Die Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte ist ja zum Teil illegal, sofern man sie über das Arbeitamt bzw. die Arbeitsagentur anfordert. Ist es denn erlaubt, eine ausländische Haushaltshilfe anzufordern und diese zum Teil zur Pflege einzusetzen?
Wenn man die Pflegekraft über's Arbeitsamt anfordert, ist das illegal????
Ich denke mal, wenn die Pflegekraft eine Aufenthalts- und eine Arbeitserlaubnis in Deutschland hat, kann man sie prima ganz legal beschäftigen. Gewisse (finanzielle) Mindeststandards gilt es dann allerdings einzuhalten.
Finanzierbar wird das eventuell, wenn man sich mit ein paar Leuten, die eine ähnliche Problematik haben, zusammentut. (Habe ich auch schon mal drüber nachgedacht, so für später...)

Natürlich ist es erlaubt,sobald diese hier in Deutschland gemeldet ist.
RedFred am 31. März 2009 09:56 Sorry, aber wenn man von der Materie keine Ahnung hat, sollte man besser nichts sagen. Was hat denn die Meldung in Deutschland mit Sachen wie Aufenthaltsgesetz und Arbeitsgenehmigung zu tun?

Natürlich! wenn die versichert und angemeldet werden! Gute Erfahrungen sind im Bekanntenkreis mir Osteuropäern gemacht worden. Das muß nicht immer über das Arbeitsamt gehen. Wir leben in Europa.
Sicher ist es legal, wenn diese über das Arbeitsamt angefordert werden. Aber die Bezahlung ist oft leider illegal und es grenzt an Ausbeuterei. Wenn diese anständig behandelt, versichert und angemeldet arbeiten, dann spricht ja nichts dagegen. Aber das ist die Minderheit.
UllaM am 31. März 2009 10:00 Es werden hohe Forderungen gestellt, an Ausbeuterei glaube ich seitdem eher nicht mehr. Ich kenne einen Fall, da hat die angestellte Dame pro Monat Netto 1200,- plus Kost und Logis frei erhalten. Unter diesem Level wäre erst gar niemand bereit gewesen zu arbeiten.

Wenn die örtlich zuständige Agentur für Arbeit zustimmt, ist die Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder einer Pflegekraft legal.
Aber Vorsicht: Wenn du der Arbeitsagentur vortäuschst, eine Haushaltshilfe einstellen zu wollen und diese dann aber als Pflegekraft beschäftigst, ist das illegal! Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ist das mindeste, was dir dann droht.
Hallo, in der aktuellen Ausgabe der Stiftung Warentest (Mai 2009) wurden Pflegedienstvermittler getestet. Auch die Rechtsfrage wurde geprüft.
Positiv abgeschnitten hat z.B. die Firma Actiovita.
VG Sandy
Eine über das Arbeitsamt vermittelte Haushaltshilfe darf weder Pflege noch Grundpflege leisten. Ferner muß bedacht werden, daß die Familie als Arbeitgeber auch die Sozialversicherungsbeiträge, Urlaub usw bezahlen muß. Damit liegt die Familie schnell bei über 2200€-2700€, wenn die Haushaltshilfe so viel bekommen soll, daß sich für sie die Arbeit lohnt. Es gibt Vermittlungsagenturen, wo die Haushaltshilfen bei einem Dienstleister im Ausland legal Beschäftigt sind und auch Grundpflege (keine medizinische Pflege wie Spritzen usw.) übernehmen können. Da verdienen die Haushaltshilfen genau so gut und die Familie bezahlt zwischen 1400€ und 1600€ ohne irgendwelchen Bürokratieauswand und Risiko. Bei uns sind damals folgende Agenturen in die nähere Auswahl gekommen: beste-alternative.de und gute-wesen.de