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aussagerecht

gefragt von sarahmariellasarahmariella am 14.08.2009 um 21:43 Uhr

hallo, ich hab eine frage, und zwar hab ich vor einiger zeit über eine bekannte erfahren, dass mein ex freund mit dem ich eine tochter hab und der in italien lebt, nach deutschland kommen muss um etwas zu erledigen. mein ex zahlt keinen unterhalt. habe mich dann beim jugendamt gemeldet und den fall geschildert dass er hier her kommt. das jugendamt wurde sofort verständigt und hat mir zu einer anzeige gegen ihn wegen unterhaltspflichtverletzung geraten was ich auch gleich getan habe. hab ausgesagt dass ich dass alles von ner bekannten weiss dass er anscheinend hier her kommen soll und dass diese bekannten nicht genannt werden wollen. nun fordert der richter am familiengericht aber die namen von denen ich dass alles weiss. ich will und kann die namen einfach nicht nennen da es sonst riesigen stress geben würde. was kann im schlimmsten fall passieren wenn ich die namen nicht nennen will?


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anonym
beantwortet von hoffnungsglueck am 14. August 2009 21:49
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Die Namen nennen, musst Du schon. DU hast nur ein Aussageverweigerungsrecht, wenn Du mit einem Beschuldigten verwandt oder verschwägert bist oder wenn DU Dich mit Deiner Aussage selber belasten könntest. Das schlimmst, was DIr passieren kann, ist dass Du in sogenannte 'Beugehaft' genommen wirst. Das würde bedeuten, dass DU solange inhaftiert wirst, bist Du aussagst, bist Du sozusagen 'gebeugt' wirst. Das habe ich im Internet gefunden:

Was ist Beugehaft?

Beugehaft oder Zwangshaft ist eine gerichtliche Maßnahme, die gegen Zeugen oder sonstige zur Zeugenaussage verpflichtete Personen verhängt werden kann, wenn diese die Aussage verweigern ohne ein Aussageverweigerungsrecht wie etwa Verwandtschaft oder Berufsgeheimnis zu haben.

Gesetzlich geregelt ist die Beugehaft in Paragraf 70 der Strafprozessordnung beziehungsweise in Paragraf 380 der Zivilprozessordnung. Die Beugehaft darf nur von einem Richter angeordnet werden. Sie kann maximal sechs Monate dauern. Ein weitere Möglichkeit, einen Zeugen zur Aussage zu zwingen, ist die Verhängung eines Ordnungsgeldes.

Kommentar von Simple_avatar8smallsarahmariella am 14. August 2009 21:54

naja sie werden mich ja nicht einsperren nur weil ich die namen nicht nennen will oder kann da ich sonst nen riesige streit vom zaun brechen würde.


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augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 14. August 2009 21:44
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Du bekommst weiterhin keinen Unterhalt!

Kommentar von Simple_avatar8smallsarahmariella am 14. August 2009 21:45

sprich das verfahren wird eingestellt oder wie

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 14. August 2009 21:46

So ähnlich. Und wenn der Richter einen schlechten Tag hat wird er dir was wegen Missachtung des Gerichts erzählen.

Kommentar von Simple_avatar8smallsarahmariella am 14. August 2009 21:48

ja die polizei hat gesagt es kann sein dass der richter mich persönlich vorladen kann um mich zum sachverhalt zu befragen.


mineiro
beantwortet von mineiro am 14. August 2009 21:45
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Du mußt die Namen nennen, sonst bekommst du nichts!

Kommentar von Simple_avatar8smallsarahmariella am 14. August 2009 21:49

kann ich nicht. dass gibt krieg in italien unter den familien


anonym
beantwortet von chicaBlue am 14. August 2009 21:56
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Wenn dein Ex keinen Unterhalt bezahlt, du aber vom Jugendamt Geld, also Unterhaltsvorschuß aus der Staatskasse erhälst, ist das von Öffentlichem Interesse. Dann interessiert es auch den Staatsanwalt , sonst nicht. Das nur zu deiner Info. 2. Du mußt den Namen nennen.

Kommentar von Simple_avatar8smallsarahmariella am 14. August 2009 22:01

nein der polizei hätte das gereicht.


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