Hallo eoris,
erstmal vorneweg: es gibt einen Unterschied zwischen ABE und Teilegutachten. Ich versuche dir mal kurz den Unterschied zu erklären:
ABE: Wenn dein Auspuff eine ABE für dein Fahrzeug hat, dann brauchst du ihn nicht eintragen lassen. Wichtig ist nur, das du die ABE immer dabei hast. Für Kontrollen zum Beispiel. Aber wie erwähnt, die ABE muss exakt passend für dein Fahrzeug sein...
Teilegutachten: Ein Teilegutachten muss ebenfalls für dein Fahrzeug ausgestellt sein. Aber das erfordert eine Abnahme. Damit fährst du zum TÜV (Dekra, GTÜ...) und stellst deinen Umbau vor. Der Gutachter prüft ob es den Anforderungen entspricht und gibt dir dann eine Bestätigung für eine ordnungsgemäße Abnahme. Manchmal kann man schon vorher erfragen, also vor dem Umbau, ob das Probleme geben könnte.
Damit kannst du dann den Auspuff in die Papiere eintragen lassen, bei der Zulassungsstelle. Gefordert wird meistens keine sofortige Eintragung. Die Gebühr für TÜV und Zulassungsstelle habe ich leider nicht im Kopf... (insgesamt solltest du ca. 60 Euro einplanen +/-)
Kurz und einfach: Mit ABE sorgenfrei, mit Teilegutachten -> TÜV ;-))
PS, ein Auspuff wird selten lauter ;-) Aber wenn es dich beruhigt, ja, mache es dann gleich. Schon um Ärger in den Kontrollen vorzubeugen. Wenn du nur ein Teilegutachten hast...
Sorry, aber ein Auspuff entwickelt erst mit der Zeit seine endgültige Klangfarbe. Trotzdem hast man aber auch sonst weniger Ärger nach der Eintragung. Kommt auch auf den Fahrstil und die Ausbaustufe des Autos an...
Warum sorry? ;-) Klangfarbe ja, aber selten die Lautstärke. Darum gings...