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Aussagen vom Mieter

Frage von ohpeter ohpeter

Hallo, nach der Kündigung des Mietvertrages meines Mieters begrüßt dieser die Interresenten mit dem Satz: Stellen Sie mir keine Fragen, da mir untersagt worden ist eine Stellungnahme abzugeben. Da er am Anfang zu allen Besuchen sagte, das die Kinder in diesem Haus nicht schlafen können, da der Lärm zu laut ist habe ich dies dem Mieter Verboten. Jetzt verkrault er mir alle Interresenten mit der neuen Aussage. Darf er Das ??????? Hoffe es kann mir jemand helfen

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Antworten (18)

  • 6
    Antwort von Wolpertinger Wolpertinger

    Warum sollte er das nicht dürfen?

    In Deutschland gilt doch immerhin Meinungsfreiheit , oder?

    Und er sagt ja die Wahrheit, Du hast ihm untersagt etwas zu sagen.

    Was ich ziemlich lächerlich finde, steh doch zu seiner Kritik und entweder Du kannst sie entkräften oder Du mußt einen Mieter finden der mit den Problemen Leben kann und will.

    Sonst suchst Du in kürzester Zeit wieder einen neuen Mieter.

    Kommentar von Oubyi OubyiOubyi

    DH!

    Kommentar von Lifthrasil LifthrasilLifthrasil

    Ganz meine Rede !!! SUPER!

    Einen lügenden Vermieter kann niemand brauchen, vor allem wenn es dann heißt wie: Hier im Haus ist es ruhig oder es gibt keine Spannungen. Das gibt nur Ärger mit den neuen Mietern, willst Du das wirklich haben?????

    Kommentar von MaRieWein MaRieWein

    DH!

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Vertragsschädliches Verhalten durch Äußerungen, die angezeigt sind dem betroffenen eine Schaden zuzufügen hat mit freier Meinugnsäußerung absolut nichts zu tun!

  • 3
    Antwort von SchnuBee SchnuBee

    du wirst ihn wohl kaum daran hindern können. Warte doch bis er ausgezogen ist und vermiete dann neu.

    Kommentar von Lifthrasil LifthrasilLifthrasil

    Eben, und wenn es so ist, dass das Haus sehr laut ist, wäre ich dankbar, wenn mir das jemand sagt. Es gibt nix schlimmeres als nachts lärmende Nachbarn. Das sollte fairerweise gesagt werden !! Machen wir mit unserer einen Whg. auch so und finden dennoch immer schnell Nachmieter und es gibt wegen des Krachs auch keine Beschwerden, sind alles Nachtschwärmer ;)). Im übrigen nennt man das auch Meinungsfreiheit, er lügt zudem ja anscheinend auch nicht.

  • 2
    Antwort von myzyny03 myzyny03

    klassischer fall von eigentor! das "nichtssagen" ist natürlich auch eine aussage. das kannst du ihm allerdings nicht verbieten. es war ja sogar dein eigener wunsch!

  • 2
    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Der darf das!

    Kommentar von murkeltimo murkeltimomurkeltimo

    Darf er nicht.

  • 1
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Sie können ihm vertragsschädliche Aussagen, die eine nathlose Anschschlußvermietung in Frage stellen, anwaltlich oder auch gerichtlich untersagen lassen. Eine Unterlassungserklärung kann der Anwalt zunächst strafbewährt von ihm unterzeichnen lassen. Unterschreibt der Mieter nicht, dann steht Ihnen der Klageweg zur Erwirkung einer einstweilgien Verfügung offen. Dem Mieter kann angedroht werden, dass der sich aus seinen Äußerungen ergebenden Verzugsschaden aus verpäteter Neuvermietung gegen ihn als Schadenersatz eingeklagt werden könnte.

  • 1
    Antwort von Padri Padri

    Nein, das darf der Mieter nicht! Er schädigt damit den Vermieter in seinem wirtschaftlichen Tun. Dem Mieter kann das, zur Not, gerichtlich untersagt werden. Schlecht machen darf er weder das Haus, noch den Vermieter. Wie kommt der Mieter denn auf die Internetseite in der sich Interessenten melden? Diese Seite würde ich sperren. Interessenten können sich telefonisch persönlich melden. Ich würde alles tun, damit der Mieter so wenig Kontakt zu potentiellen Nachmietern hat wie möglich. Bei Wohnungsbesichtigungen sollte der Vermieter immer mitgehen oder eine ihm vertraute Person. Der Mieter kann schriftlich aufgefordert werden die wirtschaftliche Schädigung zu unterlassen. Ansonsten macht er sich schadensersatzpflichtig wenn der VM durch solche Aussagen keine Mieter bekommt. Zudem schlafen gerade Kinder auch bei Lärm (Straße, Bahngleise) am besten, da sie sich schnell daran gewöhnen. Also im Notfall: Unterlassungsklage androhen und auch durchsetzen wenn der Mieter dies nicht unterlässt!

    Kommentar von myzyny03 myzyny03myzyny03

    eine merkwürdige rechtsauffassung hast du da! der mieter hält sichan die ausdrückliche anweisung, nichts zu sagen! wo ist denn da eine schädigung??

  • 1
    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Klar kann er das machen.

    Wäre auch cleverer gewesen, die Situation mit den Interessenten zu klären (ja - da sind Kinder, ja - die sind auch manchmal laut, aber nicht mehr als anderswo) statt dem Mieter was zu verbieten. Und Kinder sind ja wirklich nicht immer leise.

    Wo ist das Problem mit offenen Karten zu spielen? Ist doch gut, wenn der nächste Mieter das schon vorher weiß. Dann macht er hinterher wenigstens keinen Streß.

    Zumal sich ja auch Leute mit Kinderwunsch oder Kind(ern) für die Bude interessieren könnten (vorausgesetzt, sie ist groß genug). Und die dürften damit kein Problem haben.

    So hast du jetzt den Effekt, dass die Leute denken, es gäbe was zu verbergen.

    Sprich mit deinem Noch-und-bald-Ex-Mieter nochmal in Ruhe und vernünftig und findet eine Lösung.

    Kommentar von Lifthrasil LifthrasilLifthrasil

    Ähm.. es geht hier um die Kinder des Mieters, die wegen des Lärmes im Haus nicht schlafen können, nicht darum, dass dort Kinder laut sind...

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Igitt - ich hab nicht richtig gelesen. Du hast Recht!

    Naja, aber trotzdem - Ehrlichkeit währt am längsten. Dann eben eine andere Zielgruppe suchen, die selbst Krach macht oder nie zu Hause ist. Gibts auch. ;-)

  • 1
    Antwort von MaRieWein MaRieWein

    Ist das nur eine kleine Racheaktion von ihm, weil ihr Euch davor schon nicht grün wart. Kannst du bei einem zentralen Besichtigungstermin nicht einfach mitanwesend sein? Dann wird er sich vermutlich zurückhalten...

  • 1
    Antwort von reiterhexe reiterhexe

    auweia! macht natürlich einen schlechten Eindruck. Am Besten wirklich warten bis er ausgezogen ist, aber den zukünftigen Interessenten auch nichts verschweigen. Strassen etc. Sonst kannst gleich wieder nach neuen Mietern suchen

  • 1
    Antwort von firefox2204 firefox2204

    Ich würde mich beim Rechtsanwalt erkundigen, denke das so etwas unter Geschäftsschädigung fällt.

  • 1
    Antwort von Trilobit Trilobit

    Er versucht vorsätzlich, dir wirtschaftlich zu schaden. Frage deinen Anwalt.

    Er darf aber zumindest sagen, dass er auf bestimmte Fragen nicht antworten darf, wenn ihm diese gestellt wurden. Du solltest die Interessenten evtl. darauf hinweisen, dann fragen sie ihn gar nicht erst.

  • 1
    Antwort von Oubyi Oubyi

    Wo er recht hat, hat er recht. Oder?

  • 1
    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Frag deinen Rechtsanwalt, der soll notfalls eine einstweilige Verfügung erwirken.

    Kommentar von Oubyi OubyiOubyi

    Eine Verfügung, die den Mieter zwingt nur positives über die Wohnung zu sagen? Oder gar zu lügen? Kann ich mir nicht vorstellen!

    Kommentar von Padri PadriPadri

    Nein, aber eine einstweilige Verfügung dem Vermieter durch seine Aussagen einen wirtschaftlichen Schaden zuzufügen. Das darf der Mieter nämlich nicht. Der VM kann auf Unterlassung klagen.

    Kommentar von Lifthrasil LifthrasilLifthrasil

    Ach so ein dummes Zeug, kein Anwalt kann einem Mieter nicht den Mund verbieten und als Vermieter schon einmal gar nicht!!

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Ist doch noch gar nix passiert, was eine einstweilige Verfügung rechtfertigen würde.

    Außerdem muss man nicht für jeden Mist die Gerichte bemühen. Kein Wunder, dass die für alles so ewig brauchen...

  • 1
    Antwort von Rabenfeder Rabenfeder

    Dann sprich vorher mit den Interessenten und sag ihnen, dass es einige Spannungen zwischen dir und dem Mieter gibt.Die Meisten haben Verstädnis dafür und interessieren sich dann nicht für das Gerede.

  • 0
    Antwort von albatros albatros

    Insofern die Aussage des Mieters wahrheitsgemäß ist, darf er das, andersherum nicht.

  • 0
    Antwort von MaRieWein MaRieWein

    Ist das nur eine kleine Racheaktion von ihm, weil ihr Euch davor schon nicht grün wart. Kannst du bei einem zentralen Besichtigungstermin nicht einfach mitanwesend sein? Dann wird er sich vermutlich zurückhalten...

    Kommentar von MaRieWein MaRieWein

    Hoppla! Was ich eigentlich anfügen wollte, anstatt zweimal zu posten: eigentlich brauchst du wahrscheinlich Mieter, denen Lärm egal ist (wenn es ihn denn gibt) - das heißt, verschweigen, dass die Wohnung vielleicht lauter als andere ist hilft dir nicht wirklich. Wenn Leute ständig ein und ausziehen deswegen bringt dir das ja auch nichts außer viel Scherereien.

  • 0
    Antwort von DollyPond DollyPond

    ob er das darf, weiß ich nicht aber du könntest versuchen, die mietinteressenten einzuladen, wenn der mieter nicht da ist. der rat "rede doch mal mit ihm" ist wahrscheinlich überflüssig, weil du es sicher schon getan hast, oder?

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Na, ich bezweifle stark, dass der Mieter den Vermieter mit Interessenten durch die Bude trampeln läßt, wenn er nicht da ist...

    Kommentar von DollyPond DollyPondDollyPond

    ist alles absprachsache und nicht ausgeschlossen.

  • 0
    Antwort von HHSthp HHSthp

    Ist es denn die Wahrheit, was er sagt?

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