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Außen-Rollladen an Dachfenstern (nachträglicher Einbau in WEG)

Frage von xyzfrage xyzfrage

Muss man Außen-Rollladen an Dachfenstern einer ETW als Eigentümer (im nachträglichen Einbau) selbst zahlen?

Wenn ja, gehen diese (selbst bezahlten) Rollladen dann in das Gemeinschaftseigentum über?

Wenn ja, muss dann auch die Gemeinschaft die Folgekosten (Instandhaltung / Instandsetzung etc.) tragen?

Vielen Dank!

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Antworten (1)

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    Antwort von babslouise babslouise

    Bitte fragen Sie hierzu den Verwalter des Gemeinschaftseigentums, der die Anlage und vor allem die Teilungerklärung sowie Beschlusslage etc. kennt.

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