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Ausschluss der Sachmängelhaftung privater Autokauf

Frage von Fortuna1987 Fortuna1987

Hallo,

ich habe mir Ende Mai ein Auto gekauft.

1996er Baujahr für 1300,- Euro.

Der Wagen hat laut Kaufvertrag eine Klimaanlage. Sagen wir so: Er hat sie, aber sie funktioniert nicht.

Wenn ich ehrlich bin ist mir das schon am ersten Tag aufgefallen, habe aber bis jetzt gedacht, gekauft ist gekauft, Pech gehabt.

Ist da was dran, dass ich eventuell doch einen Anspruch gegenüber dem Verkäufer habe?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DerCAM DerCAM

    Wenn der private Verkaeufer die Sachmaengelhaftung wirksam ausgeschlossen hat, hast du hier nur dann eine Chance, wenn du beweisen kannst, dass die Klimaanlage vom ersten Tag an kaputt war UND dass der Verkaeufer dies wusste. Das duerfte aber wohl kaum was werden.

    Hat er die Sachmaengelhaftung hingegen nicht wirksam ausgeschlossen, musst du nur nachweisen, dass sie von Anfang an kaputt war, nicht aber, dass der Verkaeufer das auch wusste.

    Moeglicherweise wirst du aber auch nachweisen muessen, dass eine defekte Klimaanlage bei so ner alten Kiste ueberhaupt einen Sachmangel darstellt. Da die aber anscheinend im Kaufvertrag mit aufgefuehrt wurde, duerfte dies eigentlich ausreichen. Wenn da steht "hat Klima", dann darf man wohl auch davon ausgehen, dass die selbst dann zumindest am tag der Uebergabe noch zu funktionieren hat, wenn das bei einem derart alten Fahrzeug normalerweise nicht unbedingt zu erwarten ist.

    Ich gehe davon aus, dass das Auto nicht als "Bastlerfahrzeug" verkauft wurde und sich im Kaufvertrag auch kein Hinweis auf eine eventuelle Reparaturbeduerftigkeit findet.

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    Antwort von timvilli timvilli

    Lass doch erst mal prüfen ob Sie wirklich defekt ist. Möglicherweise muss sie nur aufgefüllt werden,dabei kann man aber auch feststellen was evnt. kaputt ist. Dann kann oder sollte man entscheiden was zutun ist. ......aber wird schwer werden..bei Privat.

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    Antwort von user1070 user1070

    Das wird bestimmt schwierig. Aber vielleicht hast du die Klimaanlage "bis jetzt noch nicht benutzt und es ist dir jetzt erst aufgefallen"? (=versteckte Mängel können beim Verkäufer reklamiert werden). Ich würde mich aber auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt ersteinmal beraten lassen.

    Kommentar von Fortuna1987 Fortuna1987

    Kann schon sein, dass mir das heute erst aufgefallen ist :)

    Ich werde wahrscheinlich mal zu einem Anwalt müssen...

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