Muss man Außen-Rollladen an Dachfenstern einer ETW als Eigentümer (im nachträglichen Einbau) selbst zahlen?
Wenn ja, gehen diese (selbst bezahlten) Rollladen dann in das Gemeinschaftseigentum über?
Wenn ja, muss dann auch die Gemeinschaft die Folgekosten (Instandhaltung / Instandsetzung etc.) tragen?
Vielen Dank!
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