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Ausschluss des Einwandes des Fortsetzungszusammenhangs

Frage von archibald archibald

hallo liebe gemeinde!

kann mir jemand von euch erklären, was im zusammenhang mit einer vertragsstrafe der satz: ' unter Ausschluss des Einwandes des Fortsetzungszusammenhangs Schadenersatz zu leisten hat ' bedeutet?

danke für's feedback!

archibald

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Antworten (3)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Sukram71 Sukram71
    http://www.lexexakt.de/glossar/fortsetzungszusammenhang.php

    Mit Fortsetzungszusammenhang wird eine Rechtsfigur bezeichnet, mit der die Verwirklichung mehrerer Straftatbestände durch mehrere Handlungen zu einer Handlungseinheit zusammengefasst werden kann.

    Also so, wie ich oben geschrieben habe, in etwa. :)

    Kommentar von archibald archibald

    so langsam verstehe ich! vielen dank!

    Kommentar von Sukram71 Sukram71Sukram71

    Gibts wenigstens nen Daumen Hoch (DH) ?

  • 1
    Antwort von Sukram71 Sukram71

    Das soll heißen, dass man sich bezüglich einer späteren Schadenersatzforderung nicht auf einen Fortsetzungszusammenhang berufen kann.

    Also dass man nicht sagen kann, dafür hab ich schon Vertragsstrafe gezahlt, weil es mit dem davor zusammen hängt, wofür ich schon Vertragsstrafe oder Schadenersatz gezahlt habe. So als Fortsetzung quasi.

    So in etwa.

  • 0
    Antwort von Alcatraz1969 Alcatraz1969

    Du musst zahlen!

    Kommentar von archibald archibald

    yep; stimmt! für mich ist die frage allerdings, was ist der 'Einwand des Fortsetzungszusammenhanges'?

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