7

Auslegung von Gesetzestexten

Frage von PPanther PPanther

Laut StGB ist Betrug unter anderem mit der Vorenthaltung von wahren Tatsachen definiert, wenn er dadurch zu wirtschaftlicher Not führt. Meine Gedanken zur Auslegung gehen dahin, dass mir die wahren Tatsachen bei Klassenarbeiten, also die Antworten, bei einer Auflistung von Fragen von meinen Lehrern vorenthalten werden. Wenn ich mein Wissen zu den Fragen als Antworten preisgebe, bestünde doch demzufolge eine Mittäterschaft. Denn wenn ich einfach die Antworten hinschreibe, verletze ich die Meldepflicht : Ich muss nach deutschen Gesetzen einen Betrug (siehe unten) melden. Unterlasse ich das, mache ich mich strafbar. Wenn ich diese Fragen nicht beantworte, um keine Straftat zu begehen und eine 6 bekomme, begehe ich Leistungsverweigerung [...welch Zwickmühle]. Auch wäre es Betrug durch den Lehrer, mich mit einer 6 zu bewerten, denn langfristig fügt es mir wirtschaftlichen Schaden zu , weil mir die Tatsachen (die Antworten!) zur Beantwortung unterschlagen wurden.

  • Bin ich durch die Bezeichnung "Schüler" tatsächlich strafrechtlich geschützt?
  • Welcher Anspruch ergibt sich aus Wissen, welches ich dem Lehrer preisgebe?
  • Gesetzt dem Fall, der Betrug ist nachgewiesen, wer kommt für den mir langfristig entstehenden wirtschaftlichen Schaden auf? Der Lehrer? Das Schulamt? Das Kultusministerium?

Ist da was dran an der Auslegung? Habt ihr `nen Rat,wie ich damit umgehen kann?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 7
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Sadie Sadie

    Das Schulsystem scheint einen Sonderstatus zu genießen - hier dürfen Schüler zu solchen Straftaten gezwungen werden ;-) Irgendwo muss die Jugendkriminalität doch schließlich ihren Ursprung haben. Naja,was meinst denn du, weshalb sich Schüler entschließen, selbst Lehrer zu werden? ;-) Das Gehalt ist nicht so umwerfend, dass es DER Anreiz sein könnte. Folglich komme ich zu dem Schluss, dass Menschen, die vom Schüler zum Lehrer erwachsen, ein gewisses betrügerisches Potential haben müssen :-) So können sie völlig legal ihre düstere Seite ausleben. :-)


    Kommentar von Aquarina AquarinaAquarina

    :-)

    Kommentar von PPanther PPantherPPanther

    DH... leider geht nur einer

    Du hast mich verstanden:-)))

    Kommentar von Sadie SadieSadie

    Danke für den Sternchenersatz! :-)

  • 20
    Antwort von Draschomat Draschomat

    Ein Lehrer gibt nicht aus Lust und Laune eine 6, sondern aufgrund ungenügender Leistung eines Schülers - so sollte es zumindest sein. Der Schüler hat es also grundsätzlich selbst in der Hand, keinen wirtschaftlichen Schaden davonzutragen. ;-)

    .

    Wäre deine juristische Argumentation korrekt, würde keine Form von Lehren mehr möglich sein - weder in der Schule noch im Privaten. Denn wo bewusst gelernt wird, gibt es eine lehrende und eine lernende Partei - die eine Partei stellt Fragen, obwohl sie die Antworten bereits kennt, gibt Hilfestellungen, obwohl sie sie selbst nicht benötigt, und die andere Partei versucht mithilfe der gegebenen Hilfestellungen die Fragen zu beantworten.

    .

    Dabei geht es gar nicht so sehr um die erlernte Sache selbst, sondern vielmehr um das Lernen an sich. Scheinbar zurecht wird oft angemahnt, dass man nur einen minimalen Bruchteil dessen, was man in der Schule lernt, später direkt anwenden könne. Das ist aber der falsche Gedankengang: Würde man seinen Geist nicht jahrelang in unterschiedlichsten Fächern und in unterschiedlichsten Themenbereichen trainieren, hätte man für das Berufsleben weder die nötigen Lerntechniken noch die nötige Lernerfahrung. Besonders geisteswissenschaftliche Studiengänge oder Berufe benötigen intensives Training für das Erkennen und Erfassen von komplexen Zusammenhängen.

    .

    P.S. Schriftliche fixierte Gesetze sind unnötig, wenn man die Vernunft als höchstes gültiges Gesetz ansieht. :-)

    Kommentar von PPanther PPantherPPanther

    "gibt es eine lehrende und eine lernende Partei" Dies ist nicht direkt Teil meiner Frage, aber diese Aussage stelle ich für mich als Schüler in Frage. Ich bin zwar der lernende Teil, doch waren bei einem erheblich größerem Teil meines erlernten Wissens, keine Lehrer beteiligt. (nähere Beschreibun, siehe Kommentar von mir bei Laredo)

    Kommentar von Draschomat DraschomatDraschomat

    Ok, ich habe hier den allgemeinen Zweck - in Bezug auf den Durchschnitt - beschrieben, denn an ihm orientiert man sich in schulpädagogischen und unterrichtsspezifischen Fragen. Klar, dass Lehren und Lernen nie optimal auf ein Individuum abgestimmt ist, ein Schüler sitzt ja nicht alleine in der Klasse. Deshalb ist z.B. das Unterrichtsniveau immer an den durchschnittlichen Schüler angepasst - im Optimalfall also immer einen Tick höher, damit der Durchschnitt entsprechend gefördert wird.

    In Einzelfällen muss man differenzieren. Es ist aber sicherlich kein Nachteil, wenn man sich selbst viel beibringt, im Gegenteil - dank vielfältiger Fachbücher erhält man sicher ein umfassenderes Bild als nur durch den Vortrag eines einzigen Lehrers. Außerdem werden Selbständigkeit und Eigeninitiative gefördert - alles nur positive Eigenschaften.

    Kommentar von PPanther PPantherPPanther

    "Selbständigkeit und Eigeninitiative gefördert" ???...leider kann ich davon nichts bemerken. Siehe Kommentar bei Laredo und Link zu einer Frage von mir. Man könnte mich ja mit einem Abschluss belohnen ... da man das nicht tut, fühle ich mich bestraft und eben nicht gefördert...

    Kommentar von Draschomat DraschomatDraschomat

    In der Schule sind Selbständigkeit und Eigeninitiative noch nicht sehr gefragt - aber danach kommt man ohne sie nicht aus. Dass wir weit weg sind von einem "perfekten" Bildungssystem, brauche ich ansonsten wohl nicht zu betonen - sogar die Universitäten werden mittlerweile "verschult", weil es nur noch um schnelles Aneignen von Wissen und um schnelles Einsteigen in einen Job geht und nicht mehr um Bildung eines Charakters und einer Persönlichkeit. Es wird sich noch rächen...

    Kommentar von kristallvogel kristallvogelkristallvogel

    Dir wird ermöglicht zu einem späteren Zeitpunkt auf eine höhere Schule zu wechseln um "höhere" Ziele zu erreichen - das könnte man durchaus als Lohn interpretieren.

    Nein, im Unterricht wird einem selten (direkt) Eigeninitiative und Selbstständigkeit vermittelt, aber es gibt oft andere Mittel und Wege um in der Schule diese Fähigkeiten zu steigern: Schülermitverantwortung (SMV), Tutorensystem, usw.

    Außerdem ist die Crux bei Eigeninitiative und Selbstständigkeit, dass man sich eben SELBER drum kümmern muss. Der Anstoß sollte vielleicht von den Lehrern kommen, tut er es aber nicht darf das nicht als Entschuldigung oder Ausrede dienen.

  • 6
    Antwort von Laredo Laredo

    Dir wurde ja der wahre Inhalt nicht verschwiegen, sondern du hast es höchstens versäumt, den Inhalt der zur Beantwortung der Prüfungfragen notwendig ist, zu verinnerlichen. Hier liegt der Betrug eigentlich eher auf der Seite des Schülers, da er die wahre Tatsache verschweigt, dass er durch zur geringe Aufmerksamkeit oder Ignoranz, nicht in der Lage ist, die Fragen zu beantworten. Ein betrügerisches Verhalten des Lehrers liegt somit nicht vor. Der Lehrer hat vielmehr alles getan, um wirtschaftlichen und psychischen Schaden vom Schüler abzuwenden. Wer durch absichtliche Verweigerung der Wissensaufnahme sich selbst vorsätzlich einen Nachteil, auch einen (evtl. späteren) wirtschaftlichen zufügt, hat dies selbst zu verantworten und die Vorschriften des StGB greifen hier keinesfalls.

    Kommentar von PPanther PPantherPPanther

    Ich kann nicht nachvollziehen wie du zu der Erkenntnis gelangt bist, ich hätte versäumt mir die Inhalte zu verinnerlichen. Siehe Text in meiner Frage Wenn ich mein Wissen zu den Fragen als Antworten preisgebe Aus meiner Sicht, aus der Sicht des Schülers,könnte ich sagen... wer mir Wissen zur Wissensaufnahme vorenthält und mir so vorsätzlich einen Nachteil zufügt, hat das als Lehrer zu verantworten (?)... so wäre dein letzter Satz korrekt umformuliert, wenn er auf meine Situation passen soll. Wenn ich es schätzen sollte wie viel von meinem Wissen mir ein Lehrer Vermittelt hat, komme ich zu der Erkenntnis, dies ist ein sehr sehr geringer Teil. Wo bleibt dann hier der Auftrag, die Verantwortung von Lehrern, Wissen zu vermitteln...Mmein Wissen zu erweitern, zu fördern und zu fordern? Somit stimmt deine Vermutung nicht. Mein 9. Schuljahr zum Beispiel, habe ich während der Weihnachtsferien, die Bücher der Klassenstufe lesend, absolviert. Klassen überspringen - Schulrecht

    Kommentar von kristallvogel kristallvogelkristallvogel

    und was hat das die Verantwortung des Lehrers nun mit dem "geforderten" Betrug während einer Klausur zu tun?

    Zum einen kann man (die meisten) Lehrer ja fragen, wenn man über die Unterrichtsstunde hinausgehendes Wissen vermittelt bekommen möchte, und zum anderen kann man ja auch andersweitig mal ein Buch aufschlagen?

  • 4
    Antwort von Nietzsche81 Nietzsche81

    Ich frage mich, was daran eine neue Erkenntnis sein soll, dass jemand, der durch "Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält", möglicherweise einen Betrug begeht wenn er dies tut "in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen" und "das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt". Dein Vermögen wird nicht beschädigt. Du müsstest den finanziellen Schaden übrigens auch nachweisen. Der Lehrer macht das nicht, um sich oder Dritte zu einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Somit scheidet §263 StGB aus.

    -

    Zudem wird Dir ja nichts vorenthalten. Der Lehrer hat Dir das Wissen ja bereits vermittelt, und zwar in den Stunden vor der Klausur. Es wird lediglich abgefragt. Wenn Du es nicht behalten hast und nicht zur Anwendung bringen kannst, ist das Dein eigenes Verschulden und Du hast keine bessere Note verdient.

    -

    Zu der weiteren Rolle des Lehrenden brauche ich mich dank Draschos Einlassung nicht weiter zu äußern.

    Kommentar von Nietzsche81 Nietzsche81Nietzsche81

    Die zitierten Stellen sowie der ganze Text der Vorschrift findet sich hier:

    http://kuerzer.de/VHExCC1k8

    Kommentar von PPanther PPantherPPanther

    "Wenn Du es nicht behalten hast und nicht zur Anwendung bringen kannst, ist das Dein eigenes Verschulden und Du hast keine bessere Note verdient." In meiner Frage steht dazu:"Wenn ich mein Wissen zu den Fragen als Antworten preisgebe".. der Fall, ich weiß die Antworten nicht, ist nicht gegeben!..siehe auch meine Kommentare bei anderen Antworten.

    Der Vermögensvorteil Seitens des Lehrers, könnte in den Gehaltsbezügen liegen... (Ich hätte vielleicht bei meiner Frage hinzufügen können/müssen, meine Antworten stammen nicht ausschließlich aus der Wissensvermittlung meiner Lehrer.)

    Kommentar von Nietzsche81 Nietzsche81Nietzsche81

    Alle notwendigen Kenntnisse zu Beantwortung der Fragen sind Dir vor der Klausur vermittelt worden. Ob es sich dabei um Lerntechniken, Techniken zum Wissenstransfer oder Inhaltliches handelt ist nicht relevant. Dir ist also alles, was Du wissen musst, um die Fragen zu beantworten mitgegeben worden. Wenn Dir die Anwendung dieses Wissens nicht gelingt, ist das nicht das Verschulden der Lehrkraft.

    -

    Du hast meine Antwort und den Vorschriftentext bezüglich des Vermögens nicht verstanden. Zwingende Voraussetzung des Betruges ist, dass jemand durch zB Verschweigen wahrer Tatsachen rechtswidrig sich oder Dritte in den Besitz eines Teils Deines Vermögens bringt.

    -

    Punkt 1: Der Lehrer verschweigt nichts. Punkt 2: Er bringt sich nicht rechtswidrig in Besitz Deines Vermögens. Punkt 3: Würde er das ganze nicht so vollziehen, könnte er sich eines dienstrechtlichen Vergehens strafbar machen und tatsächlich rechtlichen Konsequenzen entgegensehen.

    -

    Die ganze Argumentation ist abstrus. Du weißt das auch, und daher werde ich hier nicht weiter antworten.

    Kommentar von kristallvogel kristallvogelkristallvogel

    "Der Vermögensvorteil Seitens des Lehrers, könnte in den Gehaltsbezügen liegen..." -> Sein Gehalt bekommt er unabhängig davon, ob du das durch ihn (nicht) vermittelte Wissen behältst oder nicht - zieht also auch nicht als Argument für die Bereicherung.

    Kommentar von Nietzsche81 Nietzsche81Nietzsche81

    Zugegeben Du bist kein Jurist. Daher erläutere ich vor allem noch einmal den Teil mit der "Bereicherung". Es geht hier wortwörtlich um einen RECHTSWIDRIGEN Vermögensvorteil. Natürlich unterrichtet Dein Lehrer Dich, damit er sein Deputat erfüllt und dadurch seine Bezüge erhält. Das ist aber nicht rechtswidrig!!!! Um zur Anwendung zu kommen, muss der Tatbestand einer Vorschrift erfüllt sein. Dabei ist der Wort detailliert zu beachten!!!!

    Kommentar von Nietzsche81 Nietzsche81Nietzsche81

    "Wortlaut" muss es heißen, sorry!

    Kommentar von kristallvogel kristallvogelkristallvogel

    ähm, ICH hab das eh verstanden (und ich hatte Recht im Abi damals, ist schon ne Weile her, aber das mit der Normenanalyse klappt noch wenn's drauf ankommt) ... allerdings ist das hier gar nicht nötig, weil es GAR keine damit zusammenhängende Bereicherung gibt, egal ob rechtswidrig oder nicht ;o)

    Kommentar von Nietzsche81 Nietzsche81Nietzsche81

    @kristallvogel: Ich meinte auch nicht Dich! Ich meinte meinen Kommentar in Ergänzung zu Deinem gerichtet an die Adresse des Fragestellers...;-) Hätte ich klarer machen können, das stimmt. Er hatte nämlich bei anderen Antworten diesen Zusammenhang (der Bezüge und der Bereicherung) konstruieren wollen.

  • 3
    Antwort von kristallvogel kristallvogel

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Welche Vermögensvorteil hätte denn ein Lehrer davon? Keinen. Also ist es nunmal kein Betrug, egal wie man sich den Rest hinkonstruiert (auch wenn es ein recht spaßiger Ansatz ist) ;o)

    Kommentar von PPanther PPantherPPanther

    dieser Teil ist nicht passend.. es geht um den Betrug...und Vorenthaltung...und dem dann enstehenden langfristig materiellen Schaden...wenn du zum Beispiel keinen Schulabschluss hast...welche Verdienstmöglichkeiten hast du gegenüber einem Abschluss mit Abitur?

    Kommentar von kristallvogel kristallvogelkristallvogel

    Das spielt keine Rolle, welchen Schaden du durch die "Tat" des Lehrers hättest da es nunmal kein Betrug ist, da er weder sich noch einem dritten dadurch einen finanziellen Vorteil verschafft - was (neben dem von dir erwähnten finanziellen Schaden für dich) eben auch Voraussetzung für den Tatbestand ist.

    Kommentar von PPanther PPantherPPanther

    der Schaden ist auch nicht vordergründig, sondern der Betrug...

    Kommentar von kristallvogel kristallvogelkristallvogel

    Es gibt ohne den Schaden aber nunmal keinen Betrug. Ich kann nicht von einer Tat vom Typ "X" ausgehen, wenn der Tatbestand dafür überhaupt nicht erfüllt ist. Erst müssen die Vorraussetzungen erfüllt sein, dann kommt der Rest ...

    Kommentar von PPanther PPantherPPanther

    ok, aber der materielle Schaden tritt ein, wenn du ohne Schulabschluss einen Beruf ausübst welcher dir nur geringe Einkünfte beschert.

    Kommentar von kristallvogel kristallvogelkristallvogel

    Ich sag's gerne nochmal: nur weil der Tatbestand des Schadens deinerseits damit eintreffen würde, die Tatsache, dass der Tatbestand der Bereicherung seinerseits oder eines Dritten nicht erfolgt reicht einfach, dass nie ein Betrug daraus werden kann.

  • 2
    Antwort von Dabbel Dabbel

    "Laut StGB ist Betrug unter anderem mit der Vorenthaltung von wahren Tatsachen definiert, wenn er dadurch zu wirtschaftlicher Not führt."

    du reimst dir den 263 StGB fehlerhaft zusammen.

    Der Betrug erfordert eine Irrtumserregung/-unterhaltung und einen rechtswidrigen Vermögensvorteil. Eine Vorenthaltung von wahren Tatsachen oder ein wirtschaftlicher Schaden steht im § 263 StGB nicht drin.

    In deinem Beispiel wird der Tatbestand des § 263 noch nicht einmal ansatzweise erfüllt = keinerlei Chance auf eine Straftat.

    Kommentar von PPanther PPantherPPanther

    ich zitiere mal "Strafrecht: Betrug durch Behauptung wahrer Tatsachen? Relevante Norm: § 263 StGB Copyright by Rolf Schmidt – Juni 2002" << Neuerdings sind vermehrt (Klausur-)Fälle anzutreffen, sie sich mit der sog. "Insertionsofferte“ beschäftigen. Hierbei geht es um die Frage, ob ein Betrug angesichts der gesetzlichen Formulierung in § 263 I „Vorspiegelung falscher Tatsachen oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen“ auch durch das Behaupten einer wahren Tatsache angenommen werden kann>> Gesetze sind auslegungsfähig...

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    Auslegungsfähig - ja.

    Ausweitbar - nein.

    Gib mir bitte mal ein Beispiel für einen derartigen "Betrug". Danke.

  • 1
    Antwort von juergen04 juergen04

    Du liegst hier vollkommen falsch mit deiner Betrugs-Theorie. Lies doch mal bitte den § 263 StGB. Betrug liegt nur vor, bei vorsätzlicher Täuschung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen, um durch einen Irrtum des Opfers einen finanziellen Vorteil zu erlangen. Das hat mit Fragen in einer Klassenarbeit überhaupt nichts zu tun.

    Nicht jedes unerwünschte Sozialverhalten oder auch unmoralisches Handeln ist gleich ein Betrug. Und erst recht nicht das Verhalten von Lehrern im Rahmen ihrer beruflichen Verpflichtung.

  • 1
    Antwort von Ruedi Ruedi

    Deine Auslegung des Betrugstatbestands ist schon fehlerbehaftet.

    Betrug liegt vor, wenn der Täter vorsätzlich

    1. eine Täuschungshandlung begeht,

    2. ein anderer dadurch einem Irrtum unterliegt,

    3. der Irrende darum eine Vermögensverfügung tätigt und

    4. der Irrende oder ein Dritter dadurch einen Vermögensschaden erleidet.

    Allein schon welche Vermögensverfügung soll hier vorliegen?

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.