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Aussage gegen Aussage - darf der Eine den Anderen dann Lügner nennen?

gefragt von JoMa3333 am 24.05.2008 um 12:24 Uhr

Gehört das zur freien Meinungsäusserung oder ist das schon Beleidigung? Wird in diesem Fall unterschieden, ob es sich um Gleichgestellte handelt oder kann ich auch einen Polizisten, der meiner Meinung nach einen Verkehrsverstoss falsch beurteilt hat, der Lüge bezichtigen?


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tradaix
beantwortet von tradaix am 24. Mai 2008 12:29
4x
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Eine falsche Beurteilung ist eventuell ein Irrglauben; eine Lüge explizit die Unwahrheit.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 24. Mai 2008 12:26
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Wenn er es falsch beurteilt hat, hat er nicht unbeding gelogen, sonderen eine andere Sicht der Dinge. Da wäre ich eher vorsichtig mit Ausdrücken wie Lügner.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 24. Mai 2008 12:29
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Ich würde mich zumindest bei einem Polizisten im Dienst mit so einer Äußerung gewaltig zurückhalten! Sonst kannst Du mit einer Anzeige wegen Beamtenbeleidigung rechnen. Und auch privat würde ich mich so nicht äußern. Dann würde ich eher die Meinung vertreten, dass der Gegner die Unwahrheit sagt. Klingt nicht so krass und besagt das Gleiche.

Kommentar von 157f1546b9e37dcf77c9cae576b540fasmallprincAss am 24. Mai 2008 12:37

den tatbestand der beamtenbeleidigung gibt es nicht.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 24. Mai 2008 12:45
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Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Ein Polizist ist gleicher.

Im Streitfall wird eher dem Polizisten geglaubt.


anonym
beantwortet von mvsstrauss am 21. September 2008 06:26
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