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Aussagen oder Nicht?

Frage von cellebaby cellebaby

Hallo Leute,

ich habe nochmal eine Frage zu meinem Anliegen bezüglich meiner Zeugenvorladung. Wenn ich da morgen hin gehe, soll ich dann wirklich die Aussage verweigern??? Sofern ich mich selber belaste? Oder hat das Konsequenzen für meinen Cousin!!! Er meinte, ich soll ehrlich sein und alles erzählen. Allerdings weiß ich nicht mehr genau, was ich damals in der sms geschrieben habe... Könnt ihr mir zufällig auch sagen, was für Fragen mich die Polizeibeamte fragen könnte??? Im Internet lese ich immer wieder, selbst von Anwälten, dass man am besten die Aussage verweigern soll. "Schweigen ist Gold" !!!! Ich danke euch schon mal. LG...

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von woruda woruda

    Genau genommen MUSST Du da gar nicht hin, denn Du hast die Möglichkeit einer "schriftlichen Einlassung". Das heißt, Du kannst denen mitteilen, dass Du von Deinem Recht auf eine schriftliche Zeugenaussage Gebrauch machen willst.

    Dann bekommst Du einen Brief, in dem alle Fragen gestellt sind, sodass Du gegebenenfalls einen Rechtsanwalt befragen kannst, ob die Beantwortung der einen oder anderen Frage mit einem Hinweis auf das Aussageverweigerungsrecht als Betroffener verweigern kannst.

    Vor allem aber gibt es kein schriftliches Kreuzverhör, und zuhause kannst Du ja auch jede Antwort sorgfältig überdenken.

  • 1
    Antwort von Fragant007 Fragant007

    Wenn Du als Zeugin geladen bist, MUSST Du

    a) hingehen und

    b) aussagen

    c) die Wahrheit sagen.

    Zeugen haben kein Aussageverweigerungsrecht.

    Kommentar von edinio edinioedinio

    außer du bist in direkter linie verwandt oder sagst gegen deinen ehemann/-frau aus.

    Kommentar von Fragant007 Fragant007Fragant007

    das ist sie ja nicht...

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    Antwort von edinio edinio

    naja also ich würde sagen, dass es einfach zum anstand gehört, ehrlich zu sein und wenn du genau diese kennst, solltest du aussagen. wenn die wahrheit gegen deinen cousin spricht und du ihn gern hast, dann solltest es verweigern um da nicht einen streit auszulösen - aunahmen bestätigen die regeln: mord, vergewaltigung etc.

    lügen ist allerdings auf keinen fall eie variante ;)

    lg

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    Antwort von gutefrage6781 gutefrage6781

    woher sollen wir wissen was dich die polizei fragen wir, wenn uns der sahverhalt unbekannt ist...am besten aussage verweigern

    Kommentar von cellebaby cellebaby

    worum es geht steht in meiner 1. Frage !!! ist unter dem gleichen Thema angegeben. Aber danke.

  • 1
    Antwort von Kiecki Kiecki

    Bevor du dich selbst belastest, solltest du die Aussage verweigern. Dein Wohl geht über das deines Cousins, zumal du lügen müsstest, wenn du den SMS Text wiedergeben solltest!

    Kommentar von Fragant007 Fragant007Fragant007

    Falschaussage wird hart bestraft. Aber der Richter wird die Zeugin morgen eh noch diesbzgl. belehren.

  • 0
    Antwort von Shany Shany

    IMMER VOR GERICHT DIE WAHRHEIT SAGEN UND NICHTS ALS DIE WAHRHET SO WAHR DIR GOTT HELFE!!

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    Antwort von Mondlachen Mondlachen

    Bleibe bei der Warheit und sage wenn du es nicht mehr genau weißt, das du es halt vergessen hast und dich nicht mehr genau daran erinnern kannst. Wenn du dich selber einer Straftat belasten würdest durch deine Aussage, kannst du auch von deinem Schweigerecht Gebrauch machen-"Dazu möchte ich nichts sagen".

  • 0
    Antwort von Memnon Memnon

    Dein Cousin ist kein Verwandter ersten Grades - also muss du Aussagen. Die Aussage kannst du verweigern, sofern du dich selbst mit der Aussage belasten würdest. Wenn du Aussagen tätigst, müssen diese jedoch der Inhalt der Wahrheit entsprechen, wohl wissentliches Verschweigen von Aussagen oder Teile eines Sachverhalts - können und werden in der Regel geahndet!

    Kommentar von Memnon MemnonMemnon

    Nachtrag: Bei der Polizei kannst du die Aussage verweigern, jedoch vor einem Gericht nicht mehr! Rest siehe oben :-) Wenn dir der Inhalt deiner SMS nicht mehr bekannt ist, kannst du dies bei der Polizei zum Protokoll geben. Es entstehen keine Nachteile daraus. Die Polizei wird dich weiterhin zum Sachverhalt des Tatbestands befragen, was du gesehen oder "mit"erlebt hast! Bzw. woher du die Informationen hast und ob weitere Personen mit involviert waren/sind...

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    Antwort von user761 user761

    Wenn du dich selbst belastest dur deine Aussage kannst du diese Verweigern.

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    Antwort von hakira hakira

    Du sagst nicht genau, um was es geht, ist Dein Cousin der Beklagte oder Du selbst? Wenn Du der Beklagte bist und Dir nichts vorzuwerfen hast, solltest Du das Geschehen nach Deinem besten Wissen und Gewissen (wie es so schön heisst) beantworten. Wenn Dein Erinnerungsvermögen bei Details getrübt ist, musst Du das auch sagen, aber bei der Protokollvorlesung darauf achten, dass das auch vermerkt wurde. Du musst keine Aussage machen, wenn Du Dich selbst belastest! Wenn Dein Cousin der Beklagte ist und von Dir wünscht, alles genau so auszusagen, wie es geschehen ist, solltest Du das auch tun. Evtl. entlastet das Deinen Cousin. Auch hier brauchst Du nicht auszusagen, wenn Du Dich selbst belasten könntest! Solltest Du mit Deiner Aussageverweigerung zwar Dich selbst schützen, aber Deinen Cousin belasten, solltest Du in Dich gehen und Dich fragen, ob hier eine ehrliche Aussage Dein Gewissen nicht vielleicht doch mehr beruhigt.

    Kommentar von cellebaby cellebaby

    Danke, danke, danke. Ich geh da morgen hin und sag es einfach so, wie es passiert ist. Eigentlich ist ja gar nichts passiert. Ich hatte ihn nur gefragt per sms, ob er mir was zum rauchen besorgen kann, dazu kam es aber nie, weil er selber damit nichts mehr zu tun hat. Ich hoffe, dass meine Ehrlichkeit belohnt wird. danke nochmal an alle.

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