1

Aussage wegen eines verkehrsunfalles ändern / versicherungstechnisch

Frage von Cxlqq Cxlqq

Also ich hatte gestern einen Unfall... Also ich war in einer vorfahrtsstraße und das auto vor mir bremste aus mir bis dahin unbekannten grund nur das problem dabei war ich war ein bischen zu schnell unterwegs... und ich konnte nicht mehr komplett bremsen also wollte ich links überholen da ich es sonst nicht geschafft hätte... Dabei bemerkte ich aber das ein anderes auto ihr die vorfahrt gestohlen hat und ich konnte nicht mehr anderster reagieren also hab ich beide autos gestriffen.... Nun zu meinem problem

Ich hab der polizei leider gesagt ich wollte rechts abbiegen was aber eigentlich totaler schwachsinn war da ich grade aus wollte und dadurch hab ich mir ebenso mehr kaputt gemacht als wieder gut da wenn man abbiegt hätte ich garnicht überholen dürfen... nun ist meine frage kann ich die aussage ändern da ich große angst habe das die versicherung mir eine schuld anrechnet obwohl ich eigentlich garnicht großartig hätte reagieren können...

danke schonmal im voraus und tut mir echt leid wegen der kleinschreibung und keiner zeichensetzung aber ich brauch dringend ne antwort

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 1
    Antwort von sachichnich sachichnich

    Ich würde einen Anwalt aufsuchen und den um Rat fragen!

    Schließlich ist es auch seltsam, dass Du BEIDE Autos gestreift hast und nur "ein bißchen" zu schnell warst - dann hättest Du ja eigentlich knapp hinter oder schräg neben Deinem Vordermann zum stehen kommen müssen ;-)

  • 1
    Antwort von Oldie01 Oldie01

    Die Versicherung rechnet dir mit Sicherheit eine Teilschuld an da man immer so zu fahren hat das man im Notfall rechtzeitig bremsen kann. Da du nicht bremsen konntest sondern ausweichen musstest liegt es auf der Hand das du entweder zu dicht dahinter oder zu schnell warst. Das werden sie dir im Streitfall auch einwandfrei nachweisen.

  • 1
    Antwort von omega83 omega83

    offensichtlich hast du ja auch eine Teilschuld, da du zu schnell warst und den Sicherheitsabstand nicht beachtet hast, sonst hättest du ja bremsen können. Dann auch noch etwas zu erfinden ist schon seltsam

    Kommentar von Cxlqq Cxlqq

    ja.. stimmt schon ich war halt unter schock in dem moment und habe nicht großartig nachgedacht was ich jetzt sage... das eine teilschuld vorhanden ist weiß ich ja nur dass ich in dem moment garnicht gewusst habe warum die frau vor mir bremst und sie hätte ja auch etwas ausladen können wie gesagt vorfahrtsstraße.

    Kommentar von omega83 omega83omega83

    warum sie bremst spielt überhaupt keine Rolle, denn es liegt in ihrem Ermessen wann sie bremst. Oder soll sie vorher ne Tafel ausm Fenster halten wo der Grund draufsteht xDD

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Wieso Teilschuld?

    Wenn jemand hält, um einem von rechts Kommenden dessen Vorfahrt zu gewähren und du mit diesem Fahrmanöver ihn und den einbiegenden Vorfahrtsberechtigten rammst, können beide den Schaden von deiner Versicherung ersetzt verlangen :-O

    Deine Rückstufung kannst du als gegeben abhaken.

    Bleibt allenfalls die Frage, ob nach deinen Angaben im Unfallprotokoll und mit den Zeugenaussagen der Unfallbeteiligten irgendwo in den Tiefen der AGB eine anwendbare Klausel steckt, wonach sie die Regulierungsumme von dir ersetzt verlangen können und den Vertrag kündigen :-O

    G imager761

  • 0
    Antwort von VersBerater VersBerater

    Hallo, in diesem sch..önen Fall hilft nur noch der Gang zum RA, Fachanwalt für Verkehrserecht. Keine bessere Empfehlung mehr machbar, die Situation ist bereits zu verfahren.

  • 0
    Antwort von trixieminze trixieminze

    " Wer an Kreuzungen oder Einmündungen zu schnell fährt und dadurch einen Schaden von nicht unerheblichem Wert verursacht , wird bestraft " !

  • 0
    Antwort von imager761 imager761

    Mit angepasster Geschwindigkeit und ohne dieses irrsinnige Überholmanöver wären beide Schäden vermeidbar gewesen.

    Wenn ein Gutachter den Unfallhergang anders begutachtet, hast du ganz schlechte Karten :-O

    Wenigstens der Versicherung gegenüber würde ich den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildern, bevor sie dich in Regress nehmen (anteilige oder vollständige Erstattung ihrer Schadensregulierung).

    G imager761

    Kommentar von Cxlqq Cxlqq

    also die polizei hat sich gestern schon zu geäußert sie meinte dass ich auf jeden fall eine teilschuld trage aber die hauptschuld geht von dem fahrer aus der der frau vor mir die vorfahrt geklaut hat

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Was die Polizei meint oder dein Versicherer einschätzt und danach reguliert, sind nun zwei Paar Stiefel.

    Selbst wenn der Vorausfahrende die Vorfahrtstrasse übersehen und dadurch sehr stark gebremst hat: du musst mit derartigen Haltemanövern rechnen und Geschwindigkeit und Abstand danach anpassen.

  • 0
    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Ob man Dir das glaubt ist eine 2te Frage.Kannst Dich nur mit Geschockt Rausreden.Geld wirst Du nur von Einer Versicherung bekommen Wenn Du Vollkasko hast.Du wirst wohl Schuld bekommen

    Kommentar von Cxlqq Cxlqq

    also ich habe eine teilkasko mit 150euro selbstbeteiligung habe grade nachgeschaut.

  • 0
    Antwort von babyv87 babyv87

    Anwalt fragen

    Kommentar von Cxlqq Cxlqq

    danke schonmal dafür nur das ich die versicherung noch heute anrufen muss und ich muss erstmal klären ob ich bei meinen eltern mitversichert bin... und deswegen ist das alles unter ziemlich starken zeitdruck

    Kommentar von Oldie01 Oldie01Oldie01

    Wieso bei den Eltern mitversichert? Es gilt die Versicherung des Fahrzeugs und nicht irgendeine persönliche Haftpflicht.

    Kommentar von Cxlqq Cxlqq

    rechtschutzversicherung wegen anwalt

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.