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Ausschluss des Einwandes des Fortsetzungszusammenhangs

gefragt von archibald am 05.11.2009 um 15:28 Uhr

hallo liebe gemeinde!

kann mir jemand von euch erklären, was im zusammenhang mit einer vertragsstrafe der satz: ' unter Ausschluss des Einwandes des Fortsetzungszusammenhangs Schadenersatz zu leisten hat ' bedeutet?

danke für's feedback!

archibald

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Sukram71
beantwortet von Sukram71 am 5. November 2009 15:33
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Hilfreichste Antwort
http://www.lexexakt.de/glossar/fortsetzungszusammenhang.php

Mit Fortsetzungszusammenhang wird eine Rechtsfigur bezeichnet, mit der die Verwirklichung mehrerer Straftatbestände durch mehrere Handlungen zu einer Handlungseinheit zusammengefasst werden kann.

Also so, wie ich oben geschrieben habe, in etwa. :)

Kommentar von archibald am 5. November 2009 15:35

so langsam verstehe ich! vielen dank!

Kommentar von 907382e1236ae6c569a01f6297d76ddasmallSukram71 am 5. November 2009 15:36

Gibts wenigstens nen Daumen Hoch (DH) ?


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Sukram71
beantwortet von Sukram71 am 5. November 2009 15:31
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Das soll heißen, dass man sich bezüglich einer späteren Schadenersatzforderung nicht auf einen Fortsetzungszusammenhang berufen kann.

Also dass man nicht sagen kann, dafür hab ich schon Vertragsstrafe gezahlt, weil es mit dem davor zusammen hängt, wofür ich schon Vertragsstrafe oder Schadenersatz gezahlt habe. So als Fortsetzung quasi.

So in etwa.


Alcatraz1969
beantwortet von Alcatraz1969 am 5. November 2009 15:29
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Du musst zahlen!

Kommentar von archibald am 5. November 2009 15:31

yep; stimmt! für mich ist die frage allerdings, was ist der 'Einwand des Fortsetzungszusammenhanges'?


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