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Aussenspiegel angefahren

Frage von peterhaase peterhaase

Hallo, habe heute den Aussenspiegel eines stehenden Auto´s angefahren. Dessen Besitzer sass im Auto, obwohl ich angehalten habe ist der Besitzer allerdings fluchend weitergefahren. Meine Frage ist jetz was mit passieren kann wenn der Besitzer sich mein Kennzeichen gemerkt hat?

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Antworten (14)

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    Antwort von anjanni anjanni

    Geh jetzt direkt zur Polizei und schildere das hier so wie es war.

    Dann kann Dir zumindest nicht so schnell was passieren (Fahrerflucht).

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    Antwort von Raller Raller

    Ich würde mich an deiner Stelle lieber bei der Polizei erkundigen.Lieber einmal zu viel fragen,als nachher eine Strafe kassieren.

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    Antwort von steffi12345 steffi12345

    du kannst dich auch telefonisch bei der polizei melden,da mußt du nicht unbedingt hin....aber mach das am besten sofort noch bevor der betroffene dir zu vor kommt

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    Antwort von princediwo princediwo

    Wenn ihr Euch den Schaden nicht angesehen habt und er den Schaden erst später feststellt, kann es Ärger geben und er Dir Unfallflucht vorwerfen. Besser Deine Schilderung der Polizei melden.

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    Antwort von suesszahn suesszahn

    bleib ganz locker...fahr zur polizei und melde es so !!! dann kann dir nichts passieren...

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    Antwort von almmichel almmichel

    Hast du die Nummer von dem Typ. Vielleicht war der Prall. Vorsorglich würde ich der Polizei Kenntnis geben über den Vorfall.

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    Antwort von inka81 inka81

    also ganz klar du musst zur polizei falls du das nummernschild des betroffenen weißt dies angeben und den vorfall schildern, dann kann dir keiner was zahlt ja deine haftpflicht den schaden. aber geh am besten jetzt sofort los denn um so länger du wartest desto unglaubhafter wirkt deine aussage dass er weggefahren ist du musst ihm auf jeden fall zuvorkommen, denn es gibt so irre die dann direkt zur polizei rennen und dich der fahrerflucht bechuldigen. also los..

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    Antwort von stef1601 stef1601

    Du musst es der Polizei melden dann kann dir nix passieren!

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    Antwort von Lesewurm Lesewurm

    Wenn der Geschädigte wegfährt, kann man Dich meiner Meinung nicht belangen. Evtl. kannst Du bei der Polizei nachfragen, dann hast Du alles mögliche getan.

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    Antwort von chmoti88 chmoti88

    ich kann dir nur den rat geben wende dich so schnell du kannst an die polizei schildere der das und dann werdet ihr weitersehen nur so wenn du abwartest bist du immer dran wegen fahrerflucht auch wenn der andere gefahren ist denn du bist verursacher!!

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    Antwort von n1979b n1979b

    Ich denke nicht, daß etwas kommt. Ggfs. auf der örtlichen Polizei kurz anfragen. Aber wie gesagt, er hat dich gesehen, du hast angehalten. Wenn er dann weiterfährt, was hättest du machen sollen - Verfolgung aufnehmen?!

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    Antwort von Husband Husband

    Wenn Du Zeugen hast, kein Problem. Ansonsten: ER hat Unfallflucht begangen, denn alle Unfallbeteiligten dürfen sich vom Unfallort nicht entfernen.

    Bleib also locker!

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    Antwort von NicoDeluxe NicoDeluxe

    er hat pech! er muss den schaden der polizei anzeiegn...er kann ja auch an eine laterne oder so gefahren sein im nachhinein...hab ich auf arbeit oft....da nehmen irwelche leute auf der autobahn ein kennzeichen unsere LKW und sagen steinschlag...haha

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    Antwort von YummiYummi YummiYummi

    fahrerflucht... viel spaß. Melde dich freiwillig Polizei, auch wenn der Mann dich wahrscheinlich eh nicht anzeigt. Aber so könntest du einer Anzeige wg Fahrerflucht entgegen wirken. Deine Entscheidung.

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    Wer hat Fahrerflucht begangen ?

    Der Geschädigte ??

    "peterhaase" hat angehalten !

    Kommentar von YummiYummi YummiYummiYummiYummi

    Ja, aber das muss er der Polizei ja erstmal beweisen... der Mann kann auch sagen: "Und dann ist der rotzfreche Bengel weitergefahren, obwohl ich extra angehalten habe..." wie beweist "peterhaase" nun, dass er angehalten hat?

    Kommentar von teppichhai teppichhaiteppichhai

    ggg

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