1

ausnahmegenehmigung zum fahren mit schweizer kennzeichen

Frage von bluemoon3276 bluemoon3276

ich bin deutsche und habe keinen schweizer wohnsitz. der deutsche zoll sagt wenn ich den wagen meines freundes mit schweizer kennzeichen fahren will brauche ich eine ausnahmegenehmigung. sie fordern dafür aber sicherheiten, die sie mir aber nicht genauer erklären konnten... kann mir das jemand erklären? thanks

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (1)

  • 1
    Antwort von prima09 prima09

    ich wohne in der schweiz,ich dürfte ,obwohl ich deutscher bin auch nicht mit einem auto mit deutschem kennzeichen fahren.der punkt ist wohl der,das es darum geht wo das fahrzeug verzollt worden ist. d.h. wenn du mit einem schweizer kennzeichen fährst begehst du ein zollvergehen,hat man mir wenigstens so mal erklärt.hirnrissig, aber vorschriften sind ja nicht immer vernünftig.ob es ausnahmegenehmigungen gibt weiss ich nicht.frag doch mal in einem büro für grenzgänger nach.die beraten deutsche die in der schweiz arbeiten,vielleicht wissen die was.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.