Hat eine 18-jährige, die als Au-Pair ins Ausland gehen will hier in Deutschland noch Kindergeldanspruch?
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Die Antwort lauetet NEIN. Unsre Tochter war als Au-Pair im Ausland und wir (nicht das Kind) bekamen kein Kindergeld mehr, da dort keine Ausbildung oder Schule stattfand. Aber nachdem sie wieder in Deutschland angefangen hat zu studieren bekommen wir wieder bis zum maximal 25. Lebensjahr Kindergeld.Dafür hat sie ja ein wenig Geld in den USA verdient.
Sie hat jedoch weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie im Ausland eine Schule oder College besucht - zählt als Weiterbildungsmassnahme. In diesem Fall wird Kindergeld weiter bezahlt. LG Wicky