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Ausschreibung Alternativ-Titel

Frage von MSchachtner MSchachtner

Hallo,

wir stehen zur Zeit vor dem Problem, eine Ausschreibung erstellen zu müssen, obwohl die Planungsleistung, bzw. die Entscheidungsfindung des Bauherren noch nicht abgeschlossen ist. Frage: Ist es zulässig mehrere Titel als komplette Alternativen zueinander auszuschreiben?

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Antworten (2)

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    Antwort von angy2001 angy2001

    Nein, das ist nicht zulässig. Entweder habt ihr eine Leistungsbeschreibung oder aber ein Leistungsprogramm (Funktionale Ausschreibung genannt). Wenn der Bauherr noch nicht fertig ist mit der Definition seiner Anforderungen, hat er doch selbst die Verspätung zu vertreten.

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    Antwort von suessf suessf

    Ich nehme an, es geht hier nicht um ein öffentliche, sondern eine privat-wirtschaftliche Ausschreibung, also um eine konkrete Leistungsbeschreibung bzw. Pflichtenheft. Hier nehme ich an, dass du in deiner Frage z.B. meinst, dass es keine Entscheide für gewisse Fabrikate oder nötige Details seitens Bauherr gibt und nun möchtest du wissen, ob du einfach mal pro möglicher Variante eine Ausschreibung machen kannst und wenn sich der Bauherr dann irgend wann einmal entschieden hat, dann vergibst du "die gewünschte Variante" an den entsprechenden Anbieter? Habe ich das soweit richtig verstanden?

    Bei solchen Bauherrn kann ich nur sagen "...denn sie wissen nicht, was sie tun...". So ein unsinniges Anliegen musst du einfach zurückweisen -> der Bauherr muss zuerst seine Pflicht erfüllen und euch die entsprechenden Angaben liefern bzw. Entscheidungen fällen, die ihr für eure Ausschreibung benötigt. Solange er das nicht tut, gibt es keine Ausschreibung!

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