der Vormund meines 3 Jährigen Neffen (einziges Kind) möchte das Erbe meines Bruders ausschlagen. Steht dem Jungen dann vom nachfolgenden Erben (meine Mutter) noch ein Pflichtteilsanspruch zu? Und wenn ja, in welcher Höhe? Oder wird bei einer Ausschlagung auch automatisch auf einen Pflichtteil verzichtet?
Werden bei einem Pflichtteil auch Schulden und notarielle Verpflichtungen angerechnet?
Vielen Dank für eure Antworten
Das Erbe besteht aus einem Haus (wegen Zustand nahezu unverkäuflich) mit Wert von 75.000 und Schulden von 15.000 Allerdings muss der Erbe auch meine Mutter pflegen (wann und wie hoch die Kosten sein werden ist ungewiss) und muss Mutters Gartenpflege übernehmen...Kosten auch ungewiss. Deswegen soll ausgeschlagen werden.
Wenn alles negativ erscheint, schlägt man das Erbe besser aus.
Das soll ja auch so sein! Die Frage ist nur, ob er dann trotzdem einen Pflichtteil fordern kann!