Hallo Ihr Lieben,
ich hätte gerne mal etwas gewusst, vielleicht könnt Ihr mir da weiterhelfen. Ich plane einen Geschäftsaufbau in einem 3-Welt land und mein freund soll dort vor Ort selbständig sich um den vertrieb kümmern. Greenkart ist bei ihm vorhanden, jedoch hat er in Deutschland ca. 600€ durch Hartz4 gemacht. Er war schon einmal in dem 3-Welt Land, hat dort 5 Jahre gewohnt. Nun soll er wie o.g. weider dort hin. Jedoch hat er ein Schreiben vor einigen Monaten vom Zoll erhalten, er habe noch die o.g. Summe als Schulden offen und sollte die doch tilgen.
Darf er trotz dieser Schulden, ich sage jetzt einfach mal beim Zoll. ausreisen? Passiert irgend etwa, wenn er beim deutschen Flughafen eincheckt?
P.s. Es geht nicht darum die Schulden zu umgehen, die werden natürlich noch getilgt. Es geht einfach darum, ob er trotz GV und diesem Schreiben vom Zoll mit der Forderung aus Harzt4-Leistungen ohne Probleme ausreisen darf.
Haftbefehl oder Erzwingungshaft gibt es nicht!!!
Ich danke Euch recht herzlich für Eure Ratschläge im Voraus. P.s. Bitte nur ernstgemeinte Ratschläge, danke.
Es geht hierbei nicht um den Haftbefehl. Soweit ist es ja noch lange nicht, sondern ob er von dem o.g. Stand aus, ausreisen darf, ohne Probleme?
Wenn Ausreise wegen Schulden verboten wäre, dann wären die Fluglinien alle pleite. Ja, er darf.