Also ich hatte gestern einen Unfall... Also ich war in einer vorfahrtsstraße und das auto vor mir bremste aus mir bis dahin unbekannten grund nur das problem dabei war ich war ein bischen zu schnell unterwegs... und ich konnte nicht mehr komplett bremsen also wollte ich links überholen da ich es sonst nicht geschafft hätte... Dabei bemerkte ich aber das ein anderes auto ihr die vorfahrt gestohlen hat und ich konnte nicht mehr anderster reagieren also hab ich beide autos gestriffen.... Nun zu meinem problem
Ich hab der polizei leider gesagt ich wollte rechts abbiegen was aber eigentlich totaler schwachsinn war da ich grade aus wollte und dadurch hab ich mir ebenso mehr kaputt gemacht als wieder gut da wenn man abbiegt hätte ich garnicht überholen dürfen... nun ist meine frage kann ich die aussage ändern da ich große angst habe das die versicherung mir eine schuld anrechnet obwohl ich eigentlich garnicht großartig hätte reagieren können...
danke schonmal im voraus und tut mir echt leid wegen der kleinschreibung und keiner zeichensetzung aber ich brauch dringend ne antwort
ja.. stimmt schon ich war halt unter schock in dem moment und habe nicht großartig nachgedacht was ich jetzt sage... das eine teilschuld vorhanden ist weiß ich ja nur dass ich in dem moment garnicht gewusst habe warum die frau vor mir bremst und sie hätte ja auch etwas ausladen können wie gesagt vorfahrtsstraße.
warum sie bremst spielt überhaupt keine Rolle, denn es liegt in ihrem Ermessen wann sie bremst. Oder soll sie vorher ne Tafel ausm Fenster halten wo der Grund draufsteht xDD
Wieso Teilschuld?
Wenn jemand hält, um einem von rechts Kommenden dessen Vorfahrt zu gewähren und du mit diesem Fahrmanöver ihn und den einbiegenden Vorfahrtsberechtigten rammst, können beide den Schaden von deiner Versicherung ersetzt verlangen :-O
Deine Rückstufung kannst du als gegeben abhaken.
Bleibt allenfalls die Frage, ob nach deinen Angaben im Unfallprotokoll und mit den Zeugenaussagen der Unfallbeteiligten irgendwo in den Tiefen der AGB eine anwendbare Klausel steckt, wonach sie die Regulierungsumme von dir ersetzt verlangen können und den Vertrag kündigen :-O
G imager761