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Aussage verweigern

Frage von Sigi1989 Sigi1989

Hallo habe ne frage habe heute ne vorladung bekommen damit ich meine aussage als zeuge mache wegen ner prügelei, jetzt wollte ich des aber nicht aber der andere hat mich jetzt doch bei der polizei als zeuge eingetragen aus welchen grund auch immer jetzt wollte ich euch fragen ob ich die aussage auch verweigern kann/darf ???

mfg sigi

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Antworten (11)

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    Antwort von stefvol stefvol

    wenn du dich damit selber belastest kannst du die Aussagen verweigern, ansonsten musst du wahrheitsgemäß aussagen. Kann durchaus sein der der Richter dirch vereidigt - wenn du da lügst kommst unweigerlich in Knast. Meineid ist ein schweres Vergehen. Also sag nix wenn du dich selber damit belastet, sag die Wahrheit wenn du in der Angelegenheit was weißt, oder sage ich habe daran keine Erinnerung mehr.

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    Antwort von sandykuecken sandykuecken

    Bei der polizei kannst du die Aussage verweigern! Da bin ich mir 100 % sicher (berufserfahrung). Du kannst das der Polizei schriftlich oder mündlich erklären.

    Es kann aber sein, dass du vor Gericht aussagen musst!

    Falls du aussagst: Immer die Wahrheit sagen! Wenn du was nicht mehr weißt, besser sagen, dass du das nicht mehr sicher weißt!

    Lg due Sandy

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Eine Aussage als Zeuge kannst Du nur verweigern, wenn Du mit dieser Aussage Dich selbst oder ein nahes Familienmitglied bzw. Verlobte/n belasten würdest.

    Ansonsten musst Du wahrheitsgemäß aussagen.

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Als Zeuge kann man bei der Polizei die Aussage verweigern. Vor Gericht muß dann aber ausgesagt werden und zudem darf der Zeuge nicht die Unwahrheit sagen. Mit der Aussage bei der Polizei kann man ggfs. den Auftritt vor Gericht vermeiden. Bei Gericht hat man ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn man z.B. mit dem Angeklagten verlobt oder verheiratet ist etc.; so müssen auch Kinder z.B. nicht gegen die eigenen Eltern aussagen oder umgkehrt.

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    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Du mußt

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Bei der Polizei musst Du nicht aussagen. Allerdings wird Dich die Staatsanwaltschaft laden, und da bist Du zur Aussage verpflichtet.

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    Antwort von valentine41 valentine41

    Als Zeuge darfst du die Aussage nicht verweigern und auch nicht lügen, sonst gibt es Strafe. Ich würde mir das gut überlegen, die Aussage zu verweigern....

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    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    nur wenn du dich selbst belasten würdest oder wenn es um einen nahen angehörigen als angeklagten geht.

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    Antwort von Qetan Qetan

    Nein, das geht nur bei Angehörigen ersten Grades.

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    Antwort von AlienSquadron AlienSquadron

    Sag einfah du warst betrunken und hast nen Filmriss ;)

    Habe ich auch mal gemacht, dann lassen sie dich inruhe wenn du dich nicht erinnern kannst. Das war auch ne Schlägerei und ich bekam nicht mit wer anfing usw. und damit ich keinen, möglicherweise unberechtigt, in die Pfanne haue habe ich gesagt das ich so voll war das ich nichtsmehr weiss.

    Kommentar von AlienSquadron AlienSquadronAlienSquadron

    Übrigends, das kannst du schnell am Telefon regeln wenn du das Aktenzeichen in der Hand hast ;)

    Am besten du fragst nochmal wo das denn war und was los war.

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    Antwort von CookieSmile CookieSmile

    na klar darfst du keiner darf dich zwingen

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    denk mal nach oder informiere dich, bevor du hier müll schreibst!!

    Kommentar von AlienSquadron AlienSquadronAlienSquadron

    Die Staatsgewalt kann dich theoretisch zu allem zwingen!

    Und wenn du dann nitt hörst macht er schon irgendwas mit dir. In diesem Fall können sie dich von der Arbeit holen, dir ein Bußgeld andrehen und wenn du das nicht zahlst wird was aus deiner Wohnung gepfändet oder ein paar Tage Knast. So wäre das z.b. bei Verweigerung.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Du glaubst gar nicht, wie schnell ein widerspenstiger Zeuge in Erzwingungshaft ist.

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