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Auslandsbestimmungen/Fahrzeugummeldung ?

Frage von ronnysis ronnysis

Mein Bruder ist voriges Jahr ins Ausland zum Arbeiten gegangen.Da er sich ab August für das Ausland entschieden hatte,ist er somit nicht mehr in Deutschland ansässig.Laut Aussage dort,in dem Land Norwegen,muß man sein Fahrzeug nach Erhalt der Sozialnummer innerhalb der nächsten 12 Monate ummelden.Ist das denn wirklich so extrem,kontrollieren die den das irgendwie dort?Es gibt Mittel dies zu umgehen,aber welche Möglichkeiten gibt es und kann man dies etwas genauer nachlesen.Einen Link in dieser Form jemanden bekannt?Gruss und danke><

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Antworten (1)

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    Antwort von benutzer27 benutzer27

    zumindest in Deutschland (aber ähnlich oder genauso innerhalb der EU) ist die Zulassung ein Indiz für die Haltereigenschaft. D.h., dass Halter und Nutzer nicht zwangsläufig identisch sein müssen. Allerdings gilt für den Halter die Gefährdungshaftung nach § 7 StVG.

    Generell gilt, dass der Halter über die registrierte Adresse auffindbar / erreichbar sein muss. Ansonsten können auch andere Gesetze greifen und dann nicht unerhebliche Kosten zur Ermittlung der neuen Halteradresse auflaufen.

    Ähnliche Probleme kann es geben, wenn ein Fahrzeug auffällt (sei es durch Kontrollen, Verkehrsdelikte oder Unfälle). Dies versucht natürlich immer jeder zu vermeiden, aber vor der Dummheit anderer ist man nicht gefeilt! Wenn dann Nachweise, dass Ummeldungen nicht erforderlich gewesen sind, misslingen oder nicht möglich sind, dann wird es meist teurer als eine Ummeldung gekostet hätte. Für andere Länder (Spanien mit seinen Inseln) kenne ich Regeln, dass Autos nur eine gewisse Zeit mit ausländischen Nummernschildern auf den Inseln sein dürfen. Innerhalb der Frist müssen sie die Inseln verlassen. Wenn dies nicht erfolgt, dann erfolgen Zwangsstilllegungen (z.B. auch dann, wenn man gerade die Insel verlassen möchte!), mit entsprechend teurer Neuanmeldung (auch wenn man doch das Auto nur in sein Heimatland zurückbringen wollte). Ob es ähnliche Regelungen in Norwegen gibt, müsste man nachforschen, da kann ich nichts dazu sagen.

    Kommentar von ronnysis ronnysisronnysis

    er hat halt die Auflage,Aussage der Beschäftigten in seinem Betrieb,es in Norwegen zu zulassen. Muß also einen Einfuhrzoll entrichten.Wäre je nach Auto ca. 25 % des Neupreis. Wäre doch doof,den 4000 bis 5000 Euro für nichts zu geben oder?

    Kommentar von ronnysis ronnysisronnysis

    er hat halt die Auflage,Aussage der Beschäftigten in seinem Betrieb,es in Norwegen zu zulassen. Muß also einen Einfuhrzoll entrichten.Wäre je nach Auto ca. 25 % des Neupreis. Wäre doch doof,den 4000 bis 5000 Euro für nichts zu geben oder?

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