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Ausnutzung der Grundstücksfläche

Frage von barbiegirl barbiegirl

Ich möchte mir einen Pool in den Garten einbauen lassen und die dafür notwendige Pumpe in einem Geräteschuppen unterbringen. Darf ich diesen Schuppen direkt auf die Grundstücksgrenze setzen oder was muss ich dabei beachten? Muss ich den Pool hinterher beim Bauamt melden/eintragen lassen? Vielen Dank!

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Seehausen Seehausen

    Wenn man sich nicht mit dem Nachbarn öffentlich - rechtlich einigt (Baulast), müssen derartige Gebäude, auch wenn sie nur klein und baugenehmigunmgsfrei sind, schon wegen den Emissionen in allen Bundesländern mindestens 3m von der Grundstücksgrenze Abstand halten. Und im Bebauungsplan nachschauen, ob dort nicht größere Abstände gefordert werden oder Nebe4nanlagen gänzlich ausgeschlossen sind!!! Das Gerede von "ein Freund meines Bekannten hat aber auch schon mal...." ist nichts verbindliches und fachgerchtes.

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    Antwort von althaus althaus

    Um sicher zu gehen, würde ich im Bauamt vorher nachfragen. Auf die Antworten hier kannst Du Dich nicht verlassen.

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    Antwort von Chris1968 Chris1968

    Mein Schwager hat die Pumpe mit Hilfe eines Betonringes auch nach unten versetzt Platte drauf kann jederzeit abgenommen werden und ist somit auf gleicher Ebene und nicht im Weg

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    Antwort von colinchen colinchen

    das ist in den einzelnen gemeinden unterschiedlich, besser vorher nachfragen

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    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    3 m Abstand und Baugenehmigung einholen

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    Antwort von alphonso alphonso

    ich würde zunächst mit dem Nachbarn reden, wenn er nichts dagegen hat, würde ich einfach loslegen. Ein kleiner Schuppen ist ja keine scheune.

    Kommentar von colinchen colinchencolinchen

    kenne leute,die leider abreißen mußten

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    die kenne ich auch, da waren aber die Dimensionen eher einem kleinen 1-Fam. Haus ähnlich.

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    Antwort von WEISTDUS WEISTDUS

    Ohne Genehmigung durch das städt. Bauamt geht in Deutschland gar nichts.

    Kommentar von alphonso alphonsoalphonso

    stimmt doch gar nicht. Für eine nicht zu große Gartenhütte braucht man keine Genehmigung und für einen normalen Pool auch nicht.

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    Antwort von mamlein99 mamlein99

    Wenn noch keine Grenzbebauung ist,mußt du 1 m Vom fremden Grundstück weg sein.So ist es bei uns in der Gemeinde.Den Pool mußt du nicht eintragen lassen

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    Antwort von shincro4 shincro4

    alles kein problem. meinen Schuppen hab ich auch direkt auf der Grundstücksgrenze.

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Nicht hinterher, Du solltest Dich vorher erkundigen

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