust schlag) und rippen (tritt). außerdem ist mein nicht sehr altes nokia 5300 dabei kaputt gegangen. Nun hat er sich jedoch entschuldigt und auf eine außergerichtliche lösung gehofft um auch weiterhin die nachbarschaft aufrecht zuerhalten. Leider erst nach meiner anzeige. daraufhin habe ich ihm vorgeschlagen die anzeige zurück zu ziehen, sofern er mich entschädigt! zur information: ich 20, täter 40. !!!!!!!!!! NUN zum PUNKT: was kann ich als entschädigung von ihm verlangen????
VIELEN DANK FÜR EURE HILFE UND EURE MÜHEN.
wohl nicht deutlich ausgedrückt, sry! ziehe anzeige erst zurück nach erhalt der forderung! laut polizei kann ich die anzeige zurück ziehen! ABER die polizei muss der anzeige auf den grund gehen, da hast du recht und wird warscheinlich auch die anklage zurücknehmen, sofern der täter zuvor nicht sonderlich aufgefallen ist.