Ich nehme an, es geht hier nicht um ein öffentliche, sondern eine privat-wirtschaftliche Ausschreibung, also um eine konkrete Leistungsbeschreibung bzw. Pflichtenheft. Hier nehme ich an, dass du in deiner Frage z.B. meinst, dass es keine Entscheide für gewisse Fabrikate oder nötige Details seitens Bauherr gibt und nun möchtest du wissen, ob du einfach mal pro möglicher Variante eine Ausschreibung machen kannst und wenn sich der Bauherr dann irgend wann einmal entschieden hat, dann vergibst du "die gewünschte Variante" an den entsprechenden Anbieter? Habe ich das soweit richtig verstanden?
Bei solchen Bauherrn kann ich nur sagen "...denn sie wissen nicht, was sie tun...". So ein unsinniges Anliegen musst du einfach zurückweisen -> der Bauherr muss zuerst seine Pflicht erfüllen und euch die entsprechenden Angaben liefern bzw. Entscheidungen fällen, die ihr für eure Ausschreibung benötigt. Solange er das nicht tut, gibt es keine Ausschreibung!
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