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Außergerichtlche Einigung - Abtretung Immobilienfonds- Steuerlich absetzbar?

Frage von ines2009 ines2009

Hallo, nach über 10 Jahren habe ich meinen Anteil vom Immobilienfond an die BAG wieder abgetreten. Musste aber, um aus der Sache rauszukommen und ein Gerichtsverfahren zu umgehen, eine fünstellige Summe bezahlen... Dazu kommen noch Anwaltskosten im vierstellen Bereich. Kann ich diese beiden Zahlungen bei meiner Steuererklärung einsetzen? Vielen Dank im Voraus! Beste Grüße IK

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Antworten (2)

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Für diese Frage solltest Du mal eine halbe Stunde Gespräch beim Steuerberater(!) vereinbaren.

    Vorher könntest Du Dich mal unverbindlich in speziellen Steuerforen umhören. Z. B. dem bei www.wer-weiss-was.de

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    Antwort von TomRichter TomRichter

    Eins vorweg: Fragen, bei denen es um viel Geld geht, sollte man mit einem dafür zuständigen Fachmann, hier Steuerberater, klären. Denn der haftet auch für eine eventuelle Falschberatung.

    In meinen Augen hast Du die Fonds-Anteile mit Verlust verkauft. Hättest Du sie mit Gewinn verkauft, wäre das meines Wissens wegen einer Ausnahme für Altfälle (zum Kaufzeitpunkt galt noch die einjährige Frist für Spekulationsgewinne) steuerlich nicht relevant gewesen. Im Gegenzug ist auch der Verlust beim Verkauf reines Privatvergnügen.

    Kommentar von ines2009 ines2009

    Hallo, vielen Dank für die Antwort. Ich hatte bewusst keine genauen Zahlen genannt und bin auch davon ausgegangen, nur von Personen Antworten zu bekommen, die sich mit der Thematik auskennen. Wie ich Ihrer Antwort entnehmen kann, kann ich die Rechnungen also nicht als Sonderbelastung in die Steuererklärung einbringen, richtig?

    Kommentar von TomRichter TomRichterTomRichter

    Zu "Sonderbelastung" (ich vermute, es sind außergewöhnliche Belastungen gemeint) habe ich keine Meinung - was ich schrieb, bezog sich auf die Geltendmachung der Verluste im Rahmen der Einnahmen aus Kapitalanlage.

    richtig?

    Garantiert richtig ist nur ein Satz: "Fragen, bei denen es um viel Geld geht, sollte man mit einem dafür zuständigen Fachmann, hier Steuerberater, klären."

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