1

Ausschlagung des Erbes und trotzdem Pflichtteil ?

Frage von Lilly29 Lilly29

der Vormund meines 3 Jährigen Neffen (einziges Kind) möchte das Erbe meines Bruders ausschlagen. Steht dem Jungen dann vom nachfolgenden Erben (meine Mutter) noch ein Pflichtteilsanspruch zu? Und wenn ja, in welcher Höhe? Oder wird bei einer Ausschlagung auch automatisch auf einen Pflichtteil verzichtet?

Werden bei einem Pflichtteil auch Schulden und notarielle Verpflichtungen angerechnet?

Vielen Dank für eure Antworten

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (4)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von WetWilly WetWilly

    Ihr braucht in diesem Fall konkrete rechtliche Hilfe. Ist ein Notar als Testamentsvollstrecker eingesetzt? Dann lasst Euch dort beraten, ansonsten investiert ein paar hundert Euro in einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt.

  • 1
    Antwort von valentine41 valentine41

    Man schlägt ein Erbe eigentlich nur aus, wenn nur noch Schulden bestehen, sonst muss man die auch übernehmen.

    Kommentar von Lilly29 Lilly29

    Das Erbe besteht aus einem Haus (wegen Zustand nahezu unverkäuflich) mit Wert von 75.000 und Schulden von 15.000 Allerdings muss der Erbe auch meine Mutter pflegen (wann und wie hoch die Kosten sein werden ist ungewiss) und muss Mutters Gartenpflege übernehmen...Kosten auch ungewiss. Deswegen soll ausgeschlagen werden.

    Kommentar von valentine41 valentine41valentine41

    Wenn alles negativ erscheint, schlägt man das Erbe besser aus.

    Kommentar von Lilly29 Lilly29

    Das soll ja auch so sein! Die Frage ist nur, ob er dann trotzdem einen Pflichtteil fordern kann!

  • 0
    Antwort von WetWilly WetWilly

    Warum muss der Erbe die Mutter pflegen? Enthält das Testament noch ein entsprechendes Vermächtnis? Wenn das der Fall ist, wird es komplizierter und es kann ggf. doch noch ein Pflichtteilsanspruch bestehen. Ihr solltet Euch einen Rechtsbeistand nehmen bzw. durch den Testamentsvollstrecker beraten lassen.

    Für den Vormund kann das übrigens auch eine ganz heikle Kiste werden, ggf. kann dieser Schadenersatzpflichtig gegenüber dem Erben werden.

    Kommentar von Lilly29 Lilly29

    Meine Mutter hatte meinem Bruder das Haus überschrieben, mit der Klausel, dass er und seine Rechtsnachfolger sich verpflichten ihre Pflege und die Pflege des Gartens zu übernehmen.

  • 0
    Antwort von WetWilly WetWilly

    Eine Erbe wird ganz oder gar nicht ausgeschlagen. Also kein Pflichtteilsanspruch, aber auch keine Verbindlichkeiten.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.