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Ausländische Haushaltshilfe als Pflegekraft legal einsetzen?

gefragt von CalvinK am 31.03.2009 um 9:36 Uhr

Die Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte ist ja zum Teil illegal, sofern man sie über das Arbeitamt bzw. die Arbeitsagentur anfordert. Ist es denn erlaubt, eine ausländische Haushaltshilfe anzufordern und diese zum Teil zur Pflege einzusetzen?


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anonym
beantwortet von anjanni am 31. März 2009 09:39
2x
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Wenn man die Pflegekraft über's Arbeitsamt anfordert, ist das illegal????

Ich denke mal, wenn die Pflegekraft eine Aufenthalts- und eine Arbeitserlaubnis in Deutschland hat, kann man sie prima ganz legal beschäftigen. Gewisse (finanzielle) Mindeststandards gilt es dann allerdings einzuhalten.

Finanzierbar wird das eventuell, wenn man sich mit ein paar Leuten, die eine ähnliche Problematik haben, zusammentut. (Habe ich auch schon mal drüber nachgedacht, so für später...)


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 31. März 2009 09:38
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Natürlich ist es erlaubt,sobald diese hier in Deutschland gemeldet ist.

Kommentar von 55f52e007c4a6d3068ed84945225ee9fsmallRedFred am 31. März 2009 09:56

Sorry, aber wenn man von der Materie keine Ahnung hat, sollte man besser nichts sagen. Was hat denn die Meldung in Deutschland mit Sachen wie Aufenthaltsgesetz und Arbeitsgenehmigung zu tun?


JoScho
beantwortet von JoScho am 31. März 2009 09:39
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Natürlich! wenn die versichert und angemeldet werden! Gute Erfahrungen sind im Bekanntenkreis mir Osteuropäern gemacht worden. Das muß nicht immer über das Arbeitsamt gehen. Wir leben in Europa.


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 31. März 2009 09:41
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Sicher ist es legal, wenn diese über das Arbeitsamt angefordert werden. Aber die Bezahlung ist oft leider illegal und es grenzt an Ausbeuterei. Wenn diese anständig behandelt, versichert und angemeldet arbeiten, dann spricht ja nichts dagegen. Aber das ist die Minderheit.

Kommentar von 10db6252ee8ca7e9c1d64e84190531b9smallUllaM am 31. März 2009 10:00

Es werden hohe Forderungen gestellt, an Ausbeuterei glaube ich seitdem eher nicht mehr. Ich kenne einen Fall, da hat die angestellte Dame pro Monat Netto 1200,- plus Kost und Logis frei erhalten. Unter diesem Level wäre erst gar niemand bereit gewesen zu arbeiten.


RedFred
beantwortet von RedFred am 31. März 2009 10:04
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Wenn die örtlich zuständige Agentur für Arbeit zustimmt, ist die Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder einer Pflegekraft legal.

Aber Vorsicht: Wenn du der Arbeitsagentur vortäuschst, eine Haushaltshilfe einstellen zu wollen und diese dann aber als Pflegekraft beschäftigst, ist das illegal! Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ist das mindeste, was dir dann droht.


anonym
beantwortet von Sandy77123 am 1. Mai 2009 13:26
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Hallo, in der aktuellen Ausgabe der Stiftung Warentest (Mai 2009) wurden Pflegedienstvermittler getestet. Auch die Rechtsfrage wurde geprüft.

Positiv abgeschnitten hat z.B. die Firma Actiovita.

http://www.actiovita.de

VG Sandy


anonym
beantwortet von halebopp306 am 24. November 2009 19:00
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Eine über das Arbeitsamt vermittelte Haushaltshilfe darf weder Pflege noch Grundpflege leisten. Ferner muß bedacht werden, daß die Familie als Arbeitgeber auch die Sozialversicherungsbeiträge, Urlaub usw bezahlen muß. Damit liegt die Familie schnell bei über 2200€-2700€, wenn die Haushaltshilfe so viel bekommen soll, daß sich für sie die Arbeit lohnt. Es gibt Vermittlungsagenturen, wo die Haushaltshilfen bei einem Dienstleister im Ausland legal Beschäftigt sind und auch Grundpflege (keine medizinische Pflege wie Spritzen usw.) übernehmen können. Da verdienen die Haushaltshilfen genau so gut und die Familie bezahlt zwischen 1400€ und 1600€ ohne irgendwelchen Bürokratieauswand und Risiko. Bei uns sind damals folgende Agenturen in die nähere Auswahl gekommen: beste-alternative.de und gute-wesen.de


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