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Ausnahme beim Parkverbot für Anwohner in engen Straßen möglich?

gefragt von AnkeWarstat am 28.04.2008 um 13:07 Uhr

Das Ordnungsamt will das Parkverbot in einer engen Anliegerstraße auch ohne Hinweisschilder gebührenpflichtig durchsetzen. Gibt es Möglichkeiten der Ausnahmeregelung für Anwohner?


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Klugscheisserle
beantwortet von Klugscheisserle am 28. April 2008 13:16
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Wenn die Straße eng ist, kommen ja wahrscheinlich auch im Notfall keine Feuerwehrfahrzeuge mehr durch. Dann kann es auch mit Anwohnerschein keine Ausnahmeregelung geben.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 28. April 2008 13:09
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Parkverbot ist Parkverbot


Qetan
beantwortet von Qetan am 28. April 2008 13:12
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Vielleicht könntet Ihr Euch mit dem Ordnungsamt auf einen Anwohnerparkschein einigen.


anonym
beantwortet von KinderKinder am 28. April 2008 13:13
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Genau, sonst kommt eine Woche später auch noch der Besuch der Anwohner auf die Idde, dort zu parken, dann die Verwandten, dann die Bewohner zwei Strassen weiter usw.

Kommentar von AnkeWarstat am 28. April 2008 13:22

Tolle Antwort! Nur zum besseren Verständis meiner Frage: Ort des Geschehens: kleines Dorf Straßenzustand: holpriges Kopfsteinflaster von Anno 1800 verbleibende Fahrbahnbreite bei einem geparkten Auto: ca. 2.90 m Anzahl der betreffenden Anwohner: 2 Familien Sämtliche Besucher der umliegenden Geschäfte dürfen das Auto dort parken (nicht halten). Nur den Anwohnern soll es untersagt werden.

Kommentar von Simple_avatar4smallMietnormade am 28. April 2008 13:34

Wenn alle Anderen da parken dürfen darfst Du da auch parken. Gibt kein Verkehrszeichen Parkverbot für HH-XX-XX.

Kommentar von AnkeWarstat am 28. April 2008 13:53

zzt. keine Schilder, Ordnungsamt will auch davon zukünftig absehen. Hinweis auf Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge ist richtig und auch nachvollziehbar. Wenn man es genau nimmt, entsprechend ca. 80 % der Straßen im Dorf nicht den geltenden Bestimmungen, um hier halten oder gar ständig parken zu können. Da sich lediglich 2 Anwohner beschwert haben (angebl. ist der Verkehrsfluss nicht gewährtleistet; bei dem Pflaster geht nur 20, wenn überhaupt 30 kmh = nur Fliegen ist schöner)ist es um so schwerer nachvollziehbar. Letztendlich muss man wohl in den sauren Apfel beissen, Krieg im Dorf ist auch nicht gut. Mal sehen, was der Termin beim O-Amt bringt.


dock69
beantwortet von dock69 am 28. April 2008 13:16
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Gerade die Anwohner sollten doch ein Interesse haben, dass die Straße passierbar bleibt. Was ist,w enn es bei Dir brennt und die Feuerwehr nicht bis zu Euch vordringen kann?





fourseasons
beantwortet von fourseasons am 28. April 2008 13:21
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Ich nehme mal an, dass jedes Parken in einer engen Straße eine Verkehrsbehinderung darstellt. Da ist es doch im öffentlichen Interesse, dass das Parken verboten ist.

Falls irgendwo eine breiter Stelle ist, wo Parkbuchten eingerichtet werden können, solltet ihr das beantragen.

Es ist aber auch daran zu denken, daß immer genügend Raum für Notfall-Fahrzeuge wie Feuerwehr, Rettung etc. vorhanden sein muss.




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