Frage von HoMa77 19.10.2012

Auslandsreise, Verpflegungsmehraufwand usw..

  • Antwort von Snegel 19.10.2012

    Der fällt nicht weg, allerdings ist eine Erstattung durch den Arbeitgeber ja nicht gesetzlich verankert. Natürlich kann dein Gatte diese bei der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.

    Edit: Ach so, er erhält die gesamte Verpfleung bezahlt? Dann fällt er weg und ihr solltet aufpassen, dass dein Gatte da nichts versteuern muss.

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