Hallo, Ich wollte mal fragen ob es irgendwo ein Paragraph gibt nach dem mann sich als Zeuge einer Verhandlung vor Gericht einschuldigen lassen kann. Die Ausgangssituation ist: Der Zeuge bekommt Anfälle mit Luftnot, Panik, Ohnmacht und Psychische Schäden durch den Uhrsprung der Verhandlung wenn er aussagen müsste würde seine Gesundheit beträchtlich darunter leiden und er würde erneut Anfälle bekommen. Dies kann er auch durch Ärztliche ateste bestätigen.
Aussageverweigerung Möglich ???
Antworten (1)
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1Antwort von
wolfgang001wolfgang001
Wenn Du eine Vorladung zu einer Gerichtsverhandlung erhalten hast, dann musst Du dort erst einmal erscheinen. Allerdings, wenn Du so krank bist, dass es für Dich unzumutbar wäre, dort zu erscheinen, dann hast Du einen medizinischen Grund, der dagegen spricht.
Auf jeden Fall musst Du zu einem Arzt gehen und Dich dort untersuchen und behandeln lassen. Er kann Dir ein ärztliches Attest ausstellen, dass Du verhandlungsunfähig bist. Das schickst Du vor der Gerichtsverhandlung an das Gericht.
Ein Aussageverweigerungs-Recht hast Du nur dann, wenn Du ein naher Verwandte(r) des Angeklagten bist oder Du Dich mit der Aussage selbst belasten würdest. Aber das müsstest Du dem Richter selbst sagen.
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