ausm "Wunschbrunnen" geld klauen? (diebstahl? oder gehört das geld niemanden da es verschenkt wurde)

6 Antworten

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  • Nein, die Entnahme von Geld aus einem Wunschbrunnen ist illegal.
  • Regelhaft gehört das Geld in einem Wunschbrunnen dem Betreiber bzw. Eigentümer des Wunschbrunnens. Das Einwerfen von Geld in einen Wunschbrunnen übereignet das Geld an den Betreiber des Wunschbrunnens. Das Geld ist also definitiv nicht eigentümerlos und auch keine Fundware.
  • Regelhaft ist es so, dass das Geld in einem Wunschbrunnen regelmäßig von dem Betreiber aus dem Brunnen entnommen wird und der Finanzierung des Angebots dient. Schließlich wird der Wunschbrunnen ja auch gereinigt, mit Wasser aufgefüllt, zum Plätschern umgepumpt und hat vor allem auch erhebliche Anschaffungskosten verursacht. Hierfür ist es egal, ob der Betreiber privatrechtlich erkennbar ist, z.B. in Vergnügungsparks, vor Restaurants oder Museen, oder ob er öffentlich-rechtlich betrieben wird und der Stadt, dem Land oder dem Bund gehört.
  • Der Betrieb eines Wunschbrunnens z.B. in Vergnügungsparks ist eine profitable und eben auch auf ebendiesen Gewinn ausgerichtete Tätigkeit. Entnahme von Geld ist klar Diebstahl und schädigt den Betreiber auch tatsächlich in seiner wirtschaftlichen Tätigkeit.
  • Ganz generell ist es so, dass nicht alles, was ohne Mühe an sich genommen werden kann, auch vogelfrei ist. Das gleiche gilt ja auch für Pflanzen auf öffentlichen oder zugänglichen privaten Grund und für bewegliche Gegenstände aller Art.

hmm, habe ich früher auch gemacht, aber nachdem mir einer gesagt hat das ich denen die ganzen wünsche geklaut habe, habe ich es eingesehen und gelassen. aber eigentlich gehört niemanden das geld, die besitzer haben es ja weggeworfen.

Wer soll dich bestrafen? Wenn dich die Polizei erwischt wird sich vielleicht darauf aufmerksam machen. In Ordnung ist es nicht. Das sind ja die Träume und Wünsche anderen Menschen.

viele Touristen machen sowas und in dem Moment wo die Münze im Brunnen liegt ist der Wunsch abgeschlossen, was mit der Münze passiert ist den Touristen egal.

Damit ist es auch kein Diebstahl, es könnten ebenso ihre Münzen sein und sie holt diese am Abend wieder raus. Wo kein Kläger ist da ist auch kein Richter

Denke mal es ist kein Diebstahl und die Stadt oder wer immer für den Brunnen zuständig ist freut sich das er den Brunnen nicht selber reinigen muß, in dem Fall würde genau nachgerechnet wieviel Geld drin ist und der Arbeiter dürfte sich keine einzige davon nehmen, dann wäre es Diebstahl. (merkwürdigeweise)

Die Münzen sind nicht herrenlos, sondern gehören jetzt dem Eigentümer des Brunnens (vgl. § 958 (2) BGB). Streng genommen läuft das also unter Diebstahl.

Streng genommen läuft das also unter Diebstahl.

Wobei ich hier die Begründung eines Gewahrsam des Brunneneigentümers durchaus für problematisch erachte. Eine Unterschlagung dürfte allerdings in jedem Fall vorliegen.

@HH1887

Es gibt da ja durchaus widerprüchliche Ansichten in der Fachwelt - auch, weil das Thema in der Rechtsprechung meines Wissens bisher keine große Rolle spielte.

Wenn es z.B. eine kommunale Regelung/Satzung über die Verwendung der "Einnahmen" aus dem Brunnen gibt, könnte man einen Sachherrschaftswillen in Bezug auf die eingeworfenen Münzen annehmen. Dann würde ein Gewahrsam des Brunneneigentümers begründet, der durch die Wegnahme gebrochen würde.