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Ausländischer Nachmieter wird abgelehnt - ist das rechtens?

Frage von chrissamael chrissamael

Nehmen wir folgende Fall an:

Ich habe einen Nachmieter, berufstätig, an der Uni tätig als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und in der gehobenen Gastronomie tätig. Mein Vermieter lehnt diesen aber ab weil "nur im Büro Angestellte oder Studenten mit deutscher Staatsangehörigkeit" zugelassen würden. Dies steht aber nirgends im Mietvertrag oder ähnliches.

Mein Nachmieter würde zu nächstem Monat einziehen wollen, finanziell ist es für ihn kein Problem die Wohnung zu tragen.

Darf der Vermieter solche 'Richtlinien' einfach setzen? Ist der Anhang "mit deutscher Staatsangehörigkeit" nicht verfassungswidrig? (Art 3 GG Abs 1 '(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.')

Mit freundlichem Gruß,

chris.samael

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Antworten (11)

  • 1
    Antwort von Gruftelfe Gruftelfe

    Kein Vermieter muss einen Nachmieter, den der aktuelle Mieter vorschlägt akzeptieren. Dabei ist es egal, ob dieser vom Mars kommt oder sonstwoher. Als Vermieter sollte man sich aber nicht zu den o.g. Äußerungen hinreißen lassen; es kann auch ohne jede Begründung abgelehnt werden.

    In diesem Fall könnte jedoch das AGG (Allgemeine GleichbehandlungsGesetz o.ä.) greifen. Hier könnte ein Ansatzpunkt sein. Aber mal ehrlich - willst Du bei so einem Vermieter wohnen?

  • 1
    Antwort von Turkish1986 Turkish1986

    Du hast schon Recht.Aber wenn ihr rechtliche Schritte einleitet ist es schwer dieses nachzuweisen. So verkackte Nazis lügen ja auch gerne mal und ob er dies später wieder so von sich geben würde ist eben sehr unwarscheinlich

    Kommentar von velodog velodogvelodog

    Ich kommentiere deine " Antwort " mal auf dem selben Niveau: " vielleicht will er einfach nur keine von den ständig kriminellen Kanacken in seiner Wohnung...."

    Na...?

    Was gemerkt?

    ( ich vermute: Nein....)

  • 1
    Antwort von AllesKnower AllesKnower

    Naja, zunächst muss man grundsätzlich sowieso keinen Nachmieter akzeptieren. Wenn die Ablehnung hier allerdings nur aus Gründen der Nationalität erfolgt, sieht das sicher anders aus, nur würde Dir auch schriftlich geben oder hast Du Zeugen für diese Aussage ?

    Kommentar von chrissamael chrissamael

    Also diese Aussage wurde mir am Telefon gemacht, daher nicht schriftlich. Bestätigen würde er mir dies sicherlich auch nicht. Kann ich denn iwie sonst aus dem Vertrag raus? Ich habe einen Nachmieter gestellt, der finanziell in der Lage ist die Wohnung zu übernehmen. Sollte dies nicht reichen dafür das ich frühzeitig aus dem Mietvertrag raus kann?

    Kommentar von AllesKnower AllesKnowerAllesKnower

    Nein, darauf hast Du nun mal schlicht und einfach keinen Anspruch !

    Kommentar von Randberlinerin RandberlinerinRandberlinerin

    DH!

    Kommentar von AllesKnower AllesKnowerAllesKnower

    Wo ist denn nun mein Daumen ?

    Kommentar von chrissamael chrissamael

    DH! ^ Soll heißen?

  • 1
    Antwort von Schuhu Schuhu

    Vor dem Gesetz sind alle gleich, aber nicht vor dem Vermieter. Da es sich um seine Wohnung handelt, kann er die Auswahlkriterien für Mieter selber festlegen. Dass er ein unsympathischer Knochen ist, ist ersichtlich, aber leider ist er im Recht.

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    Antwort von heimwerker heimwerker

    Im Grunde schon richtig erkannt, es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Nur der VM wird kaum zugeben, dass er den Nachmieter auf Grund seiner Nationalität nicht akzeptiert. Er wird andere Gründe finden. MfG

  • 0
    Antwort von DerHans DerHans

    Natürlich gibt es das Antidiskriminierungsgesetz. Dafür braucht dein Vermieter einen Nachmieter trotzdem nicht zu akzeptieren. Wenn du fristgerecht gekündigt hast und ausgezogen bist, kann er als Mieter nehmen wen er will.

  • 0
    Antwort von Nemisis2010 Nemisis2010

    Um es klar zu sagen: Du kannst dem Vermieter mehr 20 Nachmieter vorstellen, aber nehmen muß er keinen einzigen. Er hat sogar für die Überlegung ob er und welchen Nachmieter er nehmen will eine Überlegungsfrist von 3 Monaten.

    Du kannst den Vermieter nur zwingen einen Nachmieter zu akzeptieren, wenn ein Härtefall vorliegt und der genannte Nachmieter in etwa über das gleiche Einkommen usw. verfügt.

    Weiteres unter: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/nachmiet-alg.htm

    Nur bei einem Härtefall muß der Vermieter unter Umständen auch einen ausländischen Nachmieter akzeptieren.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Er braucht überhaupt keinen "Nachmieter" akzeptieren.

  • 0
    Antwort von Fotografin1958 Fotografin1958

    Jeder Vermieter darf sich seine Mieter aussuchen. Bei gutgepflegten Wohnungen in beliebter Wohnlage ist dieses Auswahlrecht nicht nur theoretisch! Eine Begründung für eine Ablehnung eines Nachmieters ist nicht erforderlich.

  • 0
    Antwort von Testwinner Testwinner

    Vor dem Gesetz sind alle gleich. Richtig.

    Dein Vermieter kann aber in sein Haus nehmen, wen er will. - Das ist sein gutes Recht. (Hausrecht)

  • 0
    Antwort von Randberlinerin Randberlinerin

    Wo steht das denn, wenn Du es zitierst? Der VM kann jeden Mieter als Nachmieter ablehnen. Das hat nix mit der Nationalität zu tun. Nachweisen, dass es anders ist, wirste nicht können.

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    Antwort von gibtsdochnich gibtsdochnich

    alle menschen sind gleich, hört sich aufm papier klasse an, realität is aber das andere gleicher sind...

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