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Außergerichtliche einigung für den Unterhalt

Frage von Eljessy Eljessy

Hallo,ich habe jetzt schon viel gelesen und erfahren aber irgendwie hilft mir das alles nicht so richtig weiter.Also ich und mein Ex-Partner wir haben uns außergerichtlich geeinigt das er an seine beiden Mädchen unterhalt zahlen,wird wir hatte auch eine summe festgelegt aber die scheint nicht auszureichen.Durch das ALG2 muss ich jetzt für die beiden Wohngeld beantragen,die wiederum haben mir gesagt das der eingetragene unterhalt nicht ausreicht und ich solle doch bitte schön einen unterhaltsvorschuss beantragen das ich persöhnlich aber nicht will weil wir uns ja im guten getrennt haben. Nun meine Frage wieviel müsste er denn für seine beiden bezahlen damit die dort ruhe geben?Wäre schön wenn ihr mir helfen könntet. LG Mona

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von seestern2002 seestern2002

    Google mal nach der Düsseldorfer Tabelle da kann du nachsehen wieviel Unterhalt er für deine Kinder zahlen müßte.

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    Antwort von seestern2002 seestern2002

    Google mal nach der Düsseldorfer Tabelle da kann du nachsehen wieviel Unterhalt er für deine Kinder zahlen müßte.

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