Nach einer "geringen" Heizkostenabrechnung von 1,97€ für die Periode von Mai 2009 bis 31.12.2009 für eine 100qm² ETW hatten wir heute Besuch von einem Techniker der Messfirma. Dieser stellte fest, daß angeblich einer der korrekt verplombten Fühler des Messgerätes (Fa. Allmess; Messkapsel Wärmezähler Integral MK MaXX ) nicht ordnungsgemäß installiert war. Nun soll der Verbrauch geschätzt werden.
Die Frage(n):
1) Wozu die Verplombung, wenn man angeblich den Fühler so manipulieren kann, daß er nicht mehr bzw. weniger zählt ?
2) Wer haftet für den entstehenden Schaden durch die Schätzung des Verbrauchs? Es handelt sich um eine Neubau ETW mit Erstbezug im Mai 2009? Die Zähler sind auf 5 Jahre geeicht/beglaubigt.
3) Können wir uns auf den Standpunkt stellen, daß durch uns nur die gemessen Werte zu zahlen sind? Offensichtlich war der Zähler schon mangelhaft, als die Wohnung bezogen wurde.
Danke für die Antwort. Ohne Fehler ist niemand, aber wenn ich welche mache, stehe ich im Normalfall dazu. Mich ärgert einfach, dass wir für eine Dienstleistung (Messzähler mit Verplombung, Ablesen, Abrechnen, etc.) bezahlen und dann für den Fehler bei einer bezahlten Dienstleistung durch eine Schätzung der Kosten bestraft werden.