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Auslandskauf: 22€ Einfuhrumsatzsteuer in- oder exklusive Porto?

Frage von Irinchen Irinchen

Hallo, ich möchte eine Ware beim amerikanischen ebay kaufen. Der Warenwert beläuft sich auf 16,99$ bzw. 12,54€. Nun weiß ich zwar, dass man bis zu 22,00€ keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen muss, bin aber nicht sicher, ob die Versandkosten dazu gerechnet werden. Aus dem folgendem Link werde ich auch nicht wirklich schlau, weil da irgendwie nichts Konkretes über die Versandkosten steht.

http://www.zoll.de/faq/postverkehr/internethandel/index.html

In meinem Fall geht es übrigens um Versandkosten von 12,95$. Insgesamt wäre ich also bei einem €-Wert von 22,09€, also nur 9 Cent über der Grenze. Macht das dann überhaupt einen unterschied. Ich habe keine Lust wegen 9 Cent womöglich noch zum Zollamt fahren zu müssen.

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Antworten (6)

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    Antwort von iq1000 iq1000

    Verzollt wird der Wert der Ware.

    Wert = das was du bezahlst = deine Kosten

    Wert = Ware + Versand

    Abgaben von < EUR 5,00 werden aber in der Regel nicht erhoben. Die Sendung sollte also freigestellt durchkommen.

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    Antwort von marceeel marceeel

    Der Warenwert ist relevant, allerdings muss der Warenwert auch extra ausgewiesen sein. Wenn du nur eine Gesamtrechnung über 22,09€ hast und der Warenwert nicht ausgewiesen ist, fällst du raus. Abzüge werden nämlich bei der Bewertung nicht getätigt.

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    Antwort von aptem aptem

    Richtigerweise gilt die Freigrenze von 22 Euro für den WARENWERT allein. Bist Du mir der Ware drüber zahlst Du Steuer auf Ware+Versand.

    In Deinem konkreten Fall wärst Du unter der Freigrenze deutlich.

    Damit Dir der Gang zum Zollamt erspart bleibt sollte der Absender dafür sorgen, dass die Rechnung am besten auf dem Paket klebt. Dann winken die Zöllner sie durch und Du kriegst Sie ausgeliefert.

    Bei dem Link von zoll.de geht es immer um den Warenwert der Sendung. Für die Freigrenzen ist immer der Warenwert entscheidend. Die Versandkosten werden erst versteuert wenn der Warenwert die Freigrenze übersteigt.

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    Antwort von Irinchen Irinchen

    Mmmmhhhh nun habe ich zwei komplett gegensätzliche Antworten ;-)

    Kommentar von bienemaja79 bienemaja79bienemaja79

    Sorry, hatte das ersr falsch gelesen..

    Kommentar von Irinchen IrinchenIrinchen

    Heißt das, dass man doch auf's Porto Einfuhrsteuer zahlen muss?

    Kommentar von Irinchen IrinchenIrinchen

    Ach so...'tschuldigung. Hab übersehen, dass Du Deinen Eintrag geändert hast.

    Kommentar von aptem aptemaptem

    In Deinem Fall bist Du deutlich unter der Freigrenze.

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    Antwort von bienemaja79 bienemaja79

    Aber, in deinem Link steht auch eideutig : Ausnahmen von der Abgabenerhebung gibt es bei Kaufgeschäften nur für Waren mit geringem Wert. So werden keine Einfuhrabgaben erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 Euro nicht übersteigt. ALso mit Porto..

    Kommentar von aptem aptemaptem

    also ohne Porto eigentlich

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    Antwort von BennyJ BennyJ

    porto wird immer mit dazu gerechnet, bevor die steuer draufkommt. vater staat will halt kassieren...

    Kommentar von aptem aptemaptem

    richtig, aber für die Freigrenze ist der Warenwert OHNE Porto ausschlaggebend.

    Kommentar von BennyJ BennyJBennyJ

    herrliche Logik :)

    Kommentar von aptem aptemaptem

    Das hat mit Logik nix zu tun. Das ist Gesetz. Gesetze sind nicht immer logisch aber nunmal da. Ausserdem sollte man Ahnung von der Materie haben wenn man schreibt. Ich kenne den Zoll dreimal von innen und von aussen und weiss wohl mit welcher "Logik" da was und wie gemacht wird.

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