Laut StGB ist Betrug unter anderem mit der Vorenthaltung von wahren Tatsachen definiert, wenn er dadurch zu wirtschaftlicher Not führt. Meine Gedanken zur Auslegung gehen dahin, dass mir die wahren Tatsachen bei Klassenarbeiten, also die Antworten, bei einer Auflistung von Fragen von meinen Lehrern vorenthalten werden. Wenn ich mein Wissen zu den Fragen als Antworten preisgebe, bestünde doch demzufolge eine Mittäterschaft. Denn wenn ich einfach die Antworten hinschreibe, verletze ich die Meldepflicht : Ich muss nach deutschen Gesetzen einen Betrug (siehe unten) melden. Unterlasse ich das, mache ich mich strafbar. Wenn ich diese Fragen nicht beantworte, um keine Straftat zu begehen und eine 6 bekomme, begehe ich Leistungsverweigerung [...welch Zwickmühle]. Auch wäre es Betrug durch den Lehrer, mich mit einer 6 zu bewerten, denn langfristig fügt es mir wirtschaftlichen Schaden zu , weil mir die Tatsachen (die Antworten!) zur Beantwortung unterschlagen wurden.
- Bin ich durch die Bezeichnung "Schüler" tatsächlich strafrechtlich geschützt?
- Welcher Anspruch ergibt sich aus Wissen, welches ich dem Lehrer preisgebe?
- Gesetzt dem Fall, der Betrug ist nachgewiesen, wer kommt für den mir langfristig entstehenden wirtschaftlichen Schaden auf? Der Lehrer? Das Schulamt? Das Kultusministerium?
Ist da was dran an der Auslegung? Habt ihr `nen Rat,wie ich damit umgehen kann?
:-)
DH... leider geht nur einer
Du hast mich verstanden:-)))
Danke für den Sternchenersatz! :-)