Hallo,
meine halbschwester hällt sich momentan in polen auf (Auslandssemester) und benötigt von mir angeblich eine schulbescheinigung für ihren bafögantrag.. da ich ihr misstraue, wollte ich wissen ob das stimmen kann?!
Hallo,
meine halbschwester hällt sich momentan in polen auf (Auslandssemester) und benötigt von mir angeblich eine schulbescheinigung für ihren bafögantrag.. da ich ihr misstraue, wollte ich wissen ob das stimmen kann?!
..........kann ich mir nicht vorstellen das deine Schwester für den Antrag deine Schulbescheinigung benötigt. Meine älteste Tochter bezieht BAföG, zwar hier in Bayern aber jenes Amt interessiert nur ihre Schulbescheinigigung bzw. Ausbildungsstätte. Ob meine Jüngste in die Schule geht oder noch in den Kindergarten interessiert das BAföG-Amt nicht im geringsten.
Ja, das stimmt. Sie benötigt für die Antragstellung auch eine Schulbescheigung von Dir, und Du solltest ihr diese bald zukommen lassen, denn das BAFöG-Amt trödelt nacher noch genug herum... In diesem Fall istDein Mißtrauen unangebracht - was sollte sie Dir mit einer Schulbescheinigung schon böses tun?
http://www.auslandsbafoeg.de/auslandsbafoeg/antragstellung.htm
Klick dich durch und lies dir so manches durch. Ich hab nirgends etwas darüber gelesen das der Antragsteller eine Schulbescheinigung der Geschwister vorlegen muß. Vielmehr ist bei den " Fomblättern 1 und 6, Anlage zu Formblatt 1" einzusehen das der Antragsteller einen eigenen Schulbescheid, bzw. Beleg der Ausbildungsstätte vorzulegen hat.