Aussage äußern?

4 Antworten

Du musst das Bußgeld nicht zahlen. Aber dann wird ein Verfahren eingeleitet und der Fall kommt vor einen Richter. Ich würde das Bußgeld zahlen und solchen Mist in Zukunft lassen.

Nein das t stimmt NATÜRLICH NICHT!

Wenn du deine Aussge verweigerst, was du vor der Polizei machen darfst, geht dsa ganze vorgERICHT, sprich ,es wird ein STRAFVERFAHREN eingeleitet

Aus dem angebot, da Verfahren gegen Bußgeld einzustellen, werden SOZIALSTUNDEWN und ein EINTRAG ins Führungszeugnuis!

Die Aussge zu verweigern ist bei dem Angebot so ziemlich das ALLERDÜNMMSTE, was du machen kansnt...

Nein dann gibts Gericht

Es gibt im deutschen Recht keine solche Konstellation, wo die Polizei anbieten kann, dass ein Bußgeld das Verfahren beendet.

Meinst du damit, der Ladenbesitzer verzichtet auf die Anzeige, wenn du das "Bußgeld" zahlst?