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Aussenspiegel LKW

Frage von nightmare nightmare

Hallo,

ich fahre einen LKW 40t. Jetzt war ich beim TÜV und die sagten mir ich bräuchte einen speziell gewölbten Aussenspiegel. Ist das denn rechtlich so und nach welchen Rechtsvorschriften geht denn das.

Wäre ganz toll, wenn mir da einer helfen könnte.

Im Voraus besten Dank

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Antworten (4)

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    Antwort von Tremor Tremor

    der Gesetzgeber sieht vor, dass bis März 2009 alle Nutzfahrzeuge über 3,5to - gemäß der EU-Richtlinie 2007/38/EG - auf der Beifahrerseite mit Weitwinkel- und Rampenspiegel mit erweitertem Sichtfeld versehen werden müssen.

    http://www.mirror-eu.com/index.php?lang=de

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    Antwort von quadlev quadlev

    Das ist fast richtig! Du brauchst aber nur ein neues Glas mit einer anderen Wölbung.

    Für meinen LKW bleibt sonst alles gleicht: Rampenspiegel und Weitwinkelspiegel bleiben!

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    Antwort von RadioHurrikan RadioHurrikan

    Am besten fragst Du im Fachbetrieb der LKW-Marke die Du fährst. Die haben die entsprechenden Spiegelgläser letztlich auch direkt am Lager. Kleiner Tip am Rande... den kleineren Rangier-Weitwinkel-Spiegel so ausrichten das er erst etwa dort beginnt, wo die rechte Seite des großen rechten Rückspiegels aufhört. Ist zu Anfang ungewohnt, aber dann kannst Du beim rückwärtsdrücken quasie im 90 Grad-Winkel schauen und siehst obendrein Radfahrer besser.

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    Antwort von JerryBerry JerryBerry

    Am 31. März 2009 endete die EU-weite Nachrüstpflicht für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Werden Weitwinkelspiegel nicht nachgerüstet, erhalten Nutzfahrzeuge bei der HU oder Anmeldung keine Zulassungsplakette. Mit Weitwinkelspiegeln der Klasse VI sowie Rampenspiegeln der Klasse V, die über einen Wölbungsradius von 300 Millimetern verfügen, lässt sich der Gefahrenbereich des toten Winkels gerade rechts vom Fahrzeug entschärfen. Mehr kannst Du nachlesen auf: www.toter-winkel-spiegel.de

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