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Ausländische Haushaltshilfe als Pflegekraft legal einsetzen?

Frage von CalvinK CalvinK

Die Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte ist ja zum Teil illegal, sofern man sie über das Arbeitamt bzw. die Arbeitsagentur anfordert. Ist es denn erlaubt, eine ausländische Haushaltshilfe anzufordern und diese zum Teil zur Pflege einzusetzen?

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Antworten (9)

  • 6
    Antwort von Sandy77123 Sandy77123

    Hallo, in der aktuellen Ausgabe der Stiftung Warentest (Mai 2009) wurden Pflegedienstvermittler getestet. Auch die Rechtsfrage wurde geprüft.

    Positiv abgeschnitten hat z.B. die Firma Actiovita.

    http://www.actiovita.de

    VG Sandy

  • 5
    Antwort von tamara110 tamara110

    Hallo, pünktlich zur EU-Arbeitsmarktöffnung am 01. Mai 2011 eine neue Internet-Plattform für die Vermittlung osteuropäischer Pflegekräfte und Haushaltshilfen an den Start gegangen. Die Seite ist http//www.senioport.de dort findest Du legale  Haushaltshilfen

  • 2
    Antwort von anjanni anjanni

    Wenn man die Pflegekraft über's Arbeitsamt anfordert, ist das illegal????

    Ich denke mal, wenn die Pflegekraft eine Aufenthalts- und eine Arbeitserlaubnis in Deutschland hat, kann man sie prima ganz legal beschäftigen. Gewisse (finanzielle) Mindeststandards gilt es dann allerdings einzuhalten.

    Finanzierbar wird das eventuell, wenn man sich mit ein paar Leuten, die eine ähnliche Problematik haben, zusammentut. (Habe ich auch schon mal drüber nachgedacht, so für später...)

  • 1
    Antwort von gutachten gutachten

    Der Gesetzgeber hat viele Fragen im Sinne von pflegebedürftigen als auch Haushaltshilfen geklärt. Helferinnen aus Siebenbürgen, Rumänien oder anderen Ländern dürfen nun nicht nur Essen kochen, sondern auch pflegebedürftigen Essen reichen als auch bei der Toilette helfen oder andere Tätigkeiten welche Pflege-unterstützend sind ausüben, bislang war dies nur den ambulanten Pflegediensten vorbehalten.

    Der Gesetzgeber erlaubt nun eine Vielzahl an Tätigkeiten, wofür neuerdings keine Ausbildung mehr nötig ist. Viele überlastete Familienangehörige haben händeringend auf so eine Entscheidung gewartet. Diese Änderungen sind ein großer Fortschritt und bieten mehr Rechtssicherheit für Pflegebedürftige und Haushaltshilfen.

    In der Behandlungspflege bleiben jedoch Verband wechseln, Spritzen geben oder Medikamente reichen ein Tabuthema und muss ausgebildetem Fachpersonal überlassen werden. Ohnehin tragen hierfür respektive die Krankenkassen die Kosten und das Haftungsrisiko bleibt in diesem Bereich aus.

    Und ob eine eine Haushaltshilfe ordnungsgemäß angemeldet ist sollte schon überprüft werden. Ein seriöser Anbieter ist im Entsendeland auch im Handelsregister einegetragen. Zum anderem sollte man alle Papiere von der Pflegeperson über die E101 Bescheinigung bis hin zum Dienstleistungsvertrag die Angaben überprüfen. Bei schwammigen Aussagen und nicht Beibringung von Dokumenten und Papieren sollte man grundsätzlich davon ausgehen das da was faul ist. www.altenpflege-ratgeber.com

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    Antwort von halebopp306 halebopp306

    Eine über das Arbeitsamt vermittelte Haushaltshilfe darf weder Pflege noch Grundpflege leisten. Ferner muß bedacht werden, daß die Familie als Arbeitgeber auch die Sozialversicherungsbeiträge, Urlaub usw bezahlen muß. Damit liegt die Familie schnell bei über 2200€-2700€, wenn die Haushaltshilfe so viel bekommen soll, daß sich für sie die Arbeit lohnt. Es gibt Vermittlungsagenturen, wo die Haushaltshilfen bei einem Dienstleister im Ausland legal Beschäftigt sind und auch Grundpflege (keine medizinische Pflege wie Spritzen usw.) übernehmen können. Da verdienen die Haushaltshilfen genau so gut und die Familie bezahlt zwischen 1400€ und 1600€ ohne irgendwelchen Bürokratieauswand und Risiko. Bei uns sind damals folgende Agenturen in die nähere Auswahl gekommen: beste-alternative.de und gute-wesen.de

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    Antwort von RedFred RedFred

    Wenn die örtlich zuständige Agentur für Arbeit zustimmt, ist die Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder einer Pflegekraft legal.

    Aber Vorsicht: Wenn du der Arbeitsagentur vortäuschst, eine Haushaltshilfe einstellen zu wollen und diese dann aber als Pflegekraft beschäftigst, ist das illegal! Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ist das mindeste, was dir dann droht.

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    Antwort von flamingstar flamingstar

    Sicher ist es legal, wenn diese über das Arbeitsamt angefordert werden. Aber die Bezahlung ist oft leider illegal und es grenzt an Ausbeuterei. Wenn diese anständig behandelt, versichert und angemeldet arbeiten, dann spricht ja nichts dagegen. Aber das ist die Minderheit.

    Kommentar von UllaM UllaMUllaM

    Es werden hohe Forderungen gestellt, an Ausbeuterei glaube ich seitdem eher nicht mehr. Ich kenne einen Fall, da hat die angestellte Dame pro Monat Netto 1200,- plus Kost und Logis frei erhalten. Unter diesem Level wäre erst gar niemand bereit gewesen zu arbeiten.

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    Antwort von JoScho JoScho

    Natürlich! wenn die versichert und angemeldet werden! Gute Erfahrungen sind im Bekanntenkreis mir Osteuropäern gemacht worden. Das muß nicht immer über das Arbeitsamt gehen. Wir leben in Europa.

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    Antwort von vollimleben vollimleben

    Natürlich ist es erlaubt,sobald diese hier in Deutschland gemeldet ist.

    Kommentar von RedFred RedFredRedFred

    Sorry, aber wenn man von der Materie keine Ahnung hat, sollte man besser nichts sagen. Was hat denn die Meldung in Deutschland mit Sachen wie Aufenthaltsgesetz und Arbeitsgenehmigung zu tun?

    Kommentar von kadmos kadmos

    Die hat sehr viel damit zu tun. Wie in jedem anderen europäischen Land kann der Aufenthalt versagt werden, wenn die finanziellen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts nicht gegeben sind.

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