werde evtl.fuer 1 jahr im Ausland arbeiten. Mein erster Wohnsitzt bleibt in Deutschland, habe ich trotzdem Anspruch auf Kindergeld.
Wenn Du in Deutschland gemeldet bist und ein Kind hast ja. Bist Du im Ausland gemeldet und zahlst dort Steuern wirst Du das Kindergeld auch dort beantragen müßen.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sam...
Merkbalatt Kindergeld 2008, Abschnitt 1
Wenn dein Kind bei der Oma wohnt, kann die Oma das Kindergeld bekommen.
Also wenn du sagst du bekommst KIndergeld dann gehe ich davon aus das du in der Ausbildung bist, oder? Also ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen und ich habe weiter Kindergeld bekommen als ich im Ausland war. Also eigentlich ist es ja meine Mutter die das Kindergeld bekommt. Sie wohnt in Frankreich, hat aber ihren ersten Wohnsitz in Deutschland und hat trotz allem weiter Kindergeld für mich bekommen.
Nein ich habe 1 kind, bekomme aber momentan keinen Job in Deutschland und werde daher im Ausland arbeiten. Mein kind bleibt aber in D. bei der oma
Also wie gesagt, da meine Mutter ja auch in Frankreich wohnt und trotzdem für mich Kindergeld bekommt denke ich das du, solange du deinen 1. Wohnsitz in Deutschland hast, auch Kindergeld bekommst.
kaYce am 21. April 2008 15:44 Dann würde ich mal sagen das die Oma das Kindergeld bekommen sollte, solange zu im Ausland bist.
wenn es aber dort kein kindergeld gibt, bekomme ich es dann in D.weiter oder evtl. die Oma
Wohl kaum sonst könnten ja alle Bsw.Franzosen ??(keine Ahnung obs da KG gibt)einfach in Deutschland Kindergeld beantragen. Das KG dürftest Du nur dann kriegen wenn Du in D gemeldet bist. Du wirst dann als Grenzgänger besteuert und kriegst auch KG.