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Ausschluss Aufsichtspflicht einer Betreuungseinrichtung

Frage von hermanngustav hermanngustav

Ich habe meine Kinder während der Ferien bei einer privaten Betreuungseinrichtung angemeldet. Nach Zustandekommen des Betreuungsvertrages soll ich jetzt folgende Erklärung unterschreiben: "Entfernen sich Kinder ohne Wissen der Betreuer/innen von der Gemeinschaft, so erlischt die Aufsichtspflicht über diese Kinder, bis diese wieder möglich ist."

Nachdem ich große Bedenken geäußert habe, wurde mir erklärt, solch ein Ausschluss ist üblich.

Da Frage ich mich, wie ich meiner Aufsichtspflicht nachkommen soll, wenn ich die Kinder in die Obhut der Betreuungseinrichtung gebe und sie sich - aus welchem Grund auch immer, z.B. Spieltrieb - "von der Gemeinschaft entfernen".

Ich neige nicht dazu, die Erklärung zu unterschreiben, stehe dann aber für 3 Wochen ohne Betreuung meiner Kinder da, da ich mich auf Grund eines vor ca. 6 Wochen geschlossenen Vertrages daruf verlassen habe, dass die Betreuung während der Betreuungszeiten lückenlose Aufsicht gewährleistet.

Ist dieser Ausschluss wirklich üblich?

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Antworten (2)

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    Antwort von MichaelSelm MichaelSelm

    Ebenso wenig wie Erziehungsberechtigte, Eltern und andere Personen eine lückenlose Aufsichtspflicht garantieren können, ist es hier.

    Warum und vor allem wie, sollen Betreuer absolut sicher stellen können das eine lückenlose Aufsuchtspflicht möglich ist? Und eine solche Aufsichtspflicht, lückenloser Art, wie du sie beschreibst, gibt es nicht einmal für Schulen.

    Denn keiner kann eine hundert prozentige Aufsichtspflicht gewährleisten..

    Die von dir genannte Klausel ist vollkommen in Ordnung und üblich. Sie gilt für Vereine, Jugendgruppen und ähnliches. Und es gibt dazu Grundsatzurteile aller Gerichtsinstanzen das sie zum allgemeinen Lebensrisiko gehört.

    Mir ist diese Klausel in dieser Form, bzw. in ähnlich formulierter Art seit den sechziger Jahren bekannt.

    Kommentar von hermanngustav hermanngustav

    Es zu verhindern, dass Kinder die Gemeinschaft verlassen, bzw. im Rahmen der Aufsichtspflicht alles Notwendige zu veranlassen, wenn es doch einmal vorkommt, ist meines Erachtens eine wesentliche Aufgabe von Betreuungseinrichtungen. Die Aufsichtspflicht wäre ja plötzlich und ohne mein Wissen in meiner Abwesenheit wieder auf mich zurück übertragen. Das habe ich nicht unterschrieben.

    Ich habe erfolgreich nach einer anderen Einrichtung gesucht, für die es eine Selbstverständlichkeit ist, dass die Aufsichtspflicht ununterbrochen für die gesamte vereinbarte Betreuungszeit gilt.

    Und selbstverständlich hat eine Schule eine lückenlose Aufsichtspflicht. Unter welchen umständen es keine Verletzung der Aufsichtspflicht ist, wenn sich Kinder von der Gemeinschaft entfernen ist eine andere Sache.

    Ich denke andererseits sogar, dass es rechtlich unwirksam gewesen wäre, wenn ich eine solche Verzichtserklärung unterschrieben hätte. Das prüfe ich jetzt aber nicht weiter, da ich wie oben erwähnt ja eine Einrichtung gefunden habe, für die die Erfüllung der Aufsichtspflicht eine Selbstverständlichkeit ist.

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    Antwort von dolga dolga

    ja ist üblich...

    kann dir als vater, mutter, ja auch passieren, nur dann nennt man das wohl vernachlässigung der...

    diese absicherung ist (über)lebenswichtig für derartige einrichungen, die ja deine kinder weder kennen, noch einsperren können

    Kommentar von hermanngustav hermanngustav

    Aber ich habe doch einen Vertrag, der diese Einschränkung nicht enthält. Kann ich denn nicht darauf bestehen, dass der Vertrag eingehalten wird?

    Kommentar von MichaelSelm MichaelSelmMichaelSelm

    Natürlich kannst du darauf bestehen. Dann wird der zuständige Träger darauf verweisen das er in diesem Fall nicht in der Lage ist die Aufsichtspflicht zu übernehmen.

    Und solltest du dagegen klagen, musst du zu 95 % davon ausgehen das du die Klage verlierst. Bei höheren Instanzen musst du damit rechnen, das die Klage abgewiesen wird, da sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Und daher wird sie als unnötig angesehen.

    Kommentar von dolga dolgadolga

    herman, kannst du, nur dann sind die ferien vorbei...

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