Wenn der private Verkaeufer die Sachmaengelhaftung wirksam ausgeschlossen hat, hast du hier nur dann eine Chance, wenn du beweisen kannst, dass die Klimaanlage vom ersten Tag an kaputt war UND dass der Verkaeufer dies wusste. Das duerfte aber wohl kaum was werden.
Hat er die Sachmaengelhaftung hingegen nicht wirksam ausgeschlossen, musst du nur nachweisen, dass sie von Anfang an kaputt war, nicht aber, dass der Verkaeufer das auch wusste.
Moeglicherweise wirst du aber auch nachweisen muessen, dass eine defekte Klimaanlage bei so ner alten Kiste ueberhaupt einen Sachmangel darstellt. Da die aber anscheinend im Kaufvertrag mit aufgefuehrt wurde, duerfte dies eigentlich ausreichen. Wenn da steht "hat Klima", dann darf man wohl auch davon ausgehen, dass die selbst dann zumindest am tag der Uebergabe noch zu funktionieren hat, wenn das bei einem derart alten Fahrzeug normalerweise nicht unbedingt zu erwarten ist.
Ich gehe davon aus, dass das Auto nicht als "Bastlerfahrzeug" verkauft wurde und sich im Kaufvertrag auch kein Hinweis auf eine eventuelle Reparaturbeduerftigkeit findet.
Kann schon sein, dass mir das heute erst aufgefallen ist :)
Ich werde wahrscheinlich mal zu einem Anwalt müssen...