Die Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte ist ja zum Teil illegal, sofern man sie über das Arbeitamt bzw. die Arbeitsagentur anfordert. Ist es denn erlaubt, eine ausländische Haushaltshilfe anzufordern und diese zum Teil zur Pflege einzusetzen?
Antworten (9)
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6Antwort von
Sandy77123 Hallo, in der aktuellen Ausgabe der Stiftung Warentest (Mai 2009) wurden Pflegedienstvermittler getestet. Auch die Rechtsfrage wurde geprüft.
Positiv abgeschnitten hat z.B. die Firma Actiovita.
VG Sandy
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5Antwort von
tamara110 Hallo, pünktlich zur EU-Arbeitsmarktöffnung am 01. Mai 2011 eine neue Internet-Plattform für die Vermittlung osteuropäischer Pflegekräfte und Haushaltshilfen an den Start gegangen. Die Seite ist http//www.senioport.de dort findest Du legale Haushaltshilfen
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2Antwort von
anjannianjanni
Wenn man die Pflegekraft über's Arbeitsamt anfordert, ist das illegal????
Ich denke mal, wenn die Pflegekraft eine Aufenthalts- und eine Arbeitserlaubnis in Deutschland hat, kann man sie prima ganz legal beschäftigen. Gewisse (finanzielle) Mindeststandards gilt es dann allerdings einzuhalten.
Finanzierbar wird das eventuell, wenn man sich mit ein paar Leuten, die eine ähnliche Problematik haben, zusammentut. (Habe ich auch schon mal drüber nachgedacht, so für später...)
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1Antwort von
gutachten Der Gesetzgeber hat viele Fragen im Sinne von pflegebedürftigen als auch Haushaltshilfen geklärt. Helferinnen aus Siebenbürgen, Rumänien oder anderen Ländern dürfen nun nicht nur Essen kochen, sondern auch pflegebedürftigen Essen reichen als auch bei der Toilette helfen oder andere Tätigkeiten welche Pflege-unterstützend sind ausüben, bislang war dies nur den ambulanten Pflegediensten vorbehalten.
Der Gesetzgeber erlaubt nun eine Vielzahl an Tätigkeiten, wofür neuerdings keine Ausbildung mehr nötig ist. Viele überlastete Familienangehörige haben händeringend auf so eine Entscheidung gewartet. Diese Änderungen sind ein großer Fortschritt und bieten mehr Rechtssicherheit für Pflegebedürftige und Haushaltshilfen.
In der Behandlungspflege bleiben jedoch Verband wechseln, Spritzen geben oder Medikamente reichen ein Tabuthema und muss ausgebildetem Fachpersonal überlassen werden. Ohnehin tragen hierfür respektive die Krankenkassen die Kosten und das Haftungsrisiko bleibt in diesem Bereich aus.
Und ob eine eine Haushaltshilfe ordnungsgemäß angemeldet ist sollte schon überprüft werden. Ein seriöser Anbieter ist im Entsendeland auch im Handelsregister einegetragen. Zum anderem sollte man alle Papiere von der Pflegeperson über die E101 Bescheinigung bis hin zum Dienstleistungsvertrag die Angaben überprüfen. Bei schwammigen Aussagen und nicht Beibringung von Dokumenten und Papieren sollte man grundsätzlich davon ausgehen das da was faul ist. www.altenpflege-ratgeber.com
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1Antwort von
halebopp306 Eine über das Arbeitsamt vermittelte Haushaltshilfe darf weder Pflege noch Grundpflege leisten. Ferner muß bedacht werden, daß die Familie als Arbeitgeber auch die Sozialversicherungsbeiträge, Urlaub usw bezahlen muß. Damit liegt die Familie schnell bei über 2200€-2700€, wenn die Haushaltshilfe so viel bekommen soll, daß sich für sie die Arbeit lohnt. Es gibt Vermittlungsagenturen, wo die Haushaltshilfen bei einem Dienstleister im Ausland legal Beschäftigt sind und auch Grundpflege (keine medizinische Pflege wie Spritzen usw.) übernehmen können. Da verdienen die Haushaltshilfen genau so gut und die Familie bezahlt zwischen 1400€ und 1600€ ohne irgendwelchen Bürokratieauswand und Risiko. Bei uns sind damals folgende Agenturen in die nähere Auswahl gekommen: beste-alternative.de und gute-wesen.de
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RedFredRedFred
Wenn die örtlich zuständige Agentur für Arbeit zustimmt, ist die Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder einer Pflegekraft legal.
Aber Vorsicht: Wenn du der Arbeitsagentur vortäuschst, eine Haushaltshilfe einstellen zu wollen und diese dann aber als Pflegekraft beschäftigst, ist das illegal! Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ist das mindeste, was dir dann droht.
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flamingstarflamingstar
Sicher ist es legal, wenn diese über das Arbeitsamt angefordert werden. Aber die Bezahlung ist oft leider illegal und es grenzt an Ausbeuterei. Wenn diese anständig behandelt, versichert und angemeldet arbeiten, dann spricht ja nichts dagegen. Aber das ist die Minderheit.
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1Antwort von
JoSchoJoScho
Natürlich! wenn die versichert und angemeldet werden! Gute Erfahrungen sind im Bekanntenkreis mir Osteuropäern gemacht worden. Das muß nicht immer über das Arbeitsamt gehen. Wir leben in Europa.
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1Antwort von
vollimlebenvollimleben
Natürlich ist es erlaubt,sobald diese hier in Deutschland gemeldet ist.
Kommentar von
RedFredRedFred Sorry, aber wenn man von der Materie keine Ahnung hat, sollte man besser nichts sagen. Was hat denn die Meldung in Deutschland mit Sachen wie Aufenthaltsgesetz und Arbeitsgenehmigung zu tun?
Kommentar von
kadmos Die hat sehr viel damit zu tun. Wie in jedem anderen europäischen Land kann der Aufenthalt versagt werden, wenn die finanziellen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht gegeben sind.
Es werden hohe Forderungen gestellt, an Ausbeuterei glaube ich seitdem eher nicht mehr. Ich kenne einen Fall, da hat die angestellte Dame pro Monat Netto 1200,- plus Kost und Logis frei erhalten. Unter diesem Level wäre erst gar niemand bereit gewesen zu arbeiten.