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Ausnutzung bei der Arbeit

Frage von Lotte123Michi Lotte123Michi

Hallo,

ich habe ein Problem und möchte gerne mal eure Meinung darüber wissen. Ich arbeite seit 5 Jahren in einer Firma, welche jetzt zum April schließen muss. Jetzt ist es so, dass ich in den 5 Jahren betriebsbedingte MInusstunden gemacht habe, was ich dann durch Urlaubsvertretungen immer wieder abarbeiten musste. Das waren manchmal 7-8 Woceh durcharbeiten von Montag bis Samstag. Jetzt sieht es so aus, dass ich noch um die 25 Minusstunden habe und diese muss ich jetzt immer am Dienstag meinen freien Tag abarbeiten. Ich habe zwar der Chefin, dass das nicht rechtens wäre, da ich betriebsbedingte Minusstunden nicht nacharbeiten muss und weil dies nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist. Sie meinte "ich müsste mich nach den Bedarf der Firma richten, und jetzt halt auch mal springen wenn Not am Mann ist. OK, dachte ich mir wenn es eng wird gehst halt auch am freien Tag. Da ich aber im März meine Abiturklausuren schreibe, brauche ich fast jede freie Minunte zum Lernen. Deswegen arbeite ich auch Montags statt 8 Stunden nur 6 Stunden. Alles kein Problem, sollte ja mit dem Gehalt verrechnet. Geht aber nicht ich soll halt dann mal arbeiten kommen wennn es eng ist. Jetzt war ich am Dienstag 5 Stunden und das Ende vom Lied war wir waren zu fünft im Geschäft und haben Däumchen gedreht. Manchmal kommt keiner und man kann noch nicht mal auf Toilette gehen. Was meint ihr dazu?

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Antworten (6)

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    Antwort von MookieDE MookieDE

    Die Firma schließt im April?

    In dem Falle würde ich dir raten, zum Arzt, Krankmeldung für 2 Wochen und ordentlich lernen... Anschl. kannst Du wieder Arbeiten gehen.

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    Antwort von akino47 akino47

    betriebsbedingte minusstunden gehen zulasten des arbeitgebers. wenn du arbeiten willst, aber betriebsbedingt nicht kannst, ist der arbeitgeber im "annahmeverzug" und muss dich voll bezahlen.

    wenn du aber eine schriftliche vereinbarung akzeptierst, dass du sie nacharbeitest, musst du sie einhalten.

    nur minusstunden, die z.b. aus einem gleitzeitkonto stammen, müssen nachgearbeitet werden.

    da der betrieb zumacht, würde ich jetzt nichts mehr nacharbeiten und das auch schriftlich geltend machen. falls das nicht akzeptiert wird, klage einreichen. ist kein risiko!

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    Antwort von Morituri00 Morituri00

    Ich weiß ja nicht was das für ein Job ist, aber ich würde mich an deiner Stelle ehr auf das Abi konzentrieren und den Job den du da hast einfach Job sein lassen.

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    Antwort von nitram1755 nitram1755

    Minusstunden müssen selbstverständlich nachgearbeitet werden, hier muß ich deiner Cheffin recht geben, versuch halt irgenwie mit Ihr klarzukommen, so bleibt der Betribsfieden gewahrt und in deiner Burteilung wird sich dass bestimmt auch einmal auswirken, da ja im Apri die Betriebsschließung ansteht.

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    Antwort von ThomasBeh ThomasBeh

    Regelt Dein Arbeitsvertrasg das wirklich alles so locker? Offensichtlich gibt es ein Gehalt auf Basis von monatlich zu leistenden Arbeitsstunden, wobei die Arbeitszeiten aber nicht geregelt, sondern flexibel abzuleisten sind. Ist das richtig? Wäre schon komisch, aber im Sinne des AG. Dann wäre m.E. aber auch klar, daß Minusstunden auszugleichen - und Überstunden zu vergüten sind.

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    Antwort von alito18 alito18

    scheiß auf dem Job, wenn du lernen musst für die Klausel,dann ist es eben so. Denen geht es doch nur um Geld deshalb hören die dir auch gar nicht richtig zu.

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