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Ausnahmegenehmigung - Nachbarbeteiligung

Frage von Enie79 Enie79

Hallo!

Unser Nachbar hat beim Bauamt eine Ausnahmegenehmigung zur Abweichung vom Bebauungsplan beantragt. Nun müßten wir als Nachbarn der Sache zustimmen oder eben nicht. Wenn wir der Ausnahmegenehmigung nicht zustimmen, reicht das schon um die ganze Sache abzuschmettern? Reicht eine einzelne Stimme auch wenn die anderen Nachbarn zustimmen würden?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von bauteufel bauteufel

    Bei der Anhörung mußt du nachvollziehbare Argumente vorbringen wie dich die geplanten Ausnahmen beeinträchtigen.

    Danach entscheidet das Bauamt bzw. der Gemeinderat über die Genehmigung. Falls trotzdem genehmigt wird, kannst du den Beschluss anfechten.

    Kommentar von Enie79 Enie79Enie79

    Als wir vor Jahren eine Ausnahme vom Bebauungsplan wollten (es ging um läppische 60 cm Einfahrt, nicht etwa um große bauliche Sachen) wurde uns vom Bauamt mitgeteilt, dass es grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigungen gibt für unser Baugebiet, denn dann würde ja "jeder" kommen. Tja, und nur zwei Jahre später will unser Nachbar über 2 Meter abweichen und kriegt vom Bauamt ein "eventuell möglich". Abgesehen von der Ungerechtigkeit stört seine Sache wirklich und der andere angrenzende Nachbar kann nicht Einspruch erheben, weil er selbst seine Garage 2 qm zu groß gebaut hat und der Nachbar weiß das und könnte damit natürlich gleich zum Amt rennen.

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    Antwort von DerGigo DerGigo

    jap, das reicht. sobald eine betroffene person keine zustimmung gibt, ist die sache nichtig. er kann sich auch nix einklagen oder so, dafür existieren ja die gesetze. muss das dann erdulden...

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    Unsinn. Nachbarn genehmigen nicht, das kann nur die Behörde. Und die hört die Nachbarschaft nur an und sollte dann nach REcht und Gesetz entscheiden. Die Nachbarschaft hat nur das Recht, diese Entscheidung vom Gericht überprüfen zu lassen, wenn Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften genehmigt wurden.

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    Antwort von Seehausen Seehausen

    Nachbarn genehmigen nicht, das kann nur die Bauaufsicht. Und die hört die Nachbarschaft nur an und sollte dann nach Recht und Gesetz entscheiden.

    Die Nachbarschaft hat nur das Recht, diese Entscheidung der Behörde vom Gericht überprüfen zu lassen; aber auch nur dann, wenn Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften genehmigt wurden

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