ich bin deutsche und habe keinen schweizer wohnsitz. der deutsche zoll sagt wenn ich den wagen meines freundes mit schweizer kennzeichen fahren will brauche ich eine ausnahmegenehmigung. sie fordern dafür aber sicherheiten, die sie mir aber nicht genauer erklären konnten... kann mir das jemand erklären? thanks
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ausnahmegenehmigung zum fahren mit schweizer kennzeichen
Frage von
bluemoon3276
Antworten (1)
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1Antwort von
prima09prima09
ich wohne in der schweiz,ich dürfte ,obwohl ich deutscher bin auch nicht mit einem auto mit deutschem kennzeichen fahren.der punkt ist wohl der,das es darum geht wo das fahrzeug verzollt worden ist. d.h. wenn du mit einem schweizer kennzeichen fährst begehst du ein zollvergehen,hat man mir wenigstens so mal erklärt.hirnrissig, aber vorschriften sind ja nicht immer vernünftig.ob es ausnahmegenehmigungen gibt weiss ich nicht.frag doch mal in einem büro für grenzgänger nach.die beraten deutsche die in der schweiz arbeiten,vielleicht wissen die was.
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