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Ausschluss aus dem Betriebsrat

Frage von ev1954 ev1954

Ausschluss aus dem Betriebsrat gerade eben

Hallo ich bin Schriftführerin beim Betriebsrat, habe somit Zugriff auf den Betriebsrat PC, am 24.06.2009 kam ein e.-mail für die Vorsitzende, dass eine Tel. Konferrenz am Freitag , den 26.06.2009 stattfindet. Sie zeigte mir es und fragte ob ich wüsste wie das ging ich sagte ihr, daa ich mich schlau machen würde. Die stellvertreterin hatte auch eine Einladung bekommen. Am Freitag beim Mittagstisch fragte ich ob die Stellvertreterin ins BR Büro käme, die Vorsitzende beneinte dies, auf dem Rückweg zu meinem Arbeitsplatz, dachte ich mensch dann kannst du ja auch die PIN Nr. holen und bei mir am Arbeitsplatz der Tel. Konverrenz zuschalten. Mir wird jetzt vorgeworfen, dass ich Diebstahl begannen hätte, weil ich die PIN Nr. ohne das Wissen der Vorsitzende holte. Jetzt will man mich aus dem etriebsrat Ausschliessen wegen Grobe Pflichtverletzung. Kann mir jemand helfen? Wie ist die Rechtslage Themen: Ausschluss aus Betriebsrat

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Antworten (5)

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    Antwort von Franticek Franticek

    Da ist noch vieles unklar. Solltest du selbst auch an der Telefonkonferenz teilnehmen?
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    Wenn ja, wusstest du dann schon vorher, bevor du die PIN holtest, dass du teilnehemn sollst? Wenn auch hier ja, dann ist dir eigentlich nichts vorzuwerfen. Der/die Vorsitzende muss nicht fuer jeden Handgriff um Erlaubnis gefragt werden. Jeder macht seine Arbeit, Vorsitz beinhaltet eine spezielle Funktion, besondere Aufgaben, aber in keinem Fall das Recht, ueber den anderen zu stehen und diese zu bevormunden. Du haettest das gleiche Recht, die PIN fuer dich zu holen, als die Vorsitzende selbst.
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    Solltest du nicht an der Konferenz teilnehmen, war es eine Konferenz, an der nur die Vorsitzende (ihre Stellvertreterin, oder ganz bestimmte Personen/Funktionen) teilnehmen sollten, dann haettest du unberechtigt an der Telefonkonferenz teilgenommen, dann waere das Holen er PIN und sich reinwaehlen allerdings ein Ausschlussgrund.
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    Eine Vorsitzende ist gewaehlt, um bestimmte Funktionen zu erfuellen. Sie ist nicht die grosse Chefin, nach deren Pfeife dann die anderen tanzen muessen, die alles erlauben oder verbieten kann usw ...
    Du kannst hier besser mal nachfragen bei www.betriebsrat-aktuell.de in deren Forum ..

    Kommentar von ev1954 ev1954

    ich dachte weil sie mir die einladung zeigte, dass ich auch teilnehmen könnte, aber wörtlich gesagt hat sie es nicht das thema kannte ich weil wir montags eine präsentation hatten zu diesem thema der tel. konverrenz und da´zu gab es einen beschluss vom Germium, dass alle an der präsentation teilnehmen würden

    Kommentar von ev1954 ev1954

    wenn sie geheim gewesen wäre hätte sie sie nicht von ihrem arbeitsplatz auf den BR Rechner schicken dürfen und mir noch zeigen, ja es waren noch ausgewählte personen von der geschäftsleitung eingeladen

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    Antwort von Grafikmicha Grafikmicha

    Ich befürchte "zu recht"

    Kommentar von ev1954 ev1954

    warum glaubst du zu recht die Einladung war offen dagelegen und sie zeigte sie mir auch

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    War die Einladung auch an dich gerichtet? Oder nur direkt an die Vorsitzende? Oder ....? Das macht einen grossen Unterschied aus.

    Kommentar von ev1954 ev1954

    war nur an die vorsitzende und stellvertreterin ich hatte es aber nicht bemerkt ich dachte an den den BR

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    Antwort von BraunerBaer123 BraunerBaer123

    Die Betriebsratsvorsitzende muß dem Betriebsrat als Gremium Bericht erstatten. Dazu ist immer ein Protokoll notwendig. Als Betriebsratsmitglied und Schriftführerin beim Betriebsrat nimmst du wohl auch an Telefonkonferenzen teil. Hierzu mußt Du nur Bescheid sagen. Falls Du es diesmal vergessen hast, dann teile der Vorsitzenden mit, dass sie Dir die PIN Nr. zur Konferenz gleich mitschickt, damit Du nicht hinterherlaufen mußt.

    Wegen dem Diebstahlsvorwurf fragst Du am besten die Personen, ob sie wissen, dass es Verleumdung ist, das ist strafbar. Eine weitere Straftat wäre die Behinderung der Betriebsratsarbeit, wenn man Dir als gewähltes Betriebsratsmitglied untersagt Deine Verpflichtungen nachzukommen und Deine Arbeit zu machen.

    Du handelst als Betiebsrat auf Augenhöhe mit der Vorsitzenden, deshalb ist auch die Betriebsratsvorsitzende keine Chefin für Dich.

    Soetwas würde ich sogar in der Betriebsversammlung ansprechen, damit bei der nächsten Wahl diese Vorsitzende zum Mond geschossen werden kann.

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    Antwort von lenzing42 lenzing42

    Ein Ausschluss aus dem Betriebsrat kann wegen grober Verletzung der gesetzlichen Pflichten u.a. auf Antrag des Betriebsrats durch das Arbeitsgericht erfolgen.(§ 23 Abs.:1 BetrVG)

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    Antwort von soncologne soncologne

    guck im BGB nach

    Kommentar von ev1954 ev1954

    habe ich gemacht da steht nur was von schweigpflicht verletzung

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