Gehört das zur freien Meinungsäusserung oder ist das schon Beleidigung? Wird in diesem Fall unterschieden, ob es sich um Gleichgestellte handelt oder kann ich auch einen Polizisten, der meiner Meinung nach einen Verkehrsverstoss falsch beurteilt hat, der Lüge bezichtigen?

Eine falsche Beurteilung ist eventuell ein Irrglauben; eine Lüge explizit die Unwahrheit.
Wenn er es falsch beurteilt hat, hat er nicht unbeding gelogen, sonderen eine andere Sicht der Dinge. Da wäre ich eher vorsichtig mit Ausdrücken wie Lügner.

Ich würde mich zumindest bei einem Polizisten im Dienst mit so einer Äußerung gewaltig zurückhalten! Sonst kannst Du mit einer Anzeige wegen Beamtenbeleidigung rechnen. Und auch privat würde ich mich so nicht äußern. Dann würde ich eher die Meinung vertreten, dass der Gegner die Unwahrheit sagt. Klingt nicht so krass und besagt das Gleiche.
princAss am 24. Mai 2008 12:37 den tatbestand der beamtenbeleidigung gibt es nicht.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Ein Polizist ist gleicher.
Im Streitfall wird eher dem Polizisten geglaubt.