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Ausschluss der Nebenkosten WIE?

Frage von faith086 faith086

Hallo, nachdem ich beim Mieterschutzbund gewesen bin (der mich leider sehr schnell abgefertigt hat) wurde mir geraten, meine NK Abrechnung aus 2008 nicht zu zahlen, da mir diese Abrechnung erst im Januar 2010 zugestellt wurde. Ich wusste nicht, dass diese Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nachgefordert werden muss(also spätestens 31.12.2009). Nun muss ich diese NK Abrechnung also nicht zahlen. Leider wurde ich so schnell wieder aus dem Büro beim Mieterschutzbund "gebeten" (war viel los dort...) dass ich nicht mehr erfragen konnte, auf welchem Wege ich meinen Vermieter nun von der Nicht-Zahlung in Kenntnis setzen soll. Reicht es aus, wenn ich ihm einfach einen Brief zukommen lasse? Kann mir da evtl jemand helfen? Meine Wohnung habe ich bereits mit 3 monatiger Frist gekündigt.

Vielen Dank + viele Grüße

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Antworten (4)

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    So ein Brief mit dem Hinweis, dass die Nebenkostenforderung wg. Verspätung der Abrechnung nicht gezhalt wird reicht aus! Nur mal ernsthaft? Sie haben Heizkossten, Müll etc. im Jahre 2008 verbraucht. Weshalb wollen Sie dann nicht zahlen? Vielleicht hat der Vermieter auch noch ein Bonbon in der Tasche, das weder Sie noch die Schnellschießer beim Mietrbund nicht kannten. Dann steht Ihnen massig Ärger ins Haus bzw. Die fristlose Kündigung haben Sie durch Ihrer Eigenkündigung bereits verhindert, da droht Ihnen kein Ungemach! Also sehr gut nachdenken, bevor Sie da einen Fehler begehen, der Sie teurer zu stehen kommen kann, als die Nebenkostenforderung.

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    Antwort von Suppenhuhn70 Suppenhuhn70

    nach abschluss des darauffolenden jahres hat der vermieter sein recht auch ausgleich der nebenkosten verwirkt. du musst auf alle fälle nicht zahlen. der poststempel gilt.....

    Kommentar von faith086 faith086

    Hallo Suppenhuhn, kannst Du mir sagen, ob ein einfacher Brief dabei ausreichend ist? Ich muss meinem Vermieter ja auch von der Nicht-zahlung in Kenntnis setzen?

    Vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Sie "müssen" garnichts unternehmen! Der Vermieter wird reagieren, wenn keine Zahlung erfolgt.

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    Antwort von diane3108 diane3108

    Ruf doch nochmal an beim Mieterschutzbund, kannst ja sagen, dass du da warst, aber ihr nicht weiter auf den weg den du jetzt einschlagen sollst eingegangen seit, sag ruhig, dass du dir jetzt unsicher bist.

    kann mir gut vorstellen, dass es erstmal reicht, wenn du selbst den vermieter schriftliche davon in Kenntniss setzt.

    aber beschwören könnt ich das jetzt auch nicht.

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    Antwort von amdros amdros

    Setze ihn doch formlos und schriftlich davon in Kenntnis, was Dir der Mieterbund geraten hat.

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