muss ich gegen meinen lebensgefährten(vater meiner beiden kinder) aussagen?
wir sind weder verwandt noch verschwägert welche rechte hab ich?
muss ich gegen meinen lebensgefährten(vater meiner beiden kinder) aussagen?
wir sind weder verwandt noch verschwägert welche rechte hab ich?
Verheiratet ist man (für das Gericht) nur bei einer standesamtlichen Trauung.
Aber eine Verlobung ist an keine Form gebunden. Wenn ihr euch gegenseitig ein ernstes Ehe-Versprechen gegeben habt, gilt das als Verlobung und du mußt keine Aussage machen. Evtl. fragt das Gericht, seit wann ihr verlobt seid und wie ihr das gestaltet habt. Das dient dann aber nur zur sogenannten "Glaubhaftmachung".
Wirksam verlobt kann man übrigens nicht sein, wenn einer der Partner rechtlich noch verheiratet ist (aber z.B. seit Jahren getrennt lebt).
Wenn du nicht verlobt bist, dann kannst du gar nichts machen. Da spielt es auch keine Rolle, daß ihr Kinder zusammen habt.
Lass dir vorher einen Heiratanatrag machen, Verlobte sind von derAussagepflicht entbunden. Könnt euch ja später auch wieder entloben.
wir sind (waren) verlobt und haben eine hochzeitsfeier gemacht aber keine standesamtliche hochzeit weil die uns immer steine in den weg stellen!