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Auslandskrankenversicherung - 2,5 Jahre - Europa ..Hilfe?!

Frage von Yv91e Yv91e

Hallo,

mir schwirrt grad ein bisschen der Kopf. Also, die Situation ist die, dass ich eine Weile ins Ausland gehen möchte.
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Irland ist meine erste Station (10 Monate - Au pair), danach Grossbritannien, Finnland, Schweden (6 Monate), Türkei, Tschechien, Griechenland, Kroatien, Italien, Frankreich, Spanien (6 Monate. in den drei Ländern (Irland, Spanien, Schweden) arbeite ich, Schweden und Spanien wahrscheinlich in der Hotelbranche, in den anderen Ländern liegt der Schwerpunkt auf dem Reisen, jeweils 2-4 Wochen.
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Jetzt meine Frage, hat einer eine Ahnung von dem Thema? Ich habe schon bei der AOK gefragt, wo ich im Moment noch Familienversichert (meine Mutter) bin, aber die meint, ich wäre weiter versichert, wenn ich nach dem Irlandaufenthalt nach Deutschland zurück kommen möchte, das tue ich ja aber nicht. Also haben sie keine passenden Angebote.

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Das Internet ist natürlich voll von Angeboten, aber bei den Preisen schlackern mir die Ohren. Als Aupair verdient man nicht sonderlich viel (70 /Woche) und in der Zeit des reisens gar nichts. Die Versicherung darf also nicht höher als meine Einnahmen sein.

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Ich wäre wirklich sher froh, wenn mir einer weiterhelfen könnte! verzweifelt :'D .

Vielen Dank!

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von SetzKuss SetzKuss

    Deine Situation, dass du gleich in mehreren Ländern hintereinander bist (entweder arbeitest du, oder du bist "Tourist"), ist natürlich etwas außergewöhnlich. Kein Wunder, dass die AOK da kein passendes Angebot für dich hat; da sind selbst die überfordert.

    Jetzt solltest du mal Schritt für Schritt an die Sache heran gehen: Wo und wie lange arbeitest du als AuPair? Wenn du nach den AuPair-Regeln legal arbeitest, bist du während deiner AuPair-Zeit kranken- und unfallversichert; das ist Aufgabe deiner Au-Pair-Familie. Wenn du dann anschließend in einigen EU-Mitgliedsländern legal arbeitest, müsstest du in der Regel auch vom dortigen Arbeitgeber versichert sein. (Versichert heißt dann: Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Rentenanteile; siehe www.eu.eu). Arbeitest du jedoch illegal und unversichert, so musst du ohnehin das Risiko tragen oder dich freiwillig bei einer Auslandskrankenversicherung versichern (googeln und Angebote einholen). Das gleiche gilt für deine Reise- und Urlaubszeit "ohne Arbeit": Dann kann es natürlich passieren, dass deine freiwilligen Krankenkassenbeiträge zeitweise etwas höher liegen als dein Einkommen. Aber wenn man eine solche Reise plant, kann man nicht immer davon ausgehen, dass man finanziellen Gewinn macht. Ein gewisse "Investition" und Risikobereitschaft muss dann vom Reisenden erwartet werden. Die totale Absicherung gibt es nur mit einer sehr teueren totalen und alles abdeckenden privaten Auslandsversicherung!

    Du kannst es aber auch so drehen, dass du angeblich nach 6 Monaten wieder für "eine Nacht" nach Deutschland zurückkkehrst und dadurch bei deiner Mutter familienversichert bleibst und immer wieder die in ganz Europa gültige Versicherungskarte von der AOK bekommst bzw. gleich behälst. Das ist eine Frage der "Zeiteinteilung" UND eine Frage der "Interpretation". Aber ich kann dir ja hier keine "nicht ganz legalen" Ratschläge erteilen; da musst du schon selbst ein bisschen "kreativ" werden.

    Kommentar von SetzKuss SetzKussSetzKuss

    Vieleicht noch eine zusätzliche Erläuterung zu deinem etwas komplizierten Ausnahmefall. Denn du berührst ja mit deiner Frage gleich DREI total unterschiedliche Aspekte (die normalerweise nicht zusammenfallen):

    Erstens: Deine AuPair-Zeit: AuPair verdient zwar nicht viel, aber die AuPair-Gasteltern sind verpflichtet, die anfallenden Versicherungen für dich abzuschließen und zu bezahlen. Für die AuPair-Zeit kannst du auch eine zusätzliche günstige AuPair-Auslandsversicherung (Begriff googeln) abschließen.

    Zweitens: Arbeiten und Jobs in EU-Ländern: Du darfst ohne administrative Probleme in allen EU-Ländern arbeiten und jobben und bist dann unter normalen Umständen dort auch versichert (wenn der Arbeitsgeber sich an die Gesetze hält; andernfalls könnt ihr beide Probleme bekommen).

    Drittens: Ohne zu arbeiten als Tourist herumreisen und andere Länder besuchen: Das kannst du in einem bestimmten Zeitlimit und bist dabei für eine bestimmte Zeit auch während der Reise versichert (hängt von den Bedingungen deiner deutschen Krankenkasse ab). Wird dieses Zeitlimit überschritten, ist deine deutsche Krankenkasse nicht mehr zuständig. Dann bist du entweder unversichert, oder du schließt eine "Private Auslandsversicherung" ab. Das kann ein Automobilclub sein, oder eine Versicherungsgesellschaft, aber auch eine Kreditkartengesellschaft.

    Zusätzlicher Tipp: So oft wie möglich zwischendurch "nach Deutschland zurückkehren" (für mindestens eine Nacht) und damit den Versicherungsschutz deiner deutschen gesetzlichen Krankenkasse nicht verlieren, sondern die Karte auch bei privaten Auslandsurlaubsreisen einsetzen. Babei musst du allerdings beachten, dass ein Krankheitsfall im Ausland nicht so einfach wie in Deutschland abläuft. Denn auch wenn du eine (private oder gesetzliche) deutsche Versichertenkarte hast, musst du ersteinmal alle Arzt-, Krankenhaus- und medizinische Kosten im Ausland vorstrecken und bekommst dies dann (zwischen 65 und 100 Prozent) von der deutschen Versicherung zurückerstattet, nachdem du innerhalb eines limitierten Zeitraums die Rechnungen vorgelegt hast. Dabei ist zu beachten, dass nicht immer die volle Rechnung beglichen wird, sondern nur die Tarife und Sätze der Krankenkasse, die mitunter niedriger als die ausländischen Rechnungen liegen. Auf das Kleingedruckte achten!

    Kommentar von Yv91e Yv91eYv91e

    Hallo, erst einmal vielen Dank für deine Antwort. Ich hatte gehofft, dass "so jemand informiertes" antwortet.

    Mein erster Gedanke war auch, dass ich über den jeweiligen Arbeitgeber versichert bin, allerdings ist es recht unpraktisch, wenn amn dann für die Zeit dazwischen immer eine Versicherung abschließen muss (falls das überhaupt möglich ist, für einen einmal recht kurzen Zeitraum von 4 Wochen, beim anderen mit 6 Monaten ist es wohl okay).

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    Das mit "immer mal wieder Deutschland" ist zeittechnisch einfach nicht möglich, zumindest nicht alle 6 Wochen oder wie oft man das dann machen müsste. Es ist bloß ein Aufenthalt geplant (im März 2013).

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    Das ich ein bisschen Geld investieren muss, bzw nicht mit Gewinn wiederkomme ist mir klar, aber ich hatte ungefähr in Richtung +/- 0 angepeilt. Praktisch, mir mit dem Geld was ich verdiene, dass Reisen finanzieren. ;-)

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    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    ergänzend zu der ausführlichen Antwort von SetzKuss hier noch ein vielleicht hilfreicher Link:

    http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/Auslandsreisekranken-Versic...

    Ggf. kann auch ein Termin bei der Verbraucherzentrale hilfreich sein.

    Wenn die Versicherung in Deutschland bestehen bleibt, bekommt man für die EU-Staaten die europäische Versichertenkarte (EHIC). Wenn der Arzt sich korrekt verhält, erhält man alle Leistungen wie ein "Einheimischer". Falls nicht, sollte man sich bei der Krankenkasse vor Ort beschweren. Für Zuzahlungen, Leistungsausschlüssen, zugelassene Behandler, besondere Voraussetzungen gelten die Regelungen der ausl. Krankenkasse. In Frankreich haben auch "Einheimische" die Arztrechnungen zunächst selber zu tragen. Für Kroatien und Türkei gelten ähnliche Regelungen wie bei EU-Staaten (für die Türkei gibt es ggf. einen besonderen Behandlungsschein).

    .dvka.de/oeffentlicheSeiten/UrlaubAusland/MerkblaetterUrlaub.htm

    Ggf. können auch ausführliche Gespräche mit anderen Krankenkassen hilfreich sein:

    .gkv-spitzenverband.de/ITSGKrankenkassenListe.gkvnet

    Gruß

    RHW

    Kommentar von Yv91e Yv91eYv91e

    Hallo, erst einmal Danke für die Antwort.

    An die Karte (EHIC) habe ich auch erst gedacht, aber da die AOK jetzt meinte, dass die Versicherung nicht bestehen bleibt, fällt das wohl weg. Ich werde wohl einfach eine Auslandskrankenversicherung abschließen, all zu viel Zeit habe ich ja auch nicht mehr, um zu überlegen.

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    Die EHIC gilt immer bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt.

    Ggf. hilft dieser Link:

    http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Wirueberuns/Wirueberuns.htm

    Kommentar von Yv91e Yv91eYv91e

    Genau, und auch wenn es schon das Datum steht, wann ich wieder in Deutschland bin, ist ihr das zu schwammig oder eine zu lange Zeit. Kann man nichts machen. ;-)

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    Ich würde schriftlich um Bestätigung der Familienversicherung für diese Zeit bitten (max. 23 Geburtstag). Die Zeiten, in denen man in einer ausl. Krankenkasse versichert ist, sind natürlich ausgeschlossen. Danach ggf. gegen eine Ablehnung Wiederspruch einlegen. Ich denke, man kann hier was machen (zumindest für die Lücken, in denen kein Verdienst besteht).

    Ist über den Kindergeldanspruch schon entschieden? Teilweise gelten für Kindergeld und Familienversicherung die gleichen Regelungen.

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    Antwort von JoopJump JoopJump

    ehm die meisten sind ja in der eu die länder und meine krankenkasse hat das so dass die normale krankenkassenlarte überall in der eu gültig ist und man brauch keine extra versicherung oder so

    Kommentar von Yv91e Yv91eYv91e

    Ja, ich hab zuerst auch so gedacht, aber das ist bei den meisten Krankenkassen nur bei einem Aufenthalt bis zu 6 Wochen oder wenn die Rückkehr in einem absehbarem Zeitraum liegt und das hat die AOK (meine Kasse) schon ausgeschlossen, sie haben kein Angebot für mich. -.-'

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