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Ausschluss Widerrufsrecht opendownload.e

gefragt von Muehlengeist am 06.06.2009 um 14:43 Uhr

Hallo,

auch mein 12-jähriger Sohn ist in die Abofalle getappt. Habe mir die seite gerade mal angesehen, und auch als Bildschirm ausgedruckt (mal sehen wenn meine Rechnung kommt). Auf Seite 3 steht jetzt groß- und deutlich Durch drücken des Button "anmelden" entstehen Ihnen Kosten von 96 € inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr 12 Monate zu je 8 €. (Vertragslaufzeit 2 Jahre. Schlimm genug das er das überlesen hat und natürlich auch seine Adresse angegeben hat. Er hat auch sein Geburtsdatum angegeben (Wenns kommt kommts dicke). Aber was mich stutzig macht. Ist der Satz, den ich anklicken muss, um mich anmelden zu können: " Ich akzeptiere die AGB und die Datenschutzhinweise und VERZICHTE AUF MEIN WIDERRUFSRECHT:

Ist das überhaupt statthaft.?

Und was nun zahlen und Widerrufen oder einfach ignorieren und e-mailadresse wechseln und einem evt. Mahnbescheid mit Hinweis auf Alter widersprechen.?

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Abofalle x 47 Opendownload.de x 17

martikke
beantwortet von martikke am 6. Juni 2009 14:48
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habe von der selben seite auch mal ein schreiben bekommen um zu zahlen XD wusste vorher nichtmal das es die seite gibt= also verschicken die auch zufällig rechnungen... einfach nicht ragieren die sind eh schon angeklagt wegen betrung bei mir is bis heute nix passiert und ich hab nie gezahlt XD


susimwald
beantwortet von susimwald am 6. Juni 2009 14:47
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Ignorieren - ist eine Betrugsfalle. Abzocke. Es geschieht nichts. Sie schreiben ein- zwei Mal und dann ist Schluss.


Tux31
beantwortet von Tux31 am 6. Juni 2009 14:46
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Gar nicht darauf reagieren ist das Beste. Keine Angst, die können nichts machen, die wollen nur einschüchtern


Mystika1245
beantwortet von Mystika1245 am 6. Juni 2009 14:46
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A. Ein 12 jähriger kann keine Verträge abschließen

B. Opendownload sind Abzocker die mit der Angst der Leute Geld machen

C. Laufen bereits mehrere Verfahren gegen diese Abzocker

Ergo: Nicht bezahlen.....fertig!


obiwana
beantwortet von obiwana am 6. Juni 2009 14:46
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Ignorieren...die Klagen nicht! Der Vertrag ist sowieso nicht rechtskräftig da er mit einem Kind abgeschlossen wurde. Wenn dein Sohn sein Tatsächliches Geburtsdatum angegeben hat, dann hätte er gar nicht bis zum endgültigen Abschluss kommen dürfe. Einfach ignorieren.


anonym
beantwortet von homie112 am 28. Juni 2009 22:14
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mit 12 jahren kann er noch gar keine verträge abschließen..

bitte hier alles ansehen, dann wieder fragen ;-)

http://www.youtube.com/viewplaylist?p=879C6ACF7AFB6090


Auchdazu
beantwortet von Auchdazu am 6. Juni 2009 14:51
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Diese sogannten Rechte dieser Geldeintreiberfirmen sind vor wenigen Tagen eingeschränkt und verboten worden - dass heisst dieser Hinweis VERZICHTE AUF MEIN WIDERRUFSRECHT ist gestzlich eine Straftat. Summsumarum weise dies Idioten daraufhin oder lass allles laufen wie es ist. Man wird duch Inkassofirmen und Anwälte drohen aber es ist garantier durch Gestz vor kurzem fesgelegt worden dass diese Abzockgebahren verboten sind. Melde diese Firma dem Gewerbeamt. Und das Gesetz heisst Verbaucherschutzgesetz.

Kommentar von Muehlengeist am 6. Juni 2009 16:05

Du meinst sicher das Urteil des Landgerichts Mannheim v. 12.05.2009 Az 2O268/08. Als Pressetext nachzulesen unter: www.verbraucherschutz.tv

Ihr habt mir erst mal weitergeholfen. Kann sein, ich beschwere mich noch bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer über den werten Herrn Anwalt, denn es ist bei der Anmeldung eindeutig erkennbar das mein Sohn Jahrgang 1996, und damit minderjährig ist. Er ist nämlich gar nicht auf die Idee gekommen, sich älter zu machen als er ist.

Kommentar von Fabeeeefd255e56eef88154f38eb90e2smallAuchdazu am 6. Juni 2009 17:20

Da muss ich dir leider eine Überlegung mit auf den Weg geben - auf diesem Weg könntest du Pech haben, denn wenn dein Sohnemann an den PC durfte und darf so hastdu eine Aufsichtsplicht zu erfüllen oder hast daraus entstehende Resultatebilligend in Kauf genommen. Dies geht auch aus richterlichen Urteilen hervor die sich mit dem Geschäftsgebahren von Klingeltonbetreibern beschäftigt haben. Mit anderen Worten: wen Du deinem Sohn ein Handy überlässt hat er dadurch auch gleichzeitig die (elterliche Erlaubnis mögliche Verträge abzuschliessen. Es ist nun mal so. Und dewegen bliebe bei der Tatsache, dass hier ein illegaler Geschäftvorgang getätigt wird.


anonym
beantwortet von phil04 am 6. Juni 2009 14:45
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