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Auslöse (Verpflegungsmehraufwand) angerechnet zum Kindergeld??

Frage von torcha torcha

Hallo.

Ich beginne nächsten Monat eine Ausbildung. Während dieser Ausbildung werde ich auch öfters ins Ausland mit müssen. z.B auf London. Da bekomme ich Auslöse, wird diese Auslöse zum Freibetrag fürs Kindergeld hinzugerechnet oder nicht? Ich habe schon ein bisschen gestöbert und glaube herausgefunden zu haben, das wenn man z.b für London 60Euro am Tag bekommt, dass man dann nichts angeben muss, wenns mehr ist, dann schon.

Link zur steuerfreien Auslösungstabelle: http://www.tagesgenau.de/fileadmin/user_upload/Ausl-Reiseko-2009.pdf

Danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard

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Antworten (2)

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Auch steuerfreie Einkünfte (Reisekostenpauschalen, Verpflegungspauschalen u. ä.) gelten beim Kindergeld als Einkommen.

    Tipp: Alle tatschlichen nicht erstatteten Reisekosten (= sind Teil der Werbungskosten) auflisten und die gesamten WK (Wenn höher als die Pauschale von 920€) am Jahresende bei der Kindergeldkasse angeben.

    Mehr zu WK: Mal googeln mit:

    kindergeld werbungskosten

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    Antwort von sozioma sozioma

    kindergeld wird in diesem fall weitergezahlt, weil die auslöse die aufgabe hat alle unkosten die dort entstehen abzudecken. wenn du alles alleine bezahlen müsstest, wäre dein verdienst ja weg und dein arbeitgeber hätte schön gewinn gemacht. so ist er aber arbeitsrechtlich verpflichtet und das geld hat nichts mit kindergeld zu tun.

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