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außergerichtliche Forderung bei Körperverletzung und Sachbeschädigung

Frage von corday corday

Hallo Leute, bei einer privaten party einer meiner freundinnen ist es zu einer meinungsverschiedenheit zwischen uns und den nachbarn gekommen. da alle schon angetrunken waren (ich jedoch noch recht nüchtern) habe ich versucht die angelegenheit nach einigen minuten im intimen kreise zu schlichten. da es ja nicht besonders toll ist, ein gestörtes verhältnis zu den nachbarn zu haben! daraufhin vertrat er nicht meine meinung (völlige überreaktion von ihm, wie er auch tage dannach zugegeben hat), sodass er mich zu boden geworfen, am boden gewürgt und als meine freunde ihn losrissen mich getreten und mit der faust auf mich schlagen hat. habe mir verletzungen vom krankenhaus bestätigen lassen: an einer schon operierten schulter habe ich eine zerrung erlitten (schmerzte sehr, da sie sowieso anfällig ist), prellungen an der stirn (faust schlag) und rippen (tritt). außerdem ist mein nicht sehr altes nokia 5300 dabei kaputt gegangen. Nun hat er sich jedoch entschuldigt und auf eine außergerichtliche lösung gehofft um auch weiterhin die nachbarschaft aufrecht zuerhalten. Leider erst nach meiner anzeige. daraufhin habe ich ihm vorgeschlagen die anzeige zurück zu ziehen, sofern er mich entschädigt! zur information: ich 20, täter 40. !!!!!!!!!! NUN zum PUNKT: was kann ich als entschädigung von ihm verlangen????

VIELEN DANK FÜR EURE HILFE UND EURE MÜHEN.

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Antworten (14)

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    Antwort von simikra simikra

    du kannst eine anzeige nicht zurück ziehen das liegt im ermessen des staatsanwaltes ob es zu einer verhandlung kommt und lass dich nicht auf aussergerichtliche sachen ein solange die anzeig läuft - zudem ich hab auch mal eine anzeige wegen körperverletzung gemacht gegen meinen exfreund der hat 2jahre auf bewährung und 2500,-€ schmerzensgeld zahlen müssen und ich hatte in anführungszeichen nur eine prellung

    Kommentar von corday cordaycorday

    wohl nicht deutlich ausgedrückt, sry! ziehe anzeige erst zurück nach erhalt der forderung! laut polizei kann ich die anzeige zurück ziehen! ABER die polizei muss der anzeige auf den grund gehen, da hast du recht und wird warscheinlich auch die anklage zurücknehmen, sofern der täter zuvor nicht sonderlich aufgefallen ist.

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    Antwort von corday corday
    Abgestimmt für: sonstige entschädigung

    HAT SICH SO ERGEBEN, DASS ER NACHDEM ICH IHM GESAGT HABE: "HABE DIE ANZEIGE ZURÜCK GEZOGEN", ER DAS ANGEBOT FÜR ENTSCHÄDIGUNG AUCH ZURÜCK GEZOGEN HAT!!!! ZUM GLÜCK HAB ICH DIE ANZEIGE NICHT ZURÜCKGEZOGEN UND IHN BLOß AUF DIE PROBE GESTELLT!!!!!!!!!! SO ETWAS GIBTS WIRKLICH....DARAUS LERNT MAN; DASS MAN WIRKLICH IMMER VOR GERICHT GEHEN SOLLTE...

    MFG

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    Antwort von Norwegenadler Norwegenadler
    Abgestimmt für: 250,- € + neues handy
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    Antwort von Mona1909 Mona1909
    Abgestimmt für: 250,- € + neues handy
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    Antwort von sunpoint sunpoint

    Partywiederholung auf seine Kosten und ein neues Handy !!!!

    Kommentar von corday cordaycorday

    echt ungern, die sind mir nicht geheuer! dachte auch: was mit der gesellschaft los, ein 40 jähriger hat sich nicht unter kontrolle,kann sich nicht ausdrücken und muss zur gewalt greifen. nur zur info, der hat ein eigenes haus und laut nachbarn genug geld...

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    Antwort von konny27 konny27
    Abgestimmt für: 250,- € + neues handy
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    Antwort von elkera elkera
    Abgestimmt für: sonstige entschädigung

    Neues Handy und ein gemeinsames Essen.

    Ihr wollt doch weiterhin ein gutes Verhältnis zu euren Nachbarn. Geld würde ich nicht fordern, nur wenn er es von sich aus anbietet, dann soll er aber auch die Summe festsetzen.

    Kommentar von corday cordaycorday

    ist nicht mein nachbar! geld fordere ich da zeitaufwand (ganzer sonntag durch krankenhaus- und polizeiaufenthalt drauf gegangen ist, nebensächlich aber 10euro kassengebühren fallen ja auch an..

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    Antwort von wj2000 wj2000
    Abgestimmt für: 350,- € + neues handy
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    Antwort von AbbyLein AbbyLein
    Abgestimmt für: 250,- € + neues handy

    Ich glaube nicht das du Geld UND ein neues Handy bekommst. Sondern nur Geld.

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    Antwort von entchen26 entchen26

    das solltest ihr untereinander klären oder frag am besten mal n anwalt der kennt sich damit besser aus

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    Antwort von Nudelsternchen Nudelsternchen
    Abgestimmt für: mehr als 450,- € + neues handy

    wenn schon keine Anzeige

    so ein verhalten als erwachsener Mensch generell als mensch geht gar nicht!

    eigentlich würde ich die Anzeige nicht zurückziehen, solche Leute brauchen eine richtig fette Strafe...aber ob man die von einem Dt.Gericht erwarten kann...

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    Antwort von Liberator Liberator
    Abgestimmt für: sonstige entschädigung

    lass die Anzeige laufen - er wird dir sonst garnichts geben!

    Kommentar von corday cordaycorday

    habe ich auch nicht vor, bevor ich eine entschädigung erhalten habe. die polizei wird sowieso die nächsten 2 wochen den fall nicht bearbeiten.

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    Antwort von AbbyLein AbbyLein
    Abgestimmt für: 250,- € + neues handy
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    Antwort von Qetan Qetan
    Abgestimmt für: 250,- € + neues handy
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