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Auslandseinkünfte versteuern ?

Frage von Ariana1 Ariana1

Ein deutscher Staatsbürger lebt dauerhaft in einem Land außerhalb der EU, im dem Auslandseinkünfte steuerfrei sind.

Er hat ein Konto bei einer deutschen Bank ordnungsgemäß auf seine Auslandsanschrift, auf dem Einkünfte eingehen.

Diese Einkünfte werden aus verschiedenen Ländern bezogen, sowohl EU-Staaten (Italien, Polen) und auch aus Ländern außerhalb der EU (USA, Kolumbien) - jedoch nicht aus Deutschland.

Müssen diese Einkünfte versteuert werden ? Wenn ja, in welchem Land ? Und warum ?

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Antworten (10)

  • 1
    Antwort von Wago1956 Wago1956

    Deutscher Staatsbürger. Im Ausland ansässig, weder Wohnsitz, noch gewöhlicher Aufenthalt im Inland ?

    Erweiterte, beschränkte Steuerpflicht für 10 Jahre.

    Daher im Inland alle Inlandseinkünfte steuerpflichtig, sonst nix !

    Aber, wenn Du hier 10 Millionen Euro auf dem Konto liegen hast, kann das ja auch schon ein stattliches Sümmchen sein.

    Am Wohnsitzort kannst/musst/darfst/darfst nicht.... Du dann Deine DORTIGEN Gesetze anwenden und entscheiden, ob die dortigen Auslandseinkünfte (also die aus Deutschland) der Doppelbesteuerung unterliegen oder nicht.

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Wieso? Er hat doch gar keine "dortigen Auslandseinkünfte (also die aus Deutschland)", angabegemäß.
     
    Klar, Kapitaleinkünfte müsste man prüfen, aber die waren nicht vorgegeben.

  • 1
    Antwort von EnnoBecker EnnoBecker

    Keine Ahnung, warum ihr alle so rumeiert. Laut Sachverhalt hat die Person in DE keinen Wohnsitz und auch keine Einkünfte. Was bitte soll DE denn da versteuern?
     
    Zum Vergleich: Die meisten von euch werden in China keinen Wohnsitz haben und auch keine Einkünfte. Also wird China euch auch nicht zu einer chinesischen Einkommensteuer heranziehen, oder?

    Kommentar von Ariana1 Ariana1

    hehe, gute Antwort :-) Also in DE keine Steuern, am Wohnort keine Steuern... da bliebe ja nur noch die Versteuerung in dem Land, in dem die Umsätze gemacht werden ?

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Wieso am Wohnort keine Steuern? Laut Sachverhalt sind am Wohnort nur Auslandseinkünfte steuerfrei (Was für ein Land soll das sein? Da könnte man ja jede Menge "weiße Einkünfte" generieren.)
     
    Also sind doch die dortigen Inlandseinkünfte steuerpflichtig, oder?
     
    "Weiße Einkünfte" sind Einkünfte, die auf Grund sich widersprechender Vorschriften tatsächlich nirgendwo versteuert werden. Beispiel:
     
    Ich beziehe Einkünfte aus der BEteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft. Aus deutscher Sicht sind dies gewerbliche EInkünfte, die nach dem Betriebsstättenprinzip dort zu versteuern sind, wo die Personengesellschaft ist, also im Ausland. In DE = steuerfrei.
     
    Im Ausland betrachtet man diese Einkünfte aber als Kapitaleinkünfte, die nach dem Wohnortprinzip zu versteuern sind. Im Ausland = steuerfrei.

    Kommentar von Ariana1 Ariana1

    "Wieso am Wohnort keine Steuern? Also sind doch die dortigen Inlandseinkünfte steuerpflichtig, oder?"

    Das war auf diesen Sachverhalt bezogen, natürlich gibt es Steuern und Inlandseinkünfte müssten auch versteuert werden... aber eben keine Auslandseinkünfte und um die geht es nunmal.

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    "und um die geht es nunmal. "
    .
    --> "jedoch nicht aus Deutschland."
    .
    Ist das verstehende Lesen des Sachverhaltes tatsächlich sooo schwer?

  • 1
    Antwort von FordPrefect FordPrefect

    Derartige Konstruktionen bergen eine reichliche Zahl von Falltüren, weswegen es wohl ratsam wäre, sich eine Steuerkanzlei am Wohnort (außerhalb der EU) zu suchen, die entweder eine Partnerkanzlei in D hat, oder aber auf solche Verlagerungen spezialisiert ist. Nach meiner Einschätzung ist das grundsätzlich möglich, und generiert - bei dauerhaftem Aufenthalt außerhalb der BRD und ohne (zweit-)Wohnsitz dort auch keine Steuerlast. Allerdings fallen auf die Einnahmen auf dem deutschen Konto Abgeltungssteuern an, die an das FA automatisch abgeführt werden. Es ist möglich, dass sowohl Bank als auch das FA routinemäßig den Mittelzufluss kontrolliert (Geldwäschegesetz u.a.), und Dich ggfs. schriftlich auffordert, offenzulegen, wo Dein Lebensmittelpunkt ist und ob diese Einkünfte im Land des Aufenthalts ordentlich versteuert werden. Sofern Du das aber guten Gewissens aufgrund der Regelungen vor Ort belegen kannst, dürfte das kaum größere Probleme verursachen.

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Nö, hier ist keinerlei Falltür. Kein Wohnsitz in De und keine Einkünfte in DE - keine Steuern in DE.
     
    Keine Arme - keine Kekse.

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Sofern die eingestellten Aussagen auch tatsächlich zu 100% korrekt sind, ja. :-)

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Selbstverständlich.
     
    Aber ich kann nur auf das antworten, was in der Frage steht. Manchmal kann man anhand der Fragestellung erahnen, worum es dem Fragesteller wirklich geht.

    Kommentar von Ariana1 Ariana1

    Ja, manchmal kann man ahnen oder vermuten oder hinein interpretieren...

    aber manchmal ist es auch nur eine Frage mit korrekten Angaben und der bitte um eine Antwort auf genau diese ;-)

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    "mit korrekten Angaben "
    .
    -->"lebt dauerhaft in einem Land außerhalb der EU" + "jedoch nicht aus Deutschland."
    .
    Was bitte ist daran unverständlich?

  • 0
    Antwort von pollo pollo

    Siehe @FordPrefect@. Wenn man nicht in Deutschland arbeitet und nicht in Deutschland wohnt, sollte man die Frage da stellen, wo mann wohnt oder arbeitet. In Deutschland wären voraussichtlich wirklich nur die Zinseinkünfte auf dem Bankkonto steuerpflichtig. Aber zweifelhaft ist die ganze Konstellation schon. Wieso bekommt man unversteuerte Gelder auf ein Bankkonto im Ausland? Was für undurchsichtige Geschäfte betreibt dieser deutsche Staatsbürger?

    Kommentar von Ariana1 Ariana1

    "Wieso bekommt man unversteuerte Gelder auf ein Bankkonto im Ausland? Was für undurchsichtige Geschäfte betreibt dieser deutsche Staatsbürger?"

    Also das Konto ist in Deutschland, nicht im "Ausland" und da ist nichts undurchsichtig... lach Ganz normale Provisionseinkünfte aus Internet-Umsätzen.

    Kommentar von pollo pollopollo

    Wenn ein deutscher Staatsbürger dauerhaft in einem Land ausserhalb der EU lebt, dann ist das Konto in Deutschland für ihn doch wohl ein Konto im Ausland, oder? Wo wird das Gewerbe denn ausgeführt bzw. wo ist der Firmensitz? Ausserhalb der EU, aber ein deutsches Bankkonto? Warum so kompliziert?

    Kommentar von Ariana1 Ariana1

    "Ausserhalb der EU, aber ein deutsches Bankkonto? Warum so kompliziert?"

    Nix kompliziert: Das Konto existiert seit DE-Zeiten und die Bank hat vorgeschlagen, es auf die Auslandsanschrift weiter zu führen.

    Hier gibt es kaum Konten mit Online-Banking (ist für internationale Geschäfte aber nötig) und "Auslandsüberweisungen" wären mit höheren Kosten verbunden... Warum also soll ich als deutscher Staatsbürger kein Konto in Deutschland weiterführen ?

    Und nein, wir sind nicht "abgetaucht" um Steuern zu hinterziehen. :-P

    Wir haben unseren Lebensmittelpunkt in ein schöneres und freieres Land verlegt, nehmen aber den Vorteil der legalen Steuerersparnis gern mit an...

  • 0
    Antwort von Peter96 Peter96

    Was Deutschland betrifft, bist Du hier nur steuerpflichtig, wenn Du den überwiegenden Teil des Jahres hier verbringst. Daraus hatte man Boris B. einen Strick gedreht. Man hat die Tage gezählt. Und siehe da, Boris war über die Hälfte in Deutschland.

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Von BB auf das allgemeine Prinzip zu schließen, führt in die Irre. BB ist ein Sonderfall.
     
    Was Deutschland betrifft, bist Du hier nur steuerpflichtig, wenn Du in DE einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast. Hast du diesen nicht, greift die Antwort von Peter96.

    Kommentar von Wago1956 Wago1956Wago1956

    Stimmt nicht ! BB hatte eine WOHNUNG angemietet und versuchte, diese DACHKAMMER von 90qm als nicht Wohnung im Sinne der Abgabenordnung darzustellen, hat sich aber ne blutige Nase geholt !

    Auf den Aufenthalt im Inland (183 Tageregelung) kommt es dann nicht an.

    Damit hatte sich Udo Jürgens eine netto Steuerschuld geschaffen, zu viele Konzerte und der Beamte zählte mit.

    Kommentar von Ariana1 Ariana1

    keinen Wohnsitz in Deutschland und nicht einen einzigen Tag dort verbracht :-)

  • 0
    Antwort von Sunny7777 Sunny7777

    Du hinterfragst hier ein äußerst komplexes Thema. Die Gefahr, eine unzureichende Info zu bekommen, ist sehr groß. Ich würde dringend zu einem Beratungsgespräch bei einem Steuerberater raten.

    Sollte es eine Aufgabenstellung aus einer Weiterbildung sein (wäre bei der Fragestellung auch möglich), ist GF auch der falsche Ort.

    Kommentar von Ariana1 Ariana1

    "Aufgabenstellung aus einer Weiterbildung" Nein, ist es nicht :-) Aber was für einen Steuerberater soll ich denn Fragen ?

    Ein Steuerberater am Wohnort sagt: ausländische Einkünfte sind steuerfrei, fertig. Aus welchem Land diese kommen, ist nicht relevant.

    Ein deutscher Steuerberater kann keine Auslunft geben, da Deutschland weder Wohnsitz ist, noch Einkünfte da erzielt werden...

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    "Ein Steuerberater am Wohnort sagt: ausländische Einkünfte sind steuerfrei, fertig. Aus welchem Land diese kommen, ist nicht relevant."
     
    In der Wirkung stimmt das ja auch. Nur sind die Einkünfte nicht "steuerfrei", sondern sie unterliegen nicht einmal der deutschen Gesetzgebung. Sie sind nicht steuerbar.

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    Antwort von jimmini jimmini

    Du bekommst doch unversteuert kein Geld aus Italien, man.

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    Antwort von Smash Smash

    Wenn er in einer solchen Steueroase lebt, z. B. auf den Bahamas, dann hat Glück - genießt Wein, Weib und Gesang und zahlt keine Steuern.

    In einigen Ländern gilt das aber nicht. Welche das sind kannst Du hier nachlesen:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Steueroase

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    Antwort von quelleopel quelleopel

    Komplexes Thema! Aber vieleicht hilft das: http://www.steuerrat24.de/dynasite.cfm?dsmid=5287

    Kommentar von Ariana1 Ariana1

    leider nein, da habe ich auch schon geschaut. Da gibt es nur die Möglichkeiten:

    1. Wohnsitz in Deutschland + im Ausland beruflich tätig oder

    2. Wohnsitz im Ausland + in Deutschland arbeiten

    Aber beides trifft ja nicht zu...

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Für sowas gibt es Doppelbesteuerungsabkommen, pauschal kann man das nicht beantworten.

    Kommentar von Ariana1 Ariana1

    Zumindest mit Deutschland besteht KEIN Doppelbesteuerungsabkommen.

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Wozu ein DBA? Laut Sachverhalt lebt die Person nicht in DE und hat in DE auch keine Einkünfte. Welcher Bezug zu eine DBA soll denn da bestehen?

    Kommentar von pollo pollopollo

    Bevor die Idee kommt, ATE ist es auch nicht.

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