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Auslandsarbeit auf Zeit – wer ist bei einem Arbeitsunfall zuständig?

Frage von hansimglueck hansimglueck

Ein Bekannter arbeitet öfter im Ausland auf Montage, nun soll er 5 Monate nach Spanien auf Montage gehen. Wer wäre im Fall eines Arbeitsunfalls für ihn zuständig? Sein deutscher Arbeitgeber oder die Firma, zu der er in Spanien entsendet wird? Ich frage natürlich deswegen, weil ich davon ausgehe, dass nicht alle EU Länder gleich gute Unfallversicherungen haben dürften, oder?

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Antworten (2)

  • 5
    Antwort von Knowledge Knowledge

    Wer er im Werk-Auftrag tätig ist, ist natürlich (ob Aus- oder Inland) sein hiesiger Arbeitgeber und dessen Berufsgenossenschaft für ihn zuständig. Wenn er jedoch so zu sagen, in "Arbeitnehmer-Überlassung" tätig ist, ist er im Arbeitssicherheitssystem des Auftraggebers wie dessen eigene Mitarbeiter integriert und der dortige Auftraggeber ist zuständig (nur die "hoheitliche Verpflichtung" des hiesigen Arbeitgebers bleibt bestehen). Dabei spielt es keine Rolle (entgegen Lissas Meinung), ob das deutsche Arbeitsverhältnis bestehen bleibt oder nicht.

  • 2
    Antwort von Lissa Lissa

    Es kommt darauf an, wie das Beschäftigungsverhältnis gestaltet ist.

    Ist es eine Entsendung, das heißt, bleibt das deutsche Arbeitsverhältnis bestehen, ist die Berufsgenossenschaft zuständig.

    Es kommt allerdings darauf an, wie lange jemand im Ausland arbeitet, ob es ein Staat ist, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht und wie die soziale Sicherung im entsprechenden Land aussieht.

    Am besten, man erkundigt sich im Einzelfall bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft.

    http://arbeit-und-gesundheit.de/files/4/DVUA.pdf

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